Mietkaufvertrag
Wenn man nicht sein ganzes Leben lang Miete für eine Wohnung/Haus zahlen möchte, so ergibt sich mit der Option Mietkauf eine weitere Variante. Hiermit ist es möglich, als Mieter eine Wohnung/Immobilie zu erwerben. Mit dem Mietkaufvertrag wird die Option eingeräumt, eine gemietete Wohnung nach einigen Jahren zu erwerben.
Die Absicherung erfolgt beim Mietkaufvertrag durch das Mietrecht. Während der Mietkaufvertrag bis zum Ende der Laufzeit beim Mietkauf als Mietvertrag gilt, wird dieser am Ende der Laufzeit in einen Mietkaufvertrag geändert.
Nach dieser Änderung (vom Mietvertrag auf Mietkaufvertrag) gelten die Änderungen und ein Kaufvertrag entsteht bzw. dessen gesetzliche Grundlagen müssen beachtet werden. Die Mieten, die bereits gezahlt wurden, können hier in den Kaufpreis eingerechnet werden, somit besteht die Möglichkeit, hier Geld zu sparen.
Bei einem Mietkaufvertrag muss die Mietkaufwohnung nicht übernommen werden, es besteht lediglich das Recht darauf. Neben der Finanzierung, die man bereits im Vorfeld überlegen sollte (für den abschliessenden Kauf, evtl. neben den Mieten zusätzlich Geld anzusparen), ist es sinnvoll, den Vertrag gemeinsam mit einem Notar aufzusetzen.
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