Im Laufe des Lebens müssen wir fast alle den einen oder anderen Unfall durchleben. Manchmal handelt es sich nur um einen kleinen Sturz von der Treppe, manchmal geht es jedoch auch um deutlich schlimmere Unfälle, die uns neben Schmerzen auch finanzielle Sorgen bereiten können. Wer in Österreich erwerbstätig ist, ist auch sozialversichert.
Auch eine gesetzliche Unfallversicherung schützt jeden erwerbstätigen Österreicher. Doch die Versicherung kommt nicht für alle Kosten auf, sondern nur für die, die durch einen Arbeitsunfall entstehen. Bei Unfällen, die beim Sport oder in unserer Freizeit geschehen, greift die gesetzliche Unfallversicherung also nicht.
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Aus diesem Grund kann es sehr sinnvoll sein, auch privat eine Unfallversicherung abzuschließen. Vor allem dann, wenn man für seine Kinder verantwortlich ist und Sorgepflicht trägt.
Doch auch für sich selbst, sollte man über die Möglichkeit einer privaten Unfallversicherung nachdenken. Durch die Versicherung können wirtschaftliche Folgen von Unfällen, die während des Sports bzw. in der Freizeit entstehen getragen werden.
Gerne werden sie daher für Einzelpersonen, aber auch für ganze Familien oder für Gruppen abgeschlossen. Mitglieder in Vereinen sind beispielsweise sehr oft in der Gruppe versichert. Doch wer sich für eine private Unfallversicherung entscheidet, der sollte in jedem Fall die verschiedenen Angebote und Versicherungen miteinander vergleichen und darauf achten, dass die Versicherung auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmt ist.
Worauf also genau achten und welche Vorteile bietet eine private Unfallversicherung im Detail?
Die Definition eines Unfalls
Man spricht von einem Unfall, wenn der Versicherte eine unfreiwillige Gesundheitsschädigung plötzlich durch außen erlebt.
Besonders wichtig ist, dass dieses Ereignis plötzlich eintritt. Kurz gesagt bedeutet dies, dass es unvorhersehbar und unabwendbar sein muss. Das Ereignis darf somit nicht vorsätzlich herbeigeführt worden sein.
Die private Unfallversicherung
Eine private Unfallversicherung kann finanzielle Nachteile ausgleichen, die durch einen Unfall entstehen können. Vor allem bei Unfällen, die in der Freizeit geschehen ist das von Bedeutung. Wer beispielsweise einem eher gefährlichem Hobby nachkommt, sollte sich eine Privatversicherung durch den Kopf gehen lassen.
Der Unterschied zwischen einer privaten Unfallversicherung und der gesetzlichen Unfallversicherung
Der wohl bedeutendste Unterschied liegt im Geltungsbereich. Die gesetzliche Unfallversicherung bezieht sich nur auf Unfälle, die in Verbindung mit dem Beruf stehen. Eine private Unfallversicherung deckt auch Unfälle, die in der Freizeit stattfinden.
Warum kann eine private Unfallversicherung von Vorteil sein?
Die meisten Unfälle finden dort statt, wo die gesetzliche Versicherung nicht greift. Sie geschehen meist in der Freizeit und nicht während der Arbeit. Aus diesem Grund kann eine gesetzliche Unfallversicherung nicht immer helfen. Eine Privatversicherung jedoch schon. Diese schützt auch vor Unfällen, die im privaten Bereich passieren.
Versichern kann sich praktisch jeder. So können Einzelpersonen oder Ehepaare, ganze Familien, Kinder und natürlich auch Senioren versichern. Menschen, die komplett arbeitsunfähig sind, bereits eine schwere Erkrankung haben, eine psychische Erkrankung haben oder ein schweres Nervenleiden können in der Regel nicht versichert werden. Für die Versicherung ist die Gefahr eines Unfalles in diesen Fällen meist zu hoch, weshalb sie ablehnt.
Der Schutz beginnt, wie bei jeder anderen Versicherung auch, nach der Übermittlung der Polizze und zu dem Zeitpunkt, der vereinbart wurde. Auch die erste Prämie muss in der Regel zuvor bezahlt werden. Eine vorläufige Deckung kann dennoch zuvor vereinbart werden. Ein Beratungsgespräch ist daher sehr wichtig.
