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Mietkauf





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Der Mietkauf ist eine Art Mietvertrag, bei dem der Mieter vom Vermieter das Recht bekommt, innerhalb eines bestimmten Zeitraumes den gemieteten Gegenstand (beispielsweise eine Wohnung) zu einem zuvor festgelegten Preis unter Berücksichtigung der bis dahin gezahlten Mieten käuflich zu erwerben. Der Vertrag basiert – vor der Mietkauferklärung – auf mietrechtlichen Kriterien. Nach der Erklärung allerdings handelt es sich um einen Kaufvertrag, der gemäß kaufrechtlichen Kriterien Anwendung findet.
Mietkauf ist nicht automatisch mit Leasing gleichzusetzen, obwohl der Mietkauf als eine Leasingform für Gebrauchsgüter angesehen werden kann. Dabei kann der Kunde nach Ablauf des Mietvertrages zwischen Kauf (bereits gezahlte Miete wird dabei berücksichtigt), Verlängerung des Mietvertrags wählen oder er gibt den gemieteten Gegenstand zurück

Ein Anreiz des Mietkaufs besteht sicherlich in der leichteren Finanzierbarkeit verglichen mit einem Sofortkauf, v.a. dann, wenn man das erforderliche Kapital nicht sofort aufbringen kann oder will.