Es gibt nur wenige Länder auf der Welt, in denen es eine klassische Kirchensteuer gibt. Hierzu gehören Dänemark, Schweden, Finnland, Schweiz, Deutschland und Österreich. In den anderen Ländern werden die Religionen durch den Staat oder eigenes Vermögen aus Grundbesitz oder anderen Eigenmitteln finanziert, die die Kirchen besitzen.
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Außer dem Christentum in seinen unterschiedlichen Konfessionen (evangelisch, katholisch, freikirchlich, usw.), verlangt keine Religion eine Kirchensteuer, lediglich beim Judentum gibt es etwas Vergleichbares, die so genannte Kultussteuer. Die anderen Religionen finanzieren sich ausschließlich über Spenden oder dem so genannten Zehnt, der ca. 10 % des Einkommens ausmacht und noch aus dem Altertum kommt und bis heute Bestand hat.
Die Kirchensteuer in Österreich bzw. der Kirchenbeitrag in Österreich beruht auf die Auflösung des Religionsfonds durch Hitler. Aus den Erlösen von Verkäufen der Stifte, Kirchen und Klöster unter Kaiser Joseph II (1780 – 1790) wurden die Religionsfonds geschaffen. Staatliche Zuschüsse, die zusätzlich einflossen, ließen die Kirchen auf eine Kirchensteuer verzichten.
Als Hitler diese Fonds beschlagnahmte und die Zahlungen an die Kirche nicht mehr vornahm, wurde der Kirchenbeitrag zum Ausgleich eingeführt. Sein Kirchenbeitragsgesetz wurde nach dem Krieg in die Rechtsordnung Österreichs übernommen. Sie unterliegt dabei nicht an die Maßstäbe der staatlichen Steuern gebunden und kann so die Höhe des Beitrags selbst bestimmen.
Dadurch haben die österreichischen Kirchen aber auch keine Listen, wo die Steuerpflichtigen aufgeführt sind, so wie z. B. in Deutschland. Die Kirchen müssen die beitragspflichtigen Mitglieder für den Kirchenbeitrag selbst zusammenstellen und dann anschreiben. Auch müssen die Kirchen bei den Mitgliedern die Einkünfte schätzen, die ihre Einnahmen nicht angeben wollen, was keine Pflicht ist.
Dies und der Umstand, dass viele Mitglieder nicht erfasst sind, führt zu hohen Ausfällen. Die Verwaltung der Beiträge und die Ausfälle fressen ungefähr 40 % der möglichen Einnahmen auf.Die Mitglieder der katholischen und evangelischen Kirche zahlen einen Kirchenbeitrag, der von ihrem jährlichen Bruttoeinkommen abhängig ist. Die Israelitische Kultusgemeinde Wien (IKG) erhob bis 1998 eine Kultussteuer, die Österreichische Buddhistische Religionsgesellschaft (ÖBR) erhebt seit der Gründung im Jahr 1983 keine Kirchensteuer.
Gegenüber der katholischen Kirche, bei denen der Kirchenbeitrag über Kirchenbeitragsstellen eingezogen wird, erfolgt dies bei der evangelischen Kirche durch die einzelnen Pfarrgemeinden.
Der Kirchenbeitrag beträgt in der katholischen Kirche 1,1 % des Bruttojahreseinkommens und 1,5 % in der evangelischen Kirche.
Seit 2009 sind 200 Euro als Höchstgrenze bei der Einkommensteuer für Beiträge absetzbar, die anerkannte Kirchen undReligionsgemeinschaften erhalten. Davor waren es lediglich 100 €. Von dem Kirchenbeitrag können aber noch weitere Beträge abgezogen werden.
So beträgt der Abzug bei der katholischen Kirchen 47 Euro. Hinzu kommen Ermäßigungen für Kinder, Senioren und Alleinverdiener. Land- und Forstwirte unterliegen einer anderen Berechnung.
Auch bei der evangelischen Kirche werden immer 44 Euro vom Kirchenbeitrag abgezogen und es können Ermäßigungen für Kinder und Alleinverdiener gewährt werden. Freibeträge für Alleinverdiener und Kinder sind ebenfalls zu berücksichtigen. Eine so genannte Gemeindeumlage, die 25 % des ursprünglichen Kirchenbeitrags beträgt, kann zusätzlich erhoben und direkt in die Pfarrgemeinde gesteckt werden. In der Steuererklärung können diese Beträge geltend gemacht werden.
Diese Kirchenbeiträge decken den größten Teil der Ausgaben in den Kirchen ab, der Rest wird durch Spenden finanziert. Österreich ist in dieser Hinsicht das einzige Land, welches seine Kirche durch die Beiträge ihrer Mitglieder allein finanzieren kann, ohne staatliche Zuschüsse oder Ähnliches.
Die Anteil der verschiedenen Religionen in Österreich beträgt zur Zeit 78 % Katholiken, 5 % Protestanten und 8,6 % Konfessionsloser. Der Rest gehört verschiedenen kleineren Religionsgruppen an, z. B. dem Islam. In Wien leben heute genauso viele Protestanten wie Muslime, hier war der Rückgang der Protestanten am größten.
Wer aus der Kirche in Österreich austritt, und dies ist heute einfacher als noch vor ein paar Jahren, der muss natürlich keinen Kirchenbeitrag mehr zahlen.Mitglieder, die ihre Beiträge nicht bezahlen, können vor ein Zivilgericht gebracht werden, welches der Klage zustimmt und den Beitrag dann von einem Gerichtsvollzieher eintreiben lässt.