Bis zu einem bestimmten Betrag, der zuvor vereinbart wurde, ersetzt die Versicherung die Folgen einer andauernden Invalidität, die Unfallkosten, Bergungs- und Rückhohlkosten, Heilkosten, Taggeld und Spitalgeld sowie den Todesfall.
Welche Unfälle werden nicht versichert?
Wenn es um Krankheiten, auch übertragbare Krankheiten, geht, dann werden diese nicht als Unfall angesehen. Diese werden daher nicht versichert. Die einzige Ausnahme betrifft die Kinderlähmung sowie Unfälle, die durch einen Zeckenbiss entstehen können. Auch die Tollwut und der sogenannte Wundstarrkrampf sind Ausnahmefälle, die versichert werden können.
Unfälle, die passieren, weil man zuvor eine strafbare Handlung begangen hat, sind nicht versichert. So wird beispielsweise ein Unfall, der auf der Flucht nach einem Banküberfall passiert, nicht versichert. Auch dann, wenn der Unfall durch ein erhöhtes Risiko herbeigerufen wird, wie beim Extremsport oder durch ein fahrlässiges Verhalten, zahlt die Versicherung nicht.
Ebenso werden keine Unfälle versichert, die durch Beeinträchtigung von Suchtmitteln oder Alkohol sowie Medikamenten passieren. Gesundheitsschäden durch Eingriffe oder durch Heilmaßnahmen werden außerdem nicht versichert.
Nur jene, die bei der Heilbehandlung durch einen Versicherungsfall passieren, werden versichert. Bei Kriegsereignissen, bei der Kernenergie oder Unfälle sowie bei ionisierenden Strahlen gibt es keinen Versicherungsschutz.
Wie sieht es mit der Invalidität aus?
Sollte es zur dauernden Invalidität kommen, welche innerhalb von einem Jahr nach dem Eintreten des Unfalls eintritt, kann ein bestimmter Prozentsatz, welcher der Invalidität entspricht, ausbezahlt werden. Man spricht von der Gliedertaxe. Kommt es nur zu einer teilweisen Gebrauchsunfähigkeit, wird der Prozentsatz gekürzt.
Wenn eine sogenannte Progression vereinbart wurde, kann es zu einem Ansteigen von der Invaliditätssumme ab einem speziellen Invaliditätsgrad kommen.
Meist wird zuvor jedoch ein bestimmter Prozentsatz vereinbart, der in der Regel zwischen 25 und 30 Prozent liegt. Damit wird also eher wenig ausbezahlt. Bei einer
Großinvaliditätsversicherung wird die Versicherungssumme meist erst ab einem hohen Grad von Invalidität ausbezahlt.
Kommt es innerhalb von einem Jahr ab dem Unfalldatum zum Tod der verunfallten Person, wird die Summe ausbezahlt, die vereinbart wurde. Für Personen, die unter 15 Jahre alt sind, werden meist nur die Begräbniskosten erstattet.
Welche Leistungen können von einer privaten Unfallversicherung erwartet werden?
Im Allgemeinen decken Unfallversicherungen Folgekosten ab, die langfristig sind. So kann es sich dabei zum Beispiel um Abgeltungen für körperliche Beeinträchtigungen handeln, die bleiben werden. Auch Unfallrenten können ausbezahlt werden. Der Leistungsumfang hängt natürlich vom Versicherungsvertrag und der Versicherung selbst ab.
Ein zentraler Baustein von Unfallversicherungen ist die einmalige Auszahlung an die Person, die geschädigt wurde. Man spricht in diesem Fall von der Einmalleistung.
Darüber hinaus findet man die Unfallrente. Dieser Baustein dient einem langfristigem Ausgleich. Die Unfallrente tritt dann ein, wenn man durch einen Unfall gar nicht mehr oder nur mehr vermindert erwerbsfähig ist.
Sollte man durch den Unfall die Rettung brauchen oder eine Bergung notwendig sein, kann die Versicherung diese Kosten ebenfalls übernehmen, die dabei entstehen. Ein wichtiger Baustein sind daher auch die Unfallkosten.
