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Inhaberschuldverschreibung





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Bezeichnet eine Schuldverschreibung, bei der der Inhaber der Urkunde nicht namentlich erwähnt wird. Er ist gleichzeitig der Gläubiger und kann Recht auf die Inhaberschuldverschreibung ausüben. So kann er die Schuldverschreibung auf eine andere Person übertragen und sie auf diese Weise fast wie eine Währung nutzen.

Inhaberschuldverschreibungen stehen im Gegensatz zu Namensschuldverschreibungen, wo sehr wohl ein konkreter Name verwendet wird. Übertragungen können hierbei jedoch nicht einfach so getätigt werden.