Lohnsteuerausgleich online

Der Lohnsteuerausgleich ist jedes Jahr wieder ein äußerst brisantes Thema. Es gibt unterschiedliche Gründe, einen Lohnsteuerausgleich zu machen. Vor allem, wenn man im vergangenen Jahr nicht alle 12 Monate gearbeitet hat, oder nur geringfügig oder Teilzeit beschäftigt war, lohnt es sich, einen Steuerausgleich zu machen.

Der Grund hierfür ist, dass man für das ganze Jahr anteilig Steuern an den Staat zahlt, obwohl man nur teilweise oder zumindest nicht Vollzeit beschäftigt war. Somit erhält man den zu viel bezahlten Steuerbetrag in Form eines Rückerstattungsbetrags wieder retour. Man hat aktuell zwei Möglichkeiten seine Steuerrückerstattungen geltend zu machen.

Zum einen gibt es nach wie vor die Variante mit dem herkömmlichen und bekannten Formular zur Erklärung der Arbeitnehmerveranlagung, L1. In den letzten Jahren nutzen aber immer mehrere österreichische Bürger das Finanz Online Portal. Dieses Portal des Bundesministeriums für Finanzen macht es möglich, den Lohnsteuerausgleich online durchzuführen. Der Online Steuerausgleich hat einige Vorteile.

Der wohl bedeutendste Vorteil im Vergleich zum herkömmlichen Gang zum Finanzamt ist, dass der lästige und unnötige Papiergram wegfällt. Kein Formular, keine Rechnungskopien, keine Vertragskopien und andere schriftlichen Nachweise. Ein weiterer Vorteil ist die Vorberechnung. Diese Funktion macht es möglich, dass man bereits vorab den wahrscheinlichen Rückerstattungsbetrag berechnen lassen kann. So ist der Überraschungseffekt zum Großteil weg und ungünstige Negativsteuern, also Steuerrückzahlungen, können umgangen werden, indem man den Lohnsteuerausgleich in diesem Fall einfach nicht abschickt. Wenn man sich also dafür entscheidet, seinen Lohnsteuerausgleich künftig online durch zu führen, gilt es ein paar Dinge zu beachten.

Grundsätzlich ist das Finanz Online Portal sehr anwenderfreundlich gestaltet. So ist es auch Bürgern mit Grundanwenderkenntnissen möglich, den Steuerausgleich online durchzuführen. Bevor man das Portal überhaupt nutzen kann, benötigt man Zugangsdaten. Auf finanzonline.bmf.gv.at muss man sich hier für mit Hilfe der Erstanmeldungsfunktion anmelden.

Nach der Eingabe der angeforderten Daten werden diese online an das zuständige Finanzamt übermittelt. Dort werden Zugangsdaten generiert, die Ihnen anschließend eigenhändig, das heißt, mittels eines RSa Briefs postalisch zugesendet werden. Sobald Sie diesen Brief erhalten haben, können Sie sich direkt ins Finanz Online Portal einloggen. Die von Ihnen in der Anmeldung angeführten Grunddaten sowie die Steuernummer und andere Stammdaten des Finanzamts sind bereits im Portal angeführt. Einige allgemeine Daten wie Ihre Bankdaten und Kontaktdaten müssen noch nachträglich eingegeben werden.

Der Aufbau des Portals ist sehr einfach und klar gehalten. So findet man sich sehr schnell zurecht. Auf der Hauptseite des Finanz Online Portals stehen direkte Links von Funktionen zur Verfügung, die am häufigsten Verwendet werden. Dazu gehören neben der Arbeitnehmerveranlagung auch der Bereich der Grunddateneingabe und die Möglichkeit, noch offene Finanzamtszahlungen direkt zu überweisen.

Über den Link der Arbeitnehmerveranlagung kommt man direkt auf eine Oberfläche, wo man bereits das gewünschte Jahr eingeben muss. Nachdem Arbeitnehmerveranlagungen für bis zu fünf Jahre rückwirkend gemacht werden kann, ist hier die Eingabe der betreffenden Jahrzahl notwendig. Nach der Bestätigung der Eingabe kommt man direkt in das Portal zur Arbeitnehmerveranlagung. Auch hier relativ übersichtlich die Möglichkeit gegeben die relevanten Daten geordnet und nacheinander einzugeben.

Noch einmal findet man einen Link zur Anzeige der persönlichen Daten. Anschließend werden die unterschiedlichen Bereiche für Absetz- und Freibeträge angeführt. Dazu gehören unter anderem der Bereich „Allgemeine Daten“, die „Sonderausgaben“ oder die „Außergewöhnlichen Belastungen“. Hier können Sie detailliert Ihre absetzbaren Beträge eingeben und abspeichern. Nachdem Sie in den jeweiligen Bereichen Ihre Beträge eingegeben haben, erhalten Sie noch einmal eine Übersicht sowie die Möglichkeit der Vorberechnung. Diese zeigt Ihnen, mit welchem Rückerstattungsbetrag Sie wahrscheinlich rechnen können.

