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Steuern in Österreich im Überblick

Steuern – von vielen gefürchtet, von niemandem geliebt. Nein, ganz so schlimm gestaltet sich dies (hoffentlich) nicht. Das Konzept hinter den Steuern ist ein sehr nützliches, und so lange man nicht zu viele bezahlen muss, schmerzen sie einen im Normalfall auch nicht. Um sich vor unliebsamen Überraschungen zu bewahren, ist es dennoch gut, ausreichend über sie zu wissen. Darum hier zuerst einmal die Basics.

Steuern sind für den Staat von unerlässlicher Wichtigkeit (sie dienen der Finanzierung unzähliger Aufgaben des Staates), zu diesem Zwecke werden sie auch eingehoben. Jeder Bürger hat die Pflicht, Steuern abzuliefern. Dies geschieht heutzutage eigentlich ausschließlich in Form von Geldabgaben. Aufgrund ihrer Komplexität sind Steuern ein nicht immer geliebtes Thema und zugleich oft auch ein Quell für Diskussionen oder gar Konflikte.

Im Folgenden eine kurze Einführung in wichtige und bekannte Steuern.

Einkommensteuer (Est.)

Alle natürlichen Personen, die ihren Wohnsitz im Inland haben oder sich zumindest dauerhaft dort aufhalten, sind unbeschränkt steuerpflichtig im Sinne der Einkommenssteuer. Grundsätzlich unterliegen alle in- und ausländischen Einkünfte der Einkommensteuerpflicht. Hierbei gibt es unterschiedliche Arten von Einkommen:

  • Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit, z.B. Angestellter in einem Unternehmen
  • Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen, z.B. Wertpapiere
  • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb
  • Sonstige Einkünfte

Ein/e Einkommensteuerpflichtige/r kann in mehreren Staaten einkommensteuerpflichtig sein. Allerdings darf niemand für dasselbe Einkommen in beiden Staaten besteuert werden (Vermeidung der Doppelbesteuerung – Doppelbesteuerungsabkommen).

Was wird besteuert?

Das Einkommen, das innerhalb eines Kalenderjahres erhalten wurde, wird besteuert. Einkommen unterteilt sich hierbei in die oberhalb genannten 7 Kategorien.

Umsatzsteuer (Ust.)

Ein Unternehmer muss Umsatzsteuer abliefern, sobald er mehr als 30.000 Euro Umsatz im Kalenderjahr erzielt und in seinen Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweist (Kleinunternehmerregelung – sobald die Umsätze 30.000 Euro pro Jahr überschreiten, muss Ust. abgeliefert werden).

Liefert ein Unternehmer Ust. ab, hat er auch Recht auf einen Vorsteuerabzug. Das bedeutet, dass für Güter und Dienstleistungen, die für das Unternehmen erworben werden, die Ust., die man dafür bezahlt, vom Finanzamt zurückverlangt werden kann. Dazu muss die Ust. in der Rechnung jedoch deutlich gekennzeichnet sein. Ist die Vorsteuer höher als die zu bezahlende Umsatzsteuer, spricht man von einer Steuergutschrift.

Körperschaftsteuer (KöSt.)

Körperschaftsteuer ist von juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts abzuliefern. Körperschaften sind dabei juristische Personen des privaten Rechts, also z.B. Aktiengesellschaft (AG) oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder Genossenschaften, und juristische Personen öffentlichen Rechts, etwa Gebietskörperschaften wie Bund oder Länder, sofern sie gewerblich tätig sind.

Natürliche Personen unterliegen der Einkommensteuer, juristische Personen der Körperschaftsteuer. Die KöSt baut auf dem Einkommensteuergesetz (EstG) auf, wird jedoch auch in einem eigenen Gesetz geregelt.

Bemessungsgrundlage für die KöSt ist das Einkommen, das im Veranlagungszeitraum erzielt wurde. Für das Einkommen der Körperschaften gibt es einen einheitlichen Steuersatz.

Grundsteuer

Die Grundsteuer ist eine Sachsteuer auf inländischen Grundbesitz. Eingehoben wird sie von den Gemeinden, denen sie auch zugute kommt.

Bemessungsbasis für die Höhe der Grundsteuer ist der von den Finanzämtern ermittelte Grundsteuermessbetrag, der aus dem Einheitswert [steuerliche Wert des Grundvermögens] des jeweiligen Grundbesitzes (wirtschaftliche Einheit) errechnet wird.

Für die mehr detaillierten Feinheiten bei Steuerfragen ist es oftmals notwendig, professionelle Beratung in Form eines Steuerberaters zu konsultieren. Dennoch ist es natürlich immer gut, so viel wie möglich selbst zu wissen. Wie kann ich den Steueraufwand so gering wie möglich halten und dabei alles korrekt machen, also keine Steuern hinterziehen, ist wohl die beliebteste Frage in diesem Zusammenhang.

Tipps und Informationen zu verschiedenen Steuern in Österreich, Lohnsteuerausgleich und der EK-Steuer Erklärung gibt es auf diesen Seiten.

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