Viele Menschen versuchen, den Traum von der Selbstständigkeit zu leben. Die Selbstständigkeit bedeutet Unabhängigkeit, unendliche Möglichkeiten, Eigenverantwortung und die Abwesenheit eines nervigen Chefs – sie birgt aber auch Wagnisse.
Unser Leitfaden bietet einen Überblick über die Rechtsformen, Steuern und den möglichen Risiken der Selbstständigkeit in Österreich sowie Informationen zum allgemeinen Thema „Selbstständigkeit“.
Tipp: Um keine aktuellen guten Angebote zu verpassen, sollte man sich regelmäßig zu aktuellen Konditionen, Testsiegern und Empfehlungen
zum Thema Selbständig machen in Österreich – Unternehmen gründen, Rechtsformen im März 2024 informieren!
Für wen ist die Selbstständigkeit geeignet?
Eigenverantwortung bedeutet, dass Sie sich selbst um die meisten Probleme kümmern müssen. Wenn Sie innerhalb eines Monats ein verlässliches Einkommen auf Ihrem Konto erhalten möchten, ist eine Selbstständigkeit in der Alpenrepublik möglicherweise eine gute Alternative.
Einzelunternehmen (EPU wahlweise mit e.U.)
Der Inhaber des Einzelunternehmens ist eine Person, die ihre Geschäfte in eigenem Namen und auf eigene Kosten tätigt. Einzelunternehmer sind die in Österreich am häufigsten verwendete Rechtsform. Die Tatsache, dass der Inhaber dieses Unternehmens allein handelt, bedeutet nicht, dass er ausschließlich auf sich gestellt ist. Er kann daher Arbeitnehmer einstellen und Arbeitsverträge abschließen. Arbeiten können nicht nur von Mitarbeitern, sondern auch von unabhängigen Subunternehmern erbracht werden.
Die Einzelunternehmung entsteht immer mit der Eintragung eines Einzelunternehmers oder der Rechtswirksamkeit. Die Registrierung eines Unternehmens erfolgt bei der Bezirksbehörde am Wohnort (Magistrat oder Bezirksverwaltung). Der Einzelunternehmer ist mit seinem gesamten geschäftlichen und privaten Vermögen voll verantwortlich. Aufgrund der persönlichen unbeschränkten Haftung für Verpflichtungen ist die Zahlungsfähigkeit eines Einzelunternehmers wichtig und hängt vom Kapital und Einkommen ab.
Offene Gesellschaft (OG)
Eine offene Gesellschaft (OG) ist ein Unternehmen, das von einem Unternehmer geführt wird und beliebige Ziele verfolgen kann, einschließlich freiberuflicher, land- und forstwirtschaftlicher Aktivitäten. Diese Unternehmensform besteht aus mindestens zwei Partnern, die persönlich, unbefristet und gemeinsam verantwortlich haften. OG-Partner können natürliche oder juristische Personen sein.
Sofern nicht anders vereinbart, sind die Anteilinhaber berechtigt, gleiche Beiträge zu leisten, die aus Geldern oder Dienstleistungen bestehen können. Die Gesellschaft muss als Unternehmensgesellschaft handeln, darf Rechte erwerben, Rechnungen bezahlen, klagen und verklagt werden.
Für die Gründung ist der Abschluss eines Gesellschaftsvertrages zwischen mindestens zwei Unternehmensgesellschaftern notwendig. Die Eintragung in das Handelsregister ist erforderlich. Eine OG entsteht nur mit einem Vermerk im Handelsregister.
Die Gesellschafter sind persönlich verantwortlich, d. h. mit allen geschäftlichen und privaten Vermögenswerten, ohne Einschränkungen, d. h. keine Betragsbegrenzung. Der Kreditgeber kann sich sofort an einen der Partner wenden, ohne das Unternehmen zu verklagen.
Kommanditgesellschaft (KG)
Eine Kommanditgesellschaft ist eine geführte Gesellschaft, bei der die Haftung von geringstenfalls einem Gesellschafter gegenüber den Gläubigern der Gesellschaft auf einen bestimmten Betrag (Haftungsbetrag), wie im Handelsregister angegeben (Kommanditist), begrenzt sein soll, und mindestens ein weiterer Gesellschafter unbeschränkt haftet (Komplementär).
Dieses Unternehmen kann als eigenständiges Unternehmens operieren, Rechte erwerben, Schulden begleichen, verklagt werden und klagen.
