Aussteuerversicherung – Heiratsversicherung
Eine Heiratsversicherung (Aussteuerversicherung) ist eine kapitalbildende Lebensversicherung. Der Vater ist in der Regel der Versicherungsnehmer und die Tochter der Begünstigte.Ähnlich wie bei der Hochzeitsversicherung ist es auch hier sinnvoll, diese möglichst früh abzuschließen. Die Versicherungssumme wird zum Zeitpunkt der Heirat ausbezahlt, jedoch frühestens zum 18. Geburtstag der Tochter und spätestens zum 25. Geburtstag, falls die Tochter bis dahin noch nicht geheiratet hat.
Im Todesfall des Vaters wird die volle Versicherungssumme zum vereinbarten Zeitpunkt ausbezahlt. Und im Todesfall der Tochter während der Laufzeit einer Heiratsversicherung werden die einbezahlten Prämien rückerstattet.
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