Der endgültige Betrag kann allerdings davon abweichen. Erst nach Abschicken des Antrags, langen die Daten beim zuständigen Finanzamt ein. Wenn das erledigt ist, ist die Arbeit für Sie getan. Leider kann es auch bei dem online Steuerausgleich zu Problemen kommen. Diese können durch unterschiedliche Fehler oder Verzögerungen begründet sein.

Die Arbeitnehmerveranlagung kann ab dem 1.1. jeden Jahres für das vergangene Jahr durchgeführt werden. Wenn Sie allerdings auch bereits die Daten im Finanz Online Portal eingegeben haben und dass Abschicken des Antrags nicht funktioniert, ist meist das Fehlen des Jahreslohnzettels der Grund.

Arbeitgeber und andere Institutionen, von denen Sie im letzten Jahr Einkünfte bezogen haben, haben bis 25. Februar Zeit, diese beim Finanzamt mittels des Jahreslohnzettels bekannt zu geben. Erst wenn alle Einkunftsnachweise beim Amt sind, kann der Steuerausgleich verschickt werden. Ein weiterer Grund für Verzögerungen bei der online Arbeitnehmerveranlagung kann natürlich auch ein Benutzerfehler sein.

Nicht angegebene Bankdaten oder falsche Adressdaten, führen zur falschen Bearbeitung des Antrags und können somit eine erhebliche Verzögerung verursachen. Aus diesem Grund ist es wichtig, den Lohnsteuerausgleich sehr gewissenhaft durchzuführen und vor dem Abschicken der Daten noch einmal zu überprüfen.

Sofern alles richtig eingegeben wurde und die Daten beim Finanzamt eingelangt sind, dauert die Bearbeitung etwa ein Monat. Anschließend erhält man den Bescheid und fast zeitgleich hat man das Geld auf dem Konto.
Weitere Informationen zur Online Arbeitnehmerveranlagung erhält man natürlich auf dem Portal des Bundesministeriums für Finanzen aber auch beim jeweiligen Steuerberater. Auch der eigene Bankberater weiß häufig über die Vorgehensweisen beim Steuerausgleich Bescheid und steht häufig mit Rat und Tat zur Seite.

Weitere Infos zum Online Lohnsteuerausgleich:

Finanz Online - Login und Details
Tipps zur Arbeitnehmerveranlagung – Lohnsteuerausgleich online bei Finon

{ 7 comments… read them below or add one }

Ano Nymus 23. März 2010 um 18:34

Dumm nur wenn dem Bürger eingeredet wird, dass ein Lohnsteuerausgleich online schneller, unbürokratischer und mit weit weniger Aufwand vonstatten ginge und bei Erledigung ebendieses über Internet sich schnell zeigt, dass seit mehr als 26 (!!!) Werktagen immer noch keinerlei Reaktion seitens des Finanzamtes erfolgte.

Ich denke mir dass mit dem Schritt, Bürger zu animieren, ihren Steuerausgleich online durchzuführen man sich die “lästigen” Bürger von den Finanzämtern im Bezirk fernhalten möchte und an Peronal welches für Kundenanfragen abgestellt war sparen kann.
Dies wäre ja noch verzeihlich, wäre da nicht die Tatsache, dass trotz selbständiger Eingabe und Absendung des Lohnsteuerausgleichs Wochen vergehen, in denen einem sein Geld vorenthalten wird. Wenn man dann verunsichert über die lange Dauer telefonisch nachfragt, ob denn Unterlagen fehlen würden oder seitens der Sachbearbeiter etwas unklar sei, wird man belächelt und bekommt die lapidare Antwort, der Antrag gehe an einen Großrechner in Wien und dies könne eben Wochen dauern.

Bitte um Nachsicht dass ich meine negative Erfahrung anonym poste, ich möchte ja nicht noch mehr in den Genuß an diskriminierender Behandlung seitens der Finanz kommen. ):

admin 26. März 2010 um 08:44

Sicher gibt es negative Erfahrungen mit der Möglichkeit, den Lohnsteuerausgleich online durchzuführen. Ich persönlich habe damit jetzt nur positive Erfahrungen gemacht, wie auch viele Kollegen die ich kenne. Dies ist natürlich auch immer abhängig vom jeweiligen Wohnsitzfinanzamt, unzufriedene Mitarbeiter bzw. Leute die einen schlechten Tag haben gibt es nicht nur beim Finanzamt, sondern in jedem Beruf.

