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Lohnsteuer





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Alle Arbeitseinkommen unselbstständiger Tätigkeit (Angestellte) unterliegen der Lohnsteuer. Diese wird vom Arbeitgeber eingehoben und an das Finanzamt ausgezahlt. Die Höhe der Lohnsteuer ist abhängig von der jeweiligen Einkommenshöhe. Bis 11.000 Euro Jahreseinkommen entfällt die Lohnsteuerpflicht.