Der Abschluss eines Gesellschaftsvertrages und dessen konkrete Form ist gesetzlich nicht vorgesehen; Die Abfassung eines schriftlichen Vertrages wird dringend empfohlen. Die Firma entsteht nur durch eine Eintragung ins Handelsregister. Die Registrierung der Rechtsform erfolgt durch alle Gesellschafter. Unterschriften werden notariell oder gerichtlich beglaubigt. Die KG-Registrierung ist kostenpflichtig. Der persönlich haftende Gesellschafter ist voll verantwortlich. In eigener Person mit all seinem Privatvermögen und unbegrenzt, d. h. ohne Begrenzung der Haftungshöhe.
Gesellschaft nach bürgerlichem Recht (GesbR)
Die GesbR ist ein Unternehmen, an dem sich zwei oder mehr natürliche oder juristische Personen beteiligen und ihre Arbeit oder ihr Vermögen für das Gemeinwohl einbringen. Gemeinsame Anwendungsbereiche sind in der Praxis Konsortien (um beispielsweise große Bauvorhaben durchzuführen) und Joint Ventures. Das Unternehmen besitzt keine Rechtspersönlichkeit. Juristische Personen sind nur die Gesellschafter. Die GesbR kann weder verklagt noch im Grundbuch oder Handelsregister eingetragen werden.
Im Gegensatz zu einer Kapitalgesellschaft (GmbH, AG) wird kein Eigenkapital benötigt. Daher gibt es keine Mittel, die von den Gesellschaftern anlässlich der Gründung eingezogen werden. So reicht es zum Beispiel aus, dass die Gesellschafter ihre Arbeitskraft einbringen.
Es gibt keine formalen Anforderungen für eine Charta; Der Abschluss eines schriftlichen Vertrages wird empfohlen. Oft entsteht eine GesbR auch durch das stillschweigende Zusammenspiel von (mindestens zwei) Partnern.
Die Gesellschafter sind persönlich und unbegrenzt mit dem ganzen geschäftlichen und privaten Vermögenswerten verantwortlich.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
GmbH ist eine Kapitalgesellschaft, deren Grundkapital in Kapitaleinlagen aufgeteilt ist. Einzahlungen in das Anlagekapital erfolgen durch die Gesellschafter bei der Bildung des Anlagekapitals. Die Gesellschaft ist eine juristische Person mit einer Rechtspersönlichkeit. Sie kann Rechte erwerben, Pflichten eingehen, klagen und verklagt werden.
Das von den Gesellschaftern aufgebrachte Grundkapital muss geringstenfalls 35.000 Euro betragen. Die Hälfte dieses Betrags muss zum Zeitpunkt der Gründung in bar gezahlt werden (mit Ausnahme beispielsweise von Sonderfällen der Umstrukturierung, um die Aktivitäten eines Unternehmens fortzuführen, das seit mindestens fünf Jahren besteht).
Aktiengesellschaft (AG)
Die Aktiengesellschaft ist eine eigenständige juristische Person, deren Aktionäre Einlagen im Grundkapital halten, ohne persönlich Verpflichtungen der Gesellschaft zu übernehmen. Die Gründung einer AG in Österreich erfordert, dass mehr als ein Individuum Anlagen in das Grundkapital tätigt.
Das Grundkapital der AG in Österreich beträgt mindestens 70.000 Euro und ist in Aktien aufgeteilt. Es entsteht durch den Erwerb von Aktien durch den oder die Gründer. Stammaktien werden in einem bestimmten Nennbetrag ausgedrückt. Der Mindestnennwert einer Aktie beträgt einen Euro. Höhere Nominalbeträge sollten in voller Euro-Höhe sein. Anteile können nicht unter dem Nennbetrag ausgegeben werden. Aktien mit Nennwert entsprechen dem rechnerischen Anteil am Eigenkapital. Die Haftung der AG ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt.
Gewerbeanmeldung
Nachdem Sie festgelegt haben, welche Rechtsform Sie registrieren möchten, können Sie sich bei den zuständigen Behörden registrieren. Um ein Unternehmen zu registrieren, benötigen Sie:
- Lichtbildausweis
- der genaue Name des Geschäfts, das Sie ausführen möchten
- und Ort der Geschäftspraxis
Die Gewerbeanmeldung ist kostenlos in den meisten Fällen kostenlos und ist schnell erledigt. Denken Sie jedoch daran: Sobald Sie sich als Unternehmer registriert haben, treten Sie automatisch den Verpflichtungen für Selbstständige bei.
