Arbeitslosengeld erhalten Arbeitnehmer im Fall der Arbeitslosigkeit und Selbstständige, wenn ihr Geschäft nicht mehr funktioniert, sie schon einmal längere Zeit als Arbeitnehmer beschäftigt waren und/oder seit 2009 in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben.
Tipp: Die tatsächliche Höhe ihres AMS Bezugs für das Arbeitslosengeld in Österreich im März 2024 können Sie vor Ort oder telefonisch und mit einem Beratungstermin direkt erfragen!
Das Arbeitslosengeld in Österreich dient grundsätzlich der finanziellen Überbrückung bis zum nächsten Job und gilt als Errungenschaft, damit Menschen nicht durch eine meistens unverschuldete Erwerbslosigkeit sofort (bzw. nach dem Aufbrauchen der Ersparnisse) die sehr niedrige Sozialhilfe in Anspruch nehmen müssen.
Mit dem Arbeitslosengeld ist es möglich, auf etwas eingeschränktem Niveau so zu existieren, dass die Suche nach einem Job nicht durch finanzielle Nöte zusätzlich erschwert wird. Wir informieren zum Thema Arbeitslosengeld 2020 in Österreich, Höhe, Antrag, Arbeitslosengeld Rechner, AMS Auszahlungstermine 2020 und weitere Details.
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zum Thema Arbeitslosengeld in Österreich im März 2024 informieren!
So müssen Bezieher von Arbeitslosengeld zum Beispiel nicht sofort ihr Auto aufgeben oder in eine kleinere Wohnung ziehen – alles Erschwernisse, welche die beharrliche Suche nach einer neuen Arbeitsstelle sehr hemmen.
Arbeitslosengeld Rechner 2020 für Österreich – AMS
Wer eine Orientierung für die Höhe des eigenen Arbeitslosengeldes benötigt der kann kostenlos den Arbeitslosengeld Rechner nutzen, um für das jeweilige Jahr (z.B. für die Arbeitslosengeld Höhe im Jahr 2020) die aktuelle Arbeitslosengeld Höhe berechnen.
- Zum Rechner > https://ams.brz.gv.at/ams/
Wer bekommt Arbeitslosengeld?
Arbeitslosengeld erhalten grundsätzlich Personen, die
- als Arbeitnehmer pflichtgemäß oder als Selbstständige freiwillig (ab 2009) in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben,
- gesund und arbeitsfähig sind,
- einen neuen Job anstreben sowie
- durch unterschiedliche Umstände derzeit arbeitslos sind.
Das Arbeitslosengeld muss beim AMS beantragt werden. Gleichzeitig wird die betreffende Person dort als arbeitsuchend registriert und erhält Jobangebote, allerdings nicht ohne Weiteres geeignete. Es ist also bei der Jobsuche in jedem Fall Eigeninitiative gefragt.
Inwieweit das AMS bei der Jobsuche helfen kann, hängt stark vom Beruf der/des Arbeitslosen, ihrem/seinem Lebensalter und in gewissem Umfang auch von der Region ab.
Wenn ein Arbeitnehmer einen sehr speziellen Beruf bei einem stark spezialisierten Arbeitgeber ausgeübt hat, dabei gut verdiente, sich daher ein Haus in der Nähe des Arbeitgebers gebaut hat und dieser Arbeitgeber nun Stellen abbaut, wovon diese Person betroffen ist, entsteht eine schwierige Situation: Der Arbeitnehmer ist so stark spezialisiert, dass er in der Nähe seines Eigenheims wahrscheinlich nicht ohne Weiteres eine adäquate Stelle findet, die einen ausreichenden Verdienst generiert.
Diesen braucht er aber, um sein Haus zu halten. Es kämen eine Umschulung (zeitaufwendig) oder der Hausverkauf und Umzug infrage. Letzteres beeinträchtigt die Familie, die in der Region ebenfalls Wurzeln geschlagen hat.
Der/die Ehepartner/in müsste bei einem Umzug selbst den Job, die Kinder müssten die Schule wechseln. Diese Situation ist so komplex, dass nur recht und billig ist, sie wenigstens finanziell mit Arbeitslosengeld zu überbrücken.
Wann werden Arbeitslosengeld und Kinderbetreuungsgeld gleichzeitig gewährt?
Kinderbetreuungsgeld und Arbeitslosengeld werden gleichzeitig gewährt, wenn die arbeitslose Person die Aufgabe der Kinderbetreuung zwingend wahrnehmen muss, weil der/die Partner/in arbeitet, wobei es individuelle Konditionen gibt, die eine arbeitslose Person beim AMS erfragen muss.
