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Landesdarlehen





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Ein Landesdarlehen ist eine Möglichkeit der günstigen Immobilienfinanzierung. Hierbei wird ein Kredit in Form von einem Landesdarlehen direkt durch das Bundesland gewährt. Diese Form des Darlehens kann sogar zinslos erfolgen, wird meist aber mit einem nur geringen Zinssatz für selbst genutzes Eigentum zur Verfügung gestellt.

Hier gilt es jedoch zu beachten, dass die jeweilige Gesetze für ein Landesdarlehen unterschiedlich sind, eine genaue Vorabinformation und das Stellen eines Antrags auf ein Landesdarlehen müssen hier selbst durchgeführt werden. Diese Anträge werden direkt bei den Wohnungsbauförderungstellen gestellt. Die Entscheidung erfolgt hier in Bezug auf die Dringlichkeit bzw. Notwendigkeit, dieses Darlehen zu erhalten.

Vorteile für die Zuteilung des Landesdarlehen können entstehen, wenn es sich um kinderreiche Haushalte handelt oder ein besonderer baulicher Bedarf (zum Beispiel Barrierefreiheit) nachgewiesen wird. Ein Rechtsanspruch für das Landesdarlehen besteht nicht.

Wer hat einen Anspruch auf das Landesdarlehen?
Hier gilt es, eine bestimmte Grenze beim Einkommen nicht zu überschreiten. Zusätzlich muss in den meisten Fällen ein Eigenkapital in Höhe von 15 % der Gesamtkosten vorhanden sein. Durch Landesdarlehen wird der Erwerb von Grundstücken/Grundbesitz gefördert. Hier besteht der Vorteil darin, dass durch Steuern Gelder zurückfliessen und die Gemeinden vom Zuwachs profitieren.

Zusätzlich besteht die Option, auch als Existenzgründer ein Landesdarlehen zu bekommen. Auch hier sind bestimmte Regeln zu beachten, die Anträge werden auch hier über die Landesförderinstitute vergeben. Ein Rechtsanspruch auf das Darlehen besteht auch im Bereich Existenzgründer nicht.