Sozialversicherung
Die Ausgaben für die gewerbliche Sozialversicherung(SVA) sind die höchsten Aufwendungen, die Sie als Selbstständiger haben.
In den ersten zwei Jahren macht die kommerzielle Sozialversicherung dank der Gnade für neue Gründer etwa 19 % des Gewinns aus. Ab dem 3. Kalenderjahr kostet die SVA circa 28 % des Geschäftsertrages.
Ja, das ist hoch, aber denken Sie daran: Diese Versicherung ist für Angestellte ebenso sehr teuer. Die Gehaltsübersicht zeigt, dass rund 18 % des Bruttogehalts dafür abgezogen werden.
Beachten Sie jedoch, dass die Arbeitgeber ebenso etwa 18 % zahlen. Als Selbstständiger führen Sie logischerweise beide Anteile unabhängig voneinander ab. Zu beachten ist ebenso, dass rund zwei Drittel der gewerblichen Sozialversicherungsleistungen für den Ruhestand aufgewendet werden. Das heißt, es ist auch eine Möglichkeit, für das Alter vorzusorgen.
Steuern
Beispiel: Ein Webdesigner erstellt Websites. Im Jahr 2018 erhält er 30.000 Euro (= Umsatz) und die Ausgaben (Büromiete, Computer, Schulung usw.) betragen 10.000 Euro. Damit beläuft sich sein Gewinn auf 20.000 Euro, auf die er Steuern zahlen muss.
Für die Besteuerung gelten folgende Regeln:
- Sie zahlen keine Einkommensteuer bis 11.000 Euro Gewinn pro Jahr.
- Für Beträge von 11.000 bis 18.000 Euro zahlen Sie 25 %,
- für Beträge von 18.000 bis 31.000 Euro zahlen Sie 35 % an Einkommenssteuer.
Wenn Sie klein und langsam anfangen, sind Steuern kein großes Problem.
Ein Unternehmer muss nicht nur Einkommensteuer (oder Körperschaftsteuer), sondern auch Umsatzsteuer zahlen. Wenn Arbeitnehmer beschäftigt sind, müssen lohnbezogene Gebühren (wie Lohnsteuer, Arbeitgeberbeitrag und zusätzlicher Arbeitgeberbeitrag, Gemeindesteuer) gezahlt werden. Abhängig von der Branche, in der Sie arbeiten, müssen möglicherweise noch zusätzliche Abgaben entrichtet werden (z. B. Kfz-Steuer, Standardverbrauchsgebühr).
Wenn Sie steuerpflichtige Dienstleistungen für Unternehmer erbringen, die Anspruch auf Vorsteuerabzug haben oder Geschäftsbeziehungen mit Unternehmern in anderen EU-Ländern eingehen, benötigen Sie eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID). Sie brauchen jedoch auch eine UID, wenn Sie einen Vorsteuerabzug von Posten mit einem Wert von mehr als 10.000 Euro verlangen möchten.
Ein sehr schwieriges Thema sind Steuern und Versicherungen bei Teilzeitbeschäftigung. Teilzeitarbeit ist dem Finanzamt zu melden. Dies geschieht bereits bei der Registrierung des Unternehmens.
Da die Arbeitnehmer in jedem Fall vom Arbeitgeber versichert sind, müssen sie keine doppelten Beträge zahlen. Informieren Sie sich jedoch über Ihre eigene Krankenversicherung. Alle Selbstständigeneinkommen wirken sich auf die Versicherung aus.
Egal wie viel Sie verdienen, Sie müssen auch kleine Summen angegeben. Ansonsten kommt es zur Nachzahlungsforderung. Für bestimmte Risiken während der Teilzeitarbeit kann sich eine Zusatzversicherung lohnen. Besonders interessant ist der Teil mit den Steuern. Bei teilweiser Selbstständigkeit fällt die Besteuerung wie gewohnt an. Jeder Selbstständige ist einkommensteuerpflichtig.
Businessplan
Bevor Sie Ihr eigenes Unternehmen gründen können, ist es wichtig, einen Plan zu erstellen. Dies kann informell und mithilfe eines sogenannten Businessplans sein. Dieser gibt an, wo sich das Unternehmen in einem bestimmten Zeitraum befinden soll – zum Beispiel nach einem Jahr.
