Mietminderung bei Baulärm
Sollte man selbst durch Baulärm in seiner Wohnung/seinem Haus beeinträchtigt werden, so ist dies eine Option, eine Mietminderung geltend zu machen. Bestimmte Regelungen bzw. Gesetze sind hier dennoch zu beachten. So ist zum Beispiel ein Neubau, der in der Nachbarschaft erfolgt, oder die Renovierung kein Grund zur Mietminderung.
Wenn jedoch im eigenen Haus bzw. Grund gebaut wird, so kann dies als möglicher Grund für die Mietminderung beachtet werden. Die Miete kann hier um 10-20 % reduziert werden. Um eine Mietminderung geltend zu machen, kann auch der Mieterschutzbund helfen bzw. im Falle des Bestehens einer Rechtschutzversicherung kann auch diese tätig werden.In jedem Fall ist es jedoch zu empfehlen, vorab ein Gespräch mit den betroffenen Personen bzw. den Vermietern zu suchen.
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