Die Kinderbetreuung hat Einfluss auf die Zumutbarkeit von Jobangeboten und damit auch auf mögliche Kürzungen des Arbeitslosengeldes. Arbeitslose müssen einen durch den AMS vermittelten zumutbaren Job annehmen (Bedingungen siehe weiter unten) und dabei mindestens 20 Wochenstunden leisten, ansonsten wird das Arbeitslosengeld gekürzt.
Eine Ausnahmeregelung gilt bei einer Betreuungspflicht für Kinder bis 10 Jahre oder behinderte Kinder, die Mindestarbeitszeit verkürzt sich dann auf 16 Stunden.
Welche Voraussetzungen für das Arbeitslosengeld gibt es vonseiten des AMS?
Eine Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld ist die Mindestbeschäftigungsdauer, eine weitere die noch ausreichende Bezugsdauer. Unterscheiden lassen sich mindestens diese beiden Fälle:
- Fall 1: Beim erstmaligen Bezug von Arbeitslosengeld muss zuvor mindestens 52 Wochen in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt worden sein. Für Arbeitnehmer bedeutet das eine mindestens einjährige Beschäftigung innerhalb der letzten beiden Jahre vor dem Erstbezug.
- Fall 2: Bei einem Folgebezug muss der Antragsteller im letzten Jahr mindestens für 28 Wochen in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben.
Für Arbeitslose unter 26 Jahre gilt die Ausnahme, dass beim Erstantrag eine Beschäftigung bzw. das Einzahlen in die Arbeitslosenversicherung von 26 Wochen genügen. Absolventen des freiwilligen Sozial- oder Umweltschutzjahres, eines Gedenkdienstes oder sonstiger Sozialdienste haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Wer seinen Job selbst gekündigt hat oder wegen pflichtwidrigen Verhaltens gekündigt wurde, erhält vier Wochen lang kein Arbeitslosengeld.
Diese Sperre verkürzt aber nicht die Bezugsdauer, nur der Beginn der Zahlung verschiebt sich. Die Sperre kann durch den AMS aufgehoben werden, wenn es berücksichtigungswürdige Gründe für eine eigene Kündigung gibt.
Trotz der Sperre sollten sich Arbeitslose sofort beim AMS melden, denn eine weitere Leistung der Arbeitslosenversicherung ist die Krankenversicherung. Durch die Meldung sind die Arbeitslosen auch bei einer Sperre des Arbeitslosengeldes sofort krankenversichert.
Was sind zumutbare Jobangebote durch den AMS?
Arbeitslose müssen zumutbare Beschäftigungen sowie Eingliederungs- oder Umschulungsangebote des AMS annehmen, sonst wird das Arbeitslosengeld gekürzt.
Zumutbar sind Beschäftigungen
- die den Fähigkeiten und der körperlichen Konstitution der/des Arbeitslosen entsprechen,
- nicht sittenwidrig sind,
- angemessen entlohnt werden,
- die geforderte Mindestarbeitszeit garantieren und
- angemessen zu erreichen sind.
Als zumutbare Wegzeit gelten bei einer Vollzeitbeschäftigung täglich zwei Stunden, bei einer Teilzeitbeschäftigung 1,5 Stunden.
Sollte ein Unternehmen seinen weit außerhalb wohnenden Arbeitnehmern eine Unterkunft stellen, muss ein Arbeitsloser diesen Job auch bei einer größeren Entfernung vom Wohnort annehmen. Arbeitslose haben grundsätzlich Anspruch auf eine Vermittlung in ihren Beruf, doch in den ersten 100 Tagen des Bezugs von Arbeitslosengeld gilt dieser Berufsschutz nicht. Sie haben Anspruch auf ein Entgelt nach Kollektivvertrag.
Der Entgeltschutz soll eine Entlohnung auf dem Niveau der persönlichen beruflichen Fähigkeiten gewähren, allerdings ist ein Abschlag bis auf 75 % des letzten Einkommens ab dem 121. Bezugstag von Arbeitslosengeld, davor bis auf 80 % zumutbar.
Diese Regelung gilt nicht bei der in einer Notlage gewährten Notstandshilfe, die auch vom AMS kommt und juristisch zum Arbeitslosengeld gehört.
Hier ist jede Beschäftigung zumutbar, die kollektivvertraglich entlohnt wird. Abgesehen von der Vermittlung durch den AMS muss sich ein Arbeitsloser selbst um Arbeit bemühen und dies auch nachweisen. Als angemessen gelten rund fünf bis zehn Bewerbungen pro Monat in Eigeninitiative.
