Zahlungsmittel
Unter einem Tausch- oder Zahlungsmittel versteht man etwas, das ein Käufer an dem Verkäufer übergibt und dafür als Gegenleistung ein Produkt oder eine Dienstleistung bekommt. Früher als es noch kein Geld gab wurde getauscht, und das in der Form von einem Austausch zweier Produkte oder einem Produkt gegen Dienstleistung oder eben Dienstleistungen gegeneinander.
Mittlerweile gibt es eine Vielzahl von Zahlungsmittel und der Tausch wird nur mehr selten in der früheren Form durchgeführt. Das derzeit beliebteste Zahlungsmittel sind Münzen und Scheine, diese Zahlungsart gehört zu dem Bargeld. Neben diesem Bargeld gibt es auch den unbaren Zahlungsverkehr. Dieser basiert ausschließlich auf Buchgeld. Mögliche unbare Zahlungsmittel sind Debit-Karten, Geldkarten, Kreditkarten, Überweisungen und Erweiterungen davon sind Daueraufträge und Einzugsermächtigungen.
Grundsätzlich ist ein Verkäufer verpflichtet ein gesetzliches Zahlungsmittel entgegen zu nehmen. Es gibt einige Ausnahmen, so muss beispielsweise eine Tankstelle keine 500-Euro-Scheine annehmen und weiters können Einschränkungen bis zu einer bestimmten Entgelthöhe wirksam werden, oder auch Beschränkungen auf bestimmte Münzen oder Scheinen ist zulässig.
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