BMFueberdrüssig 2. April 2010 um 21:42

Jahrelang ging die Online Variante in Wien sehr gut….binnen weniger Tage war alles erledigt! Einzige Änderung heuer ist die Absetzmöglichkeit der Kinderbetreuung…. ich selbst und im Bekanntenkreis gibt es mehrere Fälle die Alle seit über 6 Wochen warten ohne RM vom Finanzamt und ohne Einladung Belege nachzureichen…..auf die telefonische Nachfrage kommt ein lapidares Ihr Antrag ist noch in Bearbeitung…….scheinbar hat der Finanzminister kein Geld um die neuen Entlastungen für Familien auch auszubezahlen!

Warte Lange 23. April 2010 um 11:19

Habe ähnliche Erfahrungen: Ein Monat nach Abgabe Aufforderung zur Nachreichung von Belegen erhalten. Habe diese dann persönlich abgegeben. Das war am 2. April. Seitdem: warten, warten, warten,…

Diese Verzögerungen haben aber meiner Meinung nach gar nichts mit Finanz-Online zu tun, sondern mit der Tatsache, dass eben im Frühjahr extrem viele Anträge eingehen.

Geronimo 7. Mai 2010 um 11:20

Meine Frau und ich haben am selben tag die Arbeitnehmerveranlagung online abgeschickt. Einziger Unterschied ist der Kinderfreibetrag, den ich abgesetzt habe.Das war am Mitte März. Während meine Frau Ihren Bescheid und das Geld binnen 10 Tagen auf dem Konto hatte, warte ich nach wir vor auf irgendeine Reaktion. Auf Anfrage , ob es ein Problem gäbe, wurde ich unfreundlich mit den Worten,” Sie werden Ihr Geld schon bekommen” abgefertigt.
Ich kann nur hoffen,daß Andere bessere Erfahrungen gemacht haben.
Vielleicht ist man sich aber auch nicht einig, wie das Kinderbetreungsgeld zu berechnen ist.

Richard 28. Juni 2010 um 13:44

Ich kann diese Erfahrungen hier absolut teilen. Mein Antrag für das Jahr 2009 wurde Ende Mai eingereicht. Nach 2 Wochen mein Anruf (bisher war alles immer innerhalb 10 Werktagen abgewickelt worden) – ich frage nach, ob man etwas benötige und wie lange es noch ungefähr dauern wird – Antwort: “Nein, danke – wir haben alles – kann noch ca. eine Woche dauern”. Es vergehen mehr als 3 Wochen und dieses mal wurde mir gesagt, dass man noch etwas brauche. Mein Eindruck, die interne Kommunikation funktioniert überhaupt nicht.

Conclusio
Für 2010 werde ich einen Rückschritt machen und zukünftig ein Formular ausfüllen und präventiv die Unterlagen direkt beim FA mit Bestätigung abgeben.

Max 18. August 2010 um 16:30

Lieber Admin, mir ist vollkommen bewusst, dass jeder einen schlechten Tag haben kann und auch Finanzbeamte keine Maschinen sind.

Trotzdem wurde mir beim ersten Anruf mitgeteilt, dass mein Antrag überprüft wird (was vollkommen logisch ist, da ich neben ein berufsbegleitendes Studium absolviere), ABER meine Belege (die am Tag der Abgabe ans FA gefaxt wurden) in Ordnung seien. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt nach Eingang (was ich mittlerweile nicht mehr glaube, da die zuständige Beamte noch immer nicht bei Mitte Februar 2010 wäre).

Beim zweiten Anruf fragte ich nach, ob die Änderung meiner Adresse eine Auswirkung auf die Bearbeitung hätte. (wobei ich zu dem Zeitpunkt wohlgemerkt auch schon 3 Monate auf meienn Bescheid gewartet habe)

Eine Bekannte meinerseits nahm sich schliesslich der Sache an, da sie beruflich öfter mit dem FA zu tun hat.
Mittlerweile habe ich das Gefühl, dass bei jedem Anruf, der Antrag wieder ganz unten im Stapel landet.

Seltsam finde ich, dass man nirgendwo eine Beschwerdestelle des FA`s findet.
Noch viel seltsamer finde ich, dass mit dem Verzögern der Auszahlungen zig tausend € erwirtschaftet werden, da eine Rückerstattung meines Wissens nach nicht verzinst wird.

Scheinbar vergessen ein paar Beamte, dass sie von den Steuern der Bürger bezahlt werden, wobei ich keineswegs allen Beamten das oben beschriebene Verhalten unterstellen will.

mfg ein Bürger, der mittlerweile ein halbes Jahr auf seinen Lohnsteuerausgleich wartet und immer nur lapidar/dessinteressiert vertröstet wird.

PS: Meine Finanzamtsabgabe beim Umzug war natürlich sofort zu bezahlen. recht herzlichen Dank.
PPS: letztes Jahr wurde der Ausgleich innerhalb von 5 Wochen erledigt, was ich als annehmbare Bearbeitungszeit empfinde.

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