Das Spital-Taggeld ist ebenfalls ein Baustein, der mit in den Vertrag aufgenommen werden kann. Dieses Geld wird für jeden einzelnen Tag bezahlt, an dem man durch einen Unfall im Spital liegen muss. Ähnlich verhält es sich mit dem Unfall-Taggeld, das für jeden Tag ausbezahlt wird, an dem man durch den Unfall nicht arbeiten kann.
Schlussendlich kann auch der Todesfall versichert werden. Sollte ein Unfall zum Ableben des Versicherten führen, wird die Todesfallleistung von der Versicherung bezahlt. Dabei handelt es sich um einen fixen, einmaligen Betrag, der an die Hinterbliebenen ausbezahlt wird.
Worauf sollte man bei der Auswahl der Bausteine genau achten?
Bei der Unfallversicherung ist der Versicherungsumfang besonders bedeutend. Dieser sollte stets auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmt werden. Die Bausteine sollten daher selbst ausgewählt werden. Eine gründliche Beratung zuvor ist zu empfehlen. Die Versicherungen und Angebote unterscheiden sich sehr oft im Detail. Daher ist es sehr wichtig, sich alle Bausteine genau anzusehen und bei dem Vertrag auch auf das Kleingedruckte zu achten.
So sollte man beispielsweise genau auf die Höhe der Versicherungssumme achten. Diese hängt von Lebensstandard ab, den man durch den Schutz auch nach einem Unfall beibehalten möchte.
Ein sinnvoller Maßstab wäre daher der Jahresverdienst. Dieser wird meist mit einem bestimmten Multiplikator erhöht. Die meisten Menschen entscheiden sich für eine 3- bis 4-fache Erhöhung des Brutto-Jahresverdienstes als Versicherungssumme.
Auch die Höhe der Unfallrente muss vorher festgelegt werden. Die Unfallrente soll eine Umlagerung bzw. Ergänzung der Versicherungsleistung sein. Sie ist für die Absicherung von einer schweren Invalidität gedacht. Ausbezahlt wird sie meist erst ab einem Invaliditätsgrad von etwa 50 Prozent.
Außerdem soll sie der versicherten Person ein monatliches Einkommen garantieren. Dieses soll die regelmäßigen Aufwände decken können. Die Einmalleistung soll stets nur zeitnahe Veränderungsmaßnahmen decken, während die Unfallrente einer kontinuierlichen Geldleistung dient, die für langfristige Veränderungen gedacht ist. Man bezieht sich dabei auf einen Verdienstausfall oder die Änderung von Vollzeit auf Teilzeit, die nun durch die Folge des Unfalls nötig wird.
Achten sollte man auch auf eine sogenannte Wertanpassung. Was genau bedeutet dies? Eine Wertanpassung die gerne auch als Indexierung oder als Dynamisierung bezeichnet wird, beutetet, dass die Versicherungssumme jedes Jahr um einen bestimmten Prozentsatz automatisch steigt.
Viele Versicherungen bieten ihren Kunden nur vorgegebenen Prozentsätze, die fest sind. Diese betragen beispielsweise 3 oder 5 Prozent. Andere Anbieter erwähnen die Wertanpassung wiederum gar nicht. Doch sie ist sinnvoll, denn durch die Inflation steigen auch die Preise stets, was bedeutet, dass der eigene finanzielle Aufwand ebenfalls zunimmt.
Was heute 1000 Euro bedeutet, hat in einigen Jahren schon einen geringeren Wert. Die Indexierung ist daher sehr wichtig!Doch nicht nur die Versicherungssumme steigt in der Regel, sondern natürlich auch die Prämie, die jedes Jahr bezahlt werden muss.
Selbstverständlich muss auch die Höhe des gegebenen Unfall-Taggelds zuvor festgelegt werden. Dieses Geld wird für jeden Tag ausbezahlt, an dem man durch den Unfall nicht arbeiten kann.
Bei der Wahl des Betrages, sollte man genau bedenken, wie viel man tatsächlich am Tag benötigen würde.
