Einlagensicherung
In Zeiten wie diesen, wo eine Bankenpleite die der Anderen folgt, bleibt für private Anleger oft eine Frage offen – Ist mein Geld sicher? Die Antwort lautet in den meisten Fällen – Ja! Denn genau hierfür gibt es eine sogenannte Einlagensicherung.
Eine Einlagensicherung ist die teils gesetzliche und teils freiwillige Maßnahme von Kreditinstitut und Banken zum Schutz der Einlagen seiner Kunden im Falle einer Insolvenz. Es gibt verschiedene Ebene der Einlagensicherung. So haben Banken und Kreditinstitute diverse Eigenkapitalvorschriften. In Deutschland gibt es eine sogenannte gesetzliche Einlagensicherung die im Einlagensicherungs- und Anlegerschädigungsgesetz verankert ist. Weiters schützen sich die Banken auch freillig in Form von gegenseitugen Haftungen innerhalb einer Bankgruppe bzw. freiwillige Einlagensicherung durch Einlagensicherungsfonds (Freuerwehrfonds)
Die elementare Schutzmaßnahme ist natürlich die Vermeidung der Zahlungsunfähigkeit der Bank. Hierzu gibt es eine Reihe von Vorschriften und Gesetzen, insbesondere Eigenkapitalvorschriften, die eine Bank vor einer Insolvenz schützen soll. Dennoch ist es nicht ausgeschlossen, dass einen Bank zahlungsunfähig wird und dann greift zunächst die Haftung einer Bankengruppe.
Ein den meisten Fällen gehört eine Bank einer Bankgruppe oder einem ganzen Konzern an, in denen es gegenseitige Haftungsregelungen gibt. Freiwillige Haftungsregeln bestehen oft zwischen sogenannten Genossenschaftsbanken. Rechtlich verbindliche Haftunsregelungen im Normalfall zwischen Mutter- und Tochtergesellschaften. Sollte auch diese Schutzmaßnahme nicht greifen kommt die gesetzliche Einlagensicherung zu tragen.
Die gesetzliche Einlagensicherung wird von der jeweiligen lokalen Gesetzgebung festgelegt. In Europa ist die Einlagensicherung durch eine EH-Richtlinie vorgeschrieben, welche in Deutschland im Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz verankert ist. So sind 90% unserer Einlagen jedoch maximal 20.000 Euro bei jedem Institut gesetzlich gesichert. Über diesen gesetzlichen Schutz hinaus bieten Banken in diversen Ländern weitere Sicherungen an.
Im internationalen Vergleich sind Bankeinlagen in Deutschland gesetzlich jedoch nur relativ gering gesichert. Anbei finden Sie eine Tabellelle die Deutschland im internationalen Vergleich zeigen soll.
Belgien 100% 20.000,00 Euro
Dänemark 100% 300.000,00 DKK, entspricht etwa 40.000 Euro
Deutschland 90% 20.000,00 Euro zB: Sparkassen, Noris Bank, Deutsche Bank
Finnland 100% 25.000,00 Euro
Frankreich 100% 70.000,00 Euro
Italien 100% 103.291,38 Euro
Luxemburg 100% 20.000,00 Euro
Österreich 100% bei natürlichen Personen 20.000,00 Euro bei natürlichen Personen (zB: Bank Austria, Volksbank, Sparda Bank, Ing Diba)
Österreich 90% bei natürlichen Personen 18.000,00 Euro bei nicht-natürlichen Personen
Portugal 100% 33.750,00 Euro
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