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Unterhalt (Alimente)





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Diese beiden Begriffe sind synonym zu verstehen. Leistungen, die den jeweiligen Lebensbedarf einer Person decken, werden als Alimente bezeichnet. Kinder, Eltern oder Ehepartner können Ansprüche auf Alimente erheben. Dazu müssen allerdings gewisse Voraussetzungen erfüllt sein.

Der Unterhalt kann auf verschiedene Weise gestellt werden, etwa in Form der Bereitstellung einer Wohnung oder aber in Form von Unterhaltszahlungen.

Eltern haben die Pflicht, für den Unterhalt ihrer Kinder aufzukommen, bis diese sich selbst versorgen können.

Genauso haben aber auch Kinder die Pflicht, ihren Eltern finanziell unter die Arme zu greifen, sofern diese sich nicht selbst erhalten können. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Eltern rechtmäßig für den Unterhalt der Kinder aufgekommen sind, als diese ihn benötigten.

Je nach Art der Scheidung können dem einen Ehepartner Unterhaltszahlungen durch den anderen Ehepartner zugestanden werden.