Dieser Punkt ist vor allem für Selbstständige und Freiberufler wichtig, denn als sozialversicherungspflichtiger Angestellter erhält man bei einer Arbeitsunfähigkeit ohnehin die vollen Bezüge bis zu 6 Wochen lang. Selbstständige und Freiberufler jedoch, sind auf sich selbst angewiesen, weshalb dieser Baustein für sie besonders wichtig ist.
Die Heilkosten
Ein Punkt, der außerdem sehr wichtig ist, sind die Heilkosten. Im Rahmen dieser geht es meist um Kosten von Krankentransporten, Kosten für die Anschaffung von Zahnersatz oder künstlichen Gliedmaßen oder andere Notwendigkeiten, die durch einen Unfall entstehen.
Es gibt Versicherungen, die sogar die Kostenübernahme für den Aufenthalt in einer bestimmten Heilanstalt entstehen. Auch Zuschüsse für alternativmedizinische Therapien können zumindest teilweise übernommen werden, denn die Krankenkassen übernehmen sie meist nicht.
Neben den eigentlichen Unfallkosten gibt es von vielen Versicherungen außerdem Prämienzuschläge, die auch Kur- und Reha-Maßnahmen, die der Genesung dienen, übernehmen. Teilweise werden bei einigen Versicherern die Maßnahmen jedoch nur dann erstattet, wenn man von einem hohen Invaliditätsgrad ausgehen muss.
Viele Menschen fragen sich, wie es eigentlich bei kosmetischen Operationen aussieht, die durch einen Unfall notwendig werden? Die Übernahme von diesen Kosten sind meist ebenfalls in den Unfallkosten enthalten, wenn sie aus medizinischer Sicht notwendig sind. Es gibt jedoch auch Versicherungen, die kosmetische Operationen als extra Baustein ansehen. Diese können meist einen geringen Prämienaufschlag mitversichert werden.
Die Kosten für die Rettung und Bergung sowie Suchtkosten
Ein wesentlicher Bestandteil sind nicht nur die Kosten für Heilverfahren oder die Einmalleistung, sondern auch die Unfallkosten selbst. Wer einen Unfall hat, benötigt in der Regel auch die Rettung.
Ein Rettungseinsatz kann mitunter recht teuer werden, vor allem dann, wenn eine Bergung notwendig ist. Vielleicht wird die verunglückte Person gesucht oder muss aus einer Tiefe geborgen werden? In diesem Fall kann das schnell in den dreistelligen oder vierstelligen Bereich gehen. Diese Kosten werden meist jedoch nur zum Teil von der gesetzlichen Versicherung übernommen, weshalb der Baustein sehr wichtig ist.
Wie kann man bei den Prämien sparen?
Wer ein wenig sparen will, kann eventuell durch die Vertragslaufzeit ein wenig Geld sparen. Die meisten Versicherungen laufen zwischen 1 und 1 Jahren. Längere Laufzeiten haben meist den Vorteil, dass es auch erhebliche Rabatte auf die Prämien gibt. Diese können bis zu 30 Prozent betragen.
Auch die Zahlweise kann für diesen Punkt entscheidend sein. Wer die Versicherung jährlich zahlt, zahlt meist auch etwas weniger.
Fazit:Eine private Unfallversicherung ist eine gute Wahl, denn die gesetzliche Variante versichert in der Regel nur Unfälle, die während der Arbeit passieren. Die meisten Unfälle geschehen aus Erfahrung jedoch in der Freizeit oder beim Sport. Wer sich auch in diesen Zeiten sicher fühlen will, sollte sich die Privatversicherung überlegen.
Unterschiedliche Anbieter stehen heute zur Verfügung. Wichtig ist, dass dite einzelnen Angebote genau miteinander verglichen werden und man sich für die Bausteine entscheidet, die individuell auf einem angepasst wurden.
Die wichtigsten Anbieter in Österreich sind übrigens:
- Ergo
- Donau Versicherungen
- Grazer Wechselseitige Versicherung AG
- Helvetia Versicherungen AG
- Merkur Versicherung AG
- Muki Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
- Wüstenrot Versicherungs-AG
- Zurich Versicherungs-AG