Sie sind hier: Startseite » Lexikon » Mietbürgschaft

Mietbürgschaft





A B C D E F G H I J K L M N P R S T U V W Y Z

Bei einer Mietbürgschaft wird zusätzlich zur Kaution, die bei einer Miete hinterlegt wird, ein Bürge für die Mietschulden eingesetzt. Dieser ist somit nicht (wie sonst oft üblich) für einen Kredit haftbar, sondern für die Mietschulden.

Dies bedeutet für den Vermieter den Vorteil, im Falle des Falles die Forderung der Miete an den Mietbürgen zu stellen. Dies natürlich nur, wenn der eigentliche Mieter mit der Miete im Verzug ist.Diese Form der Bürgschaft kommt vor allem bei jungen Mietern/Mietern mit geringem Einkommen zum Einsatz. Hier kann zum Beispiel auch die Bank als Bürge auftreten. Zusätzlich wird noch zwischen einer selbstschuldnerischen Mietbürgschaft und der Mietbürgschaft im Allgemeinen unterschieden.

Die Höhe der Bürgschaft bzw. der Mietschulden für die der Bürge in Anspruch genommen werden kann, ist hierbei ebenfalls begrenzt.