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Widerrufsrecht





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Das Widerrufsrecht von Verbrauchern wird im BGB in den §355 bis 358 festgelegt. Die letzte Änderung wurde im Mai 2008 durchgeführt. Die Gesetze des BGB unterliegen den Richtlinien des Europäischen Parlaments und des Rates. Hier im Besonderen die Richtlinie 85/577/EWG, 94/47/EG, 97/7/EG. Der Verbraucher muss über sein Widerrufsrecht aufmerksam gemacht werden. Muster zur richtigen Wiederrufsbelehrung können Anbieter über die BGB-Informationspflichten- Verordnung (BGB-InfoV) erhalten.

Sind beide Vertragspartner Kaufleute im Sinne des HGB, also Unternehmer, Firmen und öffentliche Einrichtungen, gelten die Regelungen des Handelsgesetzbuches(HGB). Dort ist das Widerrufsrecht auf die Unterzeichnung des Vertrages beschränkt. Späterer Widerruf kann nur bei Nichterfüllung einer der Vertragsparteien, nach einer bestimmten Frist zur Nachbesserung, erfolgen.