Sie sind hier: Startseite » Lexikon » Anspruch auf Sozialhilfe

Anspruch auf Sozialhilfe





A B C D E F G H I J K L M N P R S T U V W Y Z

Da das Land Österreich viele soziale Leistungen anbietet, bekommen die Bürger auch finanzielle Unterstützung in Notlagen. Hierbei wird durch Sozialhilfeunterstützung direkte finanzielle Hilfe geleistet.

Um diese Sozialhilfe in Anspruch zu nehmen bzw. einen Anspruch auf Sozialhilfe zu haben, muss man hilfebedürftig sein und dies auch nachweisen. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn man kein Einkommen hat. Im Fall der Arbeitslosigkeit ist in Österreich das AMS zuständig, hier kann um Arbeitslosengeld angesucht werden.

In bestimmten Situationen, wie zum Beispiel bei Pflegebedürftigkeit können ebenfalls Sozialhilfeleistungen in Anspruch genommen werden. Hier kommen auch Sachleistungen zum Tragen, die kostenlos in Anspruch genommen werden können. Bevor man finanzielle Unterstützung erhält bzw. der Anspruch auf Sozialhilfe besteht, wird dieser Anspruch meist von den zuständigen Stellen geprüft (z.B. AMS vor Auszahlung des Arbeitslosengeldes).

Siehe auch: Details zu Anspruchsvorausetzungen für Sozialhilfe