Sollte der Arbeitslose aufgrund seiner Eigeninitiative die Zusage für einen Job haben, kann er vor dem wirklichen Arbeitsbeginn immer noch durch den AMS vermittelt werden, solange er Arbeitslosengeld bezieht. Kürzungen des Arbeitslosengeldes wegen pflichtwidrigen Verhaltens – Jobverweigerung oder Sabotage des Einstellungsgesprächs – dauern beim ersten Verstoß sechs Wochen, bei jedem Wiederholungsfall acht Wochen.
Diese Kürzung verringert die Bezugsdauer. Ein pflichtwidriges Verhalten liegt auch vor, wenn ein Bezieher von Arbeitslosengeld nicht an Schulungen oder Wiedereingliedrungsmaßnahmen teilnimmt bzw. deren Erfolg vereitelt. Beim Versäumen eines Kontrollmeldetermins wird die Zahlung des Arbeitslosengeldes ab diesem Termin ausgesetzt, bis sich der Arbeitslose wieder beim AMS meldet. Dieses Versäumnis verkürzt gleichzeitig die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes um 62 Tage. Die Bezugsdauer erläutern wir weiter unten.
Wie lässt sich die Höhe des Arbeitslosengeldes ermitteln?
Es gibt beim Arbeitslosengeld
- einen Grundbetrag,
- Familienzuschläge und
- Ergänzungsbeträge.
Der Grundbetrag beträgt grundsätzlich 55 % des täglichen Nettoentgeltes des Bezugszeitraums. Dieser ist das vorletzte Kalenderjahr bei einem Antrag bis 30. Juni und das letzte Kalenderjahr bei einem Antrag im zweiten Halbjahr.
Die maximale Bemessungsgrundlage für den Grundbetrag sind 4.000 Euro brutto. Der genaue individuelle Anspruch lässt sich durch einen Arbeitslosengeldrechner ermitteln. Zu beachten ist, dass die Basis für die Berechnung das Bruttoentgelt ist, von dem Steuern und SV-Beiträge abgezogen werden.
Familienzuschläge und Ergänzungsbeträge ergeben sich durch zu versorgende Angehörige (meistens Kinder).
Wer Familienbeihilfe erhält, hat auch einen Anspruch auf den Familienzuschlag. Der Ergänzungsbetrag stockt nötigenfalls das Arbeitslosengeld bis zum Ausgleichszulagenrichtsatz auf, jedoch darf das Arbeitslosengeld dadurch bei Personen ohne Familienzuschlag nicht über 60 % vom Netto, bei Personen mit Familienzuschlag nicht über 80 % vom Netto steigen.
Wann sind die AMS-Auszahlungstermine für 2020?
Die AMS Auszahlungstermine 2020 sind:
- für Dezember: 07.01.2020 auf ein Girokonto, 09.01.2020 per Post-Auszahlung
Es handelt sich immer um den ersten Mittwoch bzw. Freitag nach dem 1. des Folgemonats. Dieser Rhythmus setzt sich 2020 fort. Die Verschiebung im Jänner ergibt sich, weil der 1. Jänner (Neujahr, Feiertag) ein Mittwoch ist.
Wie lange gibt es Arbeitslosengeld?
Die Grundbezugsdauer sind 20 Wochen. Sie erhöht sich
- auf 30 Wochen bei 156 Wochen Einzahlung in die Arbeitslosenversicherung innerhalb der letzten fünf Jahre,
- auf 39 Wochen bei Arbeitnehmern ab dem 40. Lebensjahr und 312 Wochen Einzahlung in die Arbeitslosenversicherung innerhalb der letzten zehn Jahre,
- auf 52 Wochen ab dem 50. Lebensjahr und 468 Wochen Einzahlung in die Arbeitslosenversicherung innerhalb der letzten 15 Jahre,
- auf bis 78 Wochen durch die Teilnahme an einer beruflichen Rehabilitationsmaßnahme sowie
- auf drei oder vier Jahre durch Schulungen oder Weiterbildungen.
Wie beantragen Sie Arbeitslosengeld?
Sie sprechen persönlich beim AMS vor oder nutzen Ihr eAMS-Konto. Dieses Konto bringt Ihnen viele Vorteile, Sie können es sich relativ unkompliziert einrichten. Der AMS berät Sie dazu. Nähere Informationen erhalten Sie hier.
Wie erhalten Selbstständige Arbeitslosengeld?
Seit 2009 können Selbstständige freiwillig in die Arbeitslosenversicherung einzahlen und erhalten damit Arbeitslosengeld, auch wenn sie nie sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren.
Wenn sie das aber waren, haben sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld erworben, wenn sie mindestens fünf Jahre als Arbeitnehmer in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Wer seit 2009 freiwillig in die Arbeitslosenversicherung einzahlen möchte, muss hierfür 6 % seines Gewinns aufbringen.