Steuererklärung
Eine Steuererklärung muss für alle Einkünfte, die nicht der Lohnsteuer unterliegen, durchgeführt und abgegeben werden. Bis 30. April des darauffolgenden Jahres muss die Steuererklärung beim Finanzamt eingelangt sein. Um eine Steuererklärung durchführen zu können, wird eine Steuernummer benötigt.
Nun ist es aber nicht so, dass sämtliche Einnahmen steuerpflichtig sind, sondern nur das, was nach allen Betriebsausgaben übrig bleibt. Mit anderen Worten: nur der Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit muss versteuert werden. Zusätzlich zur Steuererklärung wird noch eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung verlangt.
Belaufen sich die selbstständigen Einkünfte auf weniger als 730 Euro pro Jahr, sind Sie von der Steuerpflicht befreit und brauchen somit auch keine Steuererklärung einzureichen.
- Banktest.comBank Text – Für mehr Transparenz im Banksektor
- BMF – FinanzamtBMF und Übersicht zu Finanzämtern
- Finanzen allgemeinDiskussion und Tipps zu Finanzen im Allgemeinen
- KreditvergleichTipps und Details zum Kreditvergleich