Es geht nicht darum, welche Verkaufszahlen erreicht, sondern welche Leistungen erzielt werden sollen. Wenn beispielsweise geplant ist, die ersten Mitarbeiter innerhalb von fünf Jahren einzustellen, muss dafür auch ein bestimmtes Vertriebsziel erreicht werden. Dies hängt wiederum vom Angebot der eigenen Produkte und Dienstleistungen ab, die ebenfalls innerhalb eines bestimmten Zeitraums erstellt werden müssen.
Am Anfang der Mittelzuweisung steht der Unternehmer. Egal wie viele Mitarbeiter für einen späteren Zeitraum geplant sind. Sie müssen Ihr eigenes Gehalt bezahlen können, um alle Fixkosten und gleichzeitig den Bedarf an Gütern zu finanzieren. Darüber hinaus enthält der Budgetplan eine Klassifizierung des Werbebudgets und der Zahlungen, die an das Finanzamt gehen müssen. Um nicht in einen Engpass zu geraten, ist es wichtig, alle Betriebskosten im Voraus zu planen. Basierend auf all diesen Kosten ist es notwendig, den Preis von Waren und Dienstleistungen zu berechnen.
Wie kann ich als Selbstständiger finanziell liquide bleiben?
Wer den Schritt in Richtung Selbstständigkeit plant und darüber Bescheid wissen will, sollte auch seine Finanzen richtig kalkulieren. Dies bedeutet, dass Sie sorgfältig abwägen müssen, mit welchen Kosten der Schritt in die Unabhängigkeit verbunden ist. Im Allgemeinen entscheiden sich Selbstständige oft zu schnell für die Gründung eines eigenen Unternehmens und bleiben dann Vollzeitangestellte. Wer diesen Fehler macht, kann finanzielle Probleme bekommen.
In jedem Fall hilft Ihnen eine ordnungsgemäße Finanzplanung dabei, sich selbstständig zu machen und sicherzustellen, dass alles so funktioniert, wie Sie es möchten. Geschäftskonten müssen von privaten Konten getrennt gehalten werden.
Nur dann ist es möglich, dass jemand sein Geschäft unter Kontrolle aufrechterhält und genau weiß, wie die zugehörige Unternehmung funktioniert. Dazu ist es wichtig, regelmäßig einen Saldo zu ziehen. Aus den Bilanzen geht hervor, ob Sie am Monatsende Geld verdient oder ein schlechtes Geschäft gemacht haben und das Unternehmen keinen sicheren Gewinn generiert.
Folgendes ist zu beachten:
- Die Finanzplanung muss im Voraus erfolgen.
- Monatliche Bilanzen geben finanzielle Sicherheit.
- Banken müssen von soliden Geschäftsplänen überzeugt sein, wenn sie Kredite an ein Unternehmen vergeben.
- Möglicherweise müssen Sie ein Darlehen oder einen Kredit von einer Bank erhalten, bevor Sie selbstständig arbeiten können. In diesem Fall sollten Sie sorgfältig überlegen, wie Sie die Bank von dem richtigen Geschäftsplan und bestimmten Zahlen überzeugen können.
Dies bedeutet insbesondere, dass alle Anforderungen der Bank eingeholt werden müssen, um das erforderliche Darlehen von der Bank zu erhalten. Neben Banken können auch Privatinvestoren verwendet werden, um einen Unternehmenskredit aufzunehmen. Natürlich erwarten ebenso Privatanleger, bevor sie dem Unternehmen Mittel zur Verfügung stellen, dass die Selbstständigen bestimmte Anforderungen erfüllen.
In der Regel müssen Selbstständige bestimmte Einkommen oder Gewinne erzielen. Zudem erwarten viele Kreditgeber, dass sie sich beispielsweise am gesamten Unternehmen beteiligen, was natürlich möglich ist.
Dies kann von Vorteil sein, wenn Sie einen Investor finden, der die gänzliche Unternehmensgesellschaft in Österreich mit seinem Netzwerk unterstützt und sicherstellt, dass sie voranschreitet und der Umsatz steigt.
Schlussfolgerung
Die Registrierung eines Unternehmens ist nicht jedermanns Sache. Jeder sollte selbst entscheiden, ob er diesen Schritt macht oder nicht. Es ist wichtig, dass Sie sich zuerst gut informieren. Die Wirtschaftskammer Österreich und andere Organisationen wollen mehr Selbstständigkeit in Österreich und bieten Seminare und interessante Veranstaltungen zum Thema an. Dann gibt es auch einige Vorteile, die für neue Gründer in Frage kommen. Zum Beispiel Ausnahmen von der Sozialversicherungspflicht.