In Österreich ist die Krankenversicherung für alle Bürgerinnen und Bürger eine Pflichtversicherung. Die Finanzierung des Gesundheitssystems in Österreich erfolgt durch Beitragszahlungen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern.
Dabei richten sich die Beiträge nach dem Einkommen, Alter und Gesundheitszustand des Versicherten sind nicht von Bedeutung. Ähnlich wie in Deutschland ist auch hier eine beitragsfreie Mitversicherung von Familienangehörigen möglich.
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Grundlage für die gesetzliche Krankenversicherungspflicht – Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz
Grundlage für die gesetzliche Krankenversicherungspflicht in Österreich bildet das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG). Es umfasst alle zentralen gesetzlichen Bestimmungen zur allgemeinen Sozialversicherung Österreichs und enthält neben Regelungen zur Krankenversicherung auch Regelungen zu Unfall- und Pensionsversicherung. Seit seinem Inkrafttreten am 1. Januar 1956 gab es bis 1999 insgesamt 55 Anpassungen an die aktuellen Verhältnisse.
Gesetzliche Krankenversicherung – Was gilt als Versicherungsfall? – Leistungen
Per Definition gelten im Rahmen der Krankenversicherung unter anderem Krankheit sowie die Folgen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit, Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit, Mutterschaft oder auch die Organspende durch einen Versicherten als Versicherungsfall.
Kommt es zu einem dieser Leistungsfälle, werden Pflichtleistungen als gesetzliche Mindestleistungen und mitunter auch freiwillige Leistungen aufgrund bestimmter Vorschriften gezahlt. Weiterhin werden auch dann Leistungen erbracht, wenn es um die Früherkennung von Krankheiten geht.
Krankenversicherung in Österreich nicht frei wählbar
In Österreich ist es nicht möglich, die Krankenversicherung frei zu wählen. Der Anbieter