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Gläubiger
Ein Gläubiger hat Anspruch gegen eine andere Person, den Schuldner. Der Gläubiger glaubt dem Schuldner, dass dieser seine Schuld begleichen wird. Der Begriff wird vom italienischen Wort creditore, was von credere (glauben) stammt, hergeleitet. Das rechtliche Verhältnis zwischen Gläubiger und Schuldner wird Schuldverhältnis genannt.
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