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GmbH





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Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Bei dieser Gesellschaftsform, die gemeinsam mit der Aktiengesellschaft eine der beiden Formen der Kapitalgesellschaft in Österreich darstellt, ist die Haftung auf das Stammkapital beschränkt, das einen Mindestbetrag von 25.000 € [D] bzw. 35.000 € [A] aufweisen muss. Vor Eintrag in das Handelsregister/Firmenbuch müssen mindestens 25 % davon eingezahlt sein.

Das Stammkapital ist in Stammeinlagen unterteilt. Bei Gründung einer GmbH in Österreich ist von den Gesellschaftern ein Stammkapital in Höhe von mindestens 35.000 Euro zu erbringen.

Organe der GmbH sind die Geschäftsführung und die Gesellschafterversammlung (Generalversammlung), diese müssen beide vorhanden sein. Übersteigt die Höhe des Stammkapitals 70.000 Euro oder die Anzahl der Angestellten 300 bzw. liegt die Anzahl der Gesellschafter bei über 50, muss ein Aufsichtsrat eingeführt werden. Dieser wird von der Generalversammlung gewählt.