Restschuldversicherung
Wer heutzutage einen Kredit bei einer Bank oder bei einem Kreditinstitut aufnimmt, kennt in der Regel seinen finanziellen Spielraum und ist sich darüber bewusst, dass er sich mit der Aufnahme eines Darlehens dazu verpflichtet, dies in fest vereinbarten und monatlichen Raten an die Bank zurückzuzahlen.
Dies ist aber nicht jedem Kreditnehmer möglich, vor allem dann nicht, wenn es zu unvorhergesehenen Ereignissen wie einer schweren Krankheit, einem Unfall oder zu Arbeitslosigkeit kommt. Dann herrscht schnell Ebbe in der Kasse und es nicht mehr möglich, den finanziellen Verpflichtungen Folge zu leisten. Deshalb ist es heute meist so, dass die Banken dem potentiellen Kunden bei der Vergabe von Krediten eine so genannte Restschuldversicherung als Bedingung auferlegen, um dem eventuellen Ausfallrisiko bzw. einer Zahlungsunfähigkeit vorzubeugen. Mit dieser Versicherung ist sowohl der Kreditgeber als auch der Schuldner abgesichert, denn tritt der Fall ein und der Kreditnehmer kann seine Raten nicht mehr zahlen, springt die Versicherung ein und leistet den Ausgleich bzw. löst den Kredit ab. Hiermit ist dann der Kreditnehmer aus der Schuld und der Bank wurde dennoch die volle Kreditsumme wieder zurückgezahlt.
Aufgrund dessen, dass die Restschuldversicherung zwar auf dem Prinzip der Risikolebensversicherung beruht und die Versicherungssumme und die Beiträge anhand der Tilgung abnehmen, ist diese Versicherung dennoch günstiger als Risikolebensversicherung, welche feste Summen und gleich bleibende Beiträge im Vertrag vorgibt. In der Regel ist es so, dass die Restschuldversicherung bei der Aufnahme des Kredits mit finanziert wird bzw. in die Berechnung mit rein gezählt wird und somit in den monatlichen Raten, die zur Tilgung gezahlt werden, bereits enthalten ist und dementsprechend keine zusätzlichen Mehrkosten anfallen.
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