Bei der Wohnungssuche gilt es, Größe und Lage der Wohnung sowie das eigene Budget zu bedenken. Die Lage der Wohnung und die naheliegende Infrastruktur sollte man beim Abschluss eines Mietvertrags unbedingt beachten. Desweiteren ist es wichtig zu checken, ob man eine Wohnung im Alt- oder Neubau wünscht, es gelten diesbezüglich teilweise andere gesetzliche Regelungen.
Wichtig ist es auch zu bedenken, ob der Vertrag befristet (es ist in diesem Fall schwieriger bis unmöglich, die Wohnung vor Zeitablauf zu kündigen) oder unbefristet gestaltet sein soll und wie hoch die zu berappende Miete sein wird.
Wichtig – Vor Veränderungen mit dem Mieter Rücksprache halten!
Oft ist in einer anzumietenden Wohnung auch einiges umzubauen- man sollte sich genau überlegen, was man verändert haben will, dies mit dem Vermieter besprechen, und die Kosten für die Renovierung errechnen. Je nachdem, welche Wohnung man mieten möchte (zum Beispiel eines der Angebote bei Immowelt ) sollte man sich vorab informieren und ein paar Angebote einholen, bevor man sich entscheidet. Hier ist es besser länger zu warten, um dann die ideale Wohnung zu finden.
Tipp: Um keine aktuellen guten Angebote zu verpassen, sollte man sich regelmäßig zu aktuellen Konditionen, Testsiegern und Empfehlungen
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Auch lohnt es sich, den Allgemeinzustand des Hauses, in dem sich das Mietobjekt befindet, genauer unter die Lupe zu nehmen: Ist dieses baufällig, kann es zu Renovierungsarbeiten kommen und diese könnten zu Mehrkosten für den Mieter führen. Die Besichtigung sollte also in Ruhe durch den Wohnungsinteressenten und eventuell vorhandene Familienmitglieder erfolgen, um all diese Punkte bedenken zu können.
Worauf achten beim Umgang mit einem Immobilienmakler
Grundsätzlich gilt, dass bei Inanspruchnahme eines Maklers eine Provision fällig wird, wenn der Vertrag zwischen dem Mieter und dem Vermieter erfolgreich abgeschlossen wird. Oft werden diese Kosten zwischen den Vertragspartnern aufgeteilt.
Wann wird es rechtlich ernst?
Gefällt dem Wohnungsinteressenten das Mietobjekt und wird ein entsprechendes Anbot des Vermieters unterzeichnet, kommt es darauf an, ob alle wesentlichen Punkte wie etwa die Höhe des Zinses und ob der Vertrag befristet oder unbefristet erfolgen soll, im Anbot enthalten sind. Ist dies der Fall, ist der Unterzeichnende an seine Einverständniserklärung gebunden und mit der Annahme durch den Vermieter wird der Vertrag perfekt.
Wichtig – Auch mündliche Verträge sind gültig!
Auch mündlich abgeschlossene Mietverträge haben Gültigkeit – aufgrund der besseren Beweisbarkeit sollte der Mieter aber auf Schriftlichkeit bestehen.
Will der Wohnungswerber bestimmte Umstände in den Vertrag aufnehmen, wie etwa, dass garantiert wird, dass die Gasetagenheizung erst gewartet wurde und funktioniert, empfiehlt sich die Mitunterzeichnung dieses Punktes im Vertrag, um eine leichtere gerichtliche Durchsetzung im Ernstfall zu ermöglichen.
Was es beim Vertragsabschluss noch zu beachten gilt
Der Mietvertrag kann befristet oder unbefristet abgeschlossen werden – Bei einer Befristung sollte die Vertragsdauer festgehalten werden, befristete Verhältnisse enden grundsätzlich mit Zeitablauf, beide Parteien sind daran gebunden, doch es gibt Ausnahmen: Der Mieter kann etwa nach § 29 MRG nach Ablauf eines Jahres bei Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten den Vertrag aufkündigen.
Wichtig – Wie lang kann die Miete befristet werden?
Eine Mindestdauer von drei Jahren und das Gebot der Schriftlichkeit sind bei einer Befristung einzuhalten, dies kann der Mieter vom Vermieter verlangen.
