In Österreich gibt es bereits seit dem Jahr 2008 ein so genanntes System der Abfertigung, welches auch Selbstständige integriert. Damit kann geregelt werden, wie es sich verhält, wenn ein Arbeitnehmer in die Kündigung geht und das Arbeitsverhältnis beenden möchte.
Grundsätzlich ist bei dem System der Abfertigung zu beachten, dass die Rente, bzw. die eigene Pension gesichert wird.
Es ist möglich, dass das Guthaben, das durch die Abfertigung zur Verfügung steht, auf einen Schlaf ausgezahlt werden kann, oder zum Beispiel als Rate ausgezahlt wird. Freilich werden die Raten nur so lange ausgezahlt, wie auch entsprechend Guthaben vorhanden ist.
In der Praxis bedeutet dies, dass natürlich auch das Geld, welches ausgezahlt wird, versteuert werden muss. Dieser wichtige Fakt kann dazu führen, dass es sehr viel Sinn machen kann, dass darüber nachgedacht wird, in welcher Höhe jeden Monat eine Zahlung geleistet wird, damit es keine Probleme gibt und nicht zu viele Steuern gezahlt werden müssen.
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Wann kann ich in Österreich die Abfertigung auszahlen lassen?
Es gibt die Option, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses die komplette Abfertigung auszahlen lassen. In der Praxis ist es jedoch wichtig, dass die entsprechenden Regulatorien dazu eingehalten werden. Grundsätzlich muss das Arbeitsverhältnis mindestens über einen Zeitraum von drei Jahren bestehen haben. Darüber hinaus ist es erforderlich, dass mindestens einer der nachfolgenden Punkte erfüllt wird:
Es ist erforderlich, dass das Arbeitsverhältnis im Einvernommen aufgelöst wurde. Ebenso ist es möglich, dass das Arbeitsverhältnis zum Beispiel durch eine Kündigung durch den Arbeitgeber aufgelöst wird.
Eine fristlose Entlassung kann ebenfalls ein Grund sein, jedoch nur dann, wenn diese nicht gerechtfertigt ist oder wenn sie unverschuldet geschehen ist. Ebenso ist es möglich, dass es zu einem vorzeitigen Austritt aus dem Dienstverhältnis kommen kann, wenn zum Beispiel eine Mutterschaft oder eine Vaterschaft ansteht.
Auch der Tod des Arbeitnehmers ist ein Umstand, der in jedem Fall in Betracht gezogen werden sollte, wenn es darum geht, dass über die Abfertigung nachgedacht wird. In diesem Fall wird die Abfertigung in der Regel an den Ehepartner sowie an die Kinder ausbezahlt.
Viele Arbeitgeber haben für ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sogar eine entsprechende eigene Rente oder Zahlungsmodalität geklärt, die sich um die Hinterbliebenen kümmert.
Quelle: https://www.artikles.at/ratgeber/abfertigung-alt-neu/
Welche Option habe ich, wenn ich die Abfertigung nicht ausbezahlt bekommen möchte?
Es besteht natürlich die Möglichkeit, dass die Abfertigung gar nicht sofort ausgezahlt wird, sondern zum Beispiel zum Eintritt in die Rente, bzw. zum Start der Pension ausgezahlt wird. Wenn dies der Fall ist, kann während des Arbeitsverhältnisses nicht auf die entsprechende Abfertigung zurück gegriffen werden. Die Auszahlung kann aber auch aufgeteilt werden. Das bedeutet, dass zum Beispiel ein Teil der Abfertigung weiter veranlagt wird und ein anderer Teil ausgezahlt wird.
Welchen Anspruch habe ich als Selbstständiger auf die Abfertigung?
Nicht nur Arbeitnehmer, die als Angestellter aktiv sind, haben einen Anspruch auf die so genannte Abfertigung. Es besteht auch die Möglichkeit, dass eine selbstständige Person entsprechend einen Anspruch geltend machen kann.
Das bedeutet, dass entsprechende Bedingungen einzuhalten sind. Grundsätzlich muss ein Zeitraum von mindestens 5 Jahren eingehalten werden und die Selbstständigkeit nicht durch ein Arbeitsverhältnis im Angestelltendasein unterbrochen werden. Wenn dies der Fall ist, kann die Abfertigung ausgezahlt werden.
Welche Neuigkeiten gibt es bei der Abfertigung aktuell?
Grundsätzlich ist anzumerken, dass das Guthaben, das während eines Arbeitsverhältnisses eingezahlt wurde entsprechend in das nächste Dienstverhältnis weitergenommen werden kann. Es geht auf keinen Fall verloren. In der Praxis war es vor einigen Jahren noch anders geregelt, denn damals war es möglich, dass der alte Anspruch verloren ging, bzw. erlosch, wenn nicht die entsprechenden Kriterien eingehalten wurden, bzw. erfüllt worden sind.
Ab wann gilt die aktuelle Regelung der Abfertigung?
Grundsätzlich ist es für alle Dienstverhältnisse und Arbeitsverhältnisse, die nach dem Jahr 2004 ins Leben gerufen wurden der Fall, dass die neue Version, bzw. die neue Fassung der Abfertigung zutreffend ist. Sollte das Arbeitsverhältnis bereits vor dem Jahr 2004 begonnen worden sein, bedeutet dies in der Regel, dass noch die alte Regelung zutrifft.
Fakt ist, dass es sinnvoll sein kann, mit dem Betriebsrat, oder aber auch mit dem Vorgesetzten entsprechend darüber gesprochen werden kann, wie es funktioniert und welche Regelung der Abfertigung angewandt werden kann.
Informationen zur Abfertigung Alt gibt es im Ratgeber auf http://www.geldmarie.at/steuern/abfertigung-alt.html zum Nachlesen.
Wie erfolgt die Wahl der Vorsorgekasse?
Grundsätzlich ist anzumerken, dass zum Beispiel durch den Arbeitgeber, oder aber auch durch den Hauptverband die Wahl der Vorsorgekasse getroffen wird. Wenn einmal eine Kasse für die Vorsorge definiert wurde bedeutet dies in jedem Fall, dass entsprechend eine Entscheidung getroffen wurde und diese nicht geändert werden kann.
Insolvenz beim Arbeitgeber – was passiert mit den Abfertigungszahlungen?
In Österreich haben die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer den Vorteil, dass auch bei einem Konkurs des Arbeitgebers keine Zugriffe durch Gläubiger auf geleistete Abfertigungszahlungen haben. Es gibt also keine Gefahr, dass das Geld, welches für die Abfertigung gezahlt wurde, anderweitig genutzt wird.
Was mache ich, wenn die Vorsorgekasse in die Insolvenz rutscht?
Generell ist anzumerken, dass die Ansprüche auf so genannte Abfertigungen in Österreich bis zu einer Summe in Höhe von 20.000 Euro vor der Insolvenz der jeweiligen Vorsorgekasse gesichert sind. Eine entsprechende Veranlagung ist für jede Absicherung getroffen worden.
Wie erfahre ich, wie hoch meine Abfertigung ist?
Generell erhält man in Österreich alle drei Jahre eine Information darüber, wie hoch der Anspruch an Abfertigung ist. Die Vorsorgekassen schicken via Post einmal im Jahr – meist zu Beginn, oder aber auch zum Ende des Jahres einen Kontostand und Informationen dazu, wie hoch entsprechend die Abfertigung ausfallen wird.
Es ist anzumerken, dass der Vorsorgekasse Bescheid via Mail oder aber auch postalisch zugestellt werden kann. Der aktuelle Stand wird in jedem Fall mitgeteilt und so kann genau nachgesehen werden, wie es um die Abfertigung steht und was alles möglich ist.
Was passiert mit der Abfertigung bis sie ausgezahlt wird?
Die Guthaben, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Vorsorgekasse haben werden hier entsprechend angelegt und auch veranlagt. Es gibt durch den Gesetzgeber eine Sicherheit, die dafür sorgt, dass das entsprechende Guthaben auch vorhanden bleibt und nicht verloren gehen kann.
Das Ergebnis der Höhe der Abfertigung wird auch dadurch beeinflusst, die hoch die Ergebnisse sind, die von der Vorsorgekasse erzielt wurden. Es ist möglich, dass die Summe insgesamt nach oben betrachtet in jedem Fall variieren kann.
Wie kann ich ergänzend zur Abfertigung privat vorsorgen?
Es besteht in Österreich natürlich die Möglichkeit, dass ergänzend zur Abfertigung auch privat vorgesorgt werden kann. Das bedeutet konkret, dass zum Beispiel durch den Kauf von Eigentum dafür gesorgt werden kann, dass die finanziellen Belastungen im Alter deutlich niedriger sind.
Auch kann zum Beispiel Eigentum vermietet werden, so dass hier regelmäßige Einkünfte vorhanden sind. Zunehmend interessante werden auch Geldanlagen, wie zum Beispiel Aktien oder Fonds, wenn es darum geht, dass man sich seine eigene Altersvorsorge in Österreich aufbaut.
Wer in jungend Jahren entsprechend in Immobilien investiert, kann auf lange Sicht in jedem Fall davon profitieren, dass er diese Immobilien zum Alter hin abbezahlt hat und entsprechend in jedem Fall eine attraktive Rente dafür bekommen kann. Es lohnt sich somit in jedem Fall, zusätzlich zur Rente, bzw. zur Abfertigung in Österreich noch etwas privates aufzubauen, sofern dies finanziell möglich ist, was sicherlich nicht bei den meisten Menschen der Fall ist.
Oftmals ist es auch möglich, dass zusätzliche Versicherungen dafür sorgen können, dass es finanziell nach der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses nicht ganz so schlecht aussieht. In der Praxis ist dies durchaus möglich, jedoch muss man während seiner aktiven Arbeitszeit eine Menge an Geld zur Seite legen, bzw. dieses in jedem Fall attraktiv anlegen.
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