Details, die im Mietvertrag festgehalten werden sollen
Desweiteren sollte ein schriftlicher Mietvertrag Namen und Anschrift beider Vertragspartner enthalten, um zugeordnet werden zu können. Wie bereits erwähnt zählt es zu den Essentialien des Vertrags, dass der Mietzins festgehalten wird. Es ist üblich einen Pauschalmietzins samt Betriebskosten oder einen Hauptmietzins ohne diese zu nennen. Um sicher zu gehen kann man auch mit Mietvertrags-Vorlagen arbeiten bzw. diese beim Notar rechtlich korrekt aufsetzen und prüfen lassen.
Wenn Mieter Umbauten an der Wohnung planen
Beabsichtigt man als Mieter größere Umbauarbeiten, sollte dies ausführlich mit dem Vermieter besprochen werden. Sein Einverständnis ist unabdingbare Voraussetzung dafür.
Wichtig: Zusagen zu Veränderungen bei Immobilien vom Vermieter schriftlich festhalten!
Auch diesen Punkt gilt es schriftlich festzuhalten. Die in Aussicht genommenen Renovierungsarbeiten sollten möglichst exakt, am besten anhand eines Plans oder einer Skizze, festgehalten werden.
Worauf sollte man bei der Wohnungsübergabe achten?
Gemäß § 1096 des österreichischen Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches hat der Vermieter die Wohnung in brauchbarem Zustand zu übergeben. Das bedeutet, dass die Wohnung mit den bereits vorhandenen Energieanschlüssen und den durch den Vermieter zugesagten Eigenschaften sofort bewohnbar sein soll.
Wie sollte man bei einer nicht bezugsfähigen Wohnung vorgehen?
Merkt man schon bei Besichtigung des Mietobjekts, dass die Wohnung nicht bezugsfähig sein wird bei Vertragsbeginn, sollte man mit dem Vermieter folgende Vereinbarungen treffen: Man sollte fixieren, welche Arbeiten bis zum Bezugstermin durchzuführen sind und eine Pönalevereinbarung bei nicht fristgerechter Wohnungsübergabe treffen.
Wann kann man vom Vertrag zurücktreten?
Kommt es nicht zu einer ordnungsgemäßen Wohnungsübergabe, hat man als Mieter das Recht vom Vertrag zurückzutreten oder die Wohnung bei Zinsminderung zu übernehmen. Am besten ist es, nach Übergabe bei festgestellten Mängel diese dem Vermieter per eingeschriebenen Brief mitzuteilen.
Weitere Tipps für einen erfolgreichen Vertragsabschluss
In fast allen Fällen ist bei Mietvertragsabschluss eine fixe Geldsumme an den Vermieter, Vormieter oder den Makler zu bezahlen. Oft wird aber im Rahmen des Abschlusses des Vertrags eine gesetzlich verbotene Ablöse verlangt. Es ist daher immer von Mieterseite zu prüfen, ob man für eine zu zahlende Geldsumme auch eine Gegenleistung erhält.
Ist dies der Fall, ist die Bezahlung gesetzlich erlaubt, wenn nicht, sollte man sich dagegen wehren. Das Aufsetzen eines schriftlichen Vertrags kostet Geld – und zwar hat diese Kosten in der Regel der Mieter zu tragen und sie betragen in der Regel ein Prozent des dreifachen Jahresmietzinses.
Wann muss eine Kaution für eine Wohnung gezahlt werden?
Außerdem kann der Vermieter eine Kaution verlangen: Damit sichert sich der Vermieter gegen etwaige Schäden, die der Mieter verursachen könnte oder ausbleibende Zinszahlungen ab.
Bis zu sechs Monatsmieten darf die Kaution betragen. Hierbei sollte man sich bei eventuellen Unklarheiten mit der Mietervereinigung in Verbindung setzen und das Gespräch mit dem Vermieter suchen.
Wann bekommt man seine gezahlte Kaution bei Immobilien vom Vermieter zurück?
Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses darf diese Summe, hat man als Mieter keine Schäden verursacht, zurückverlangt werden.
Wann ist eine Ablöse nicht zulässig?
Nicht erlaubt ist die sogenannte Ablöse im Rahmen des Vertragsabschlusses.
Darunter versteht man das Bezahlen eines Geldbetrags bloß für die Überlassung der Wohnung.
Wichtig > Ablöse von Möbel und Investitionen
Es ist aber zu differenzieren, wofür der Vermieter oder Vormieter genau Geld verlangt: Erlaubt ist etwa die Erstattung des Werts tatsächlich getätigter Investitionskosten und des Werts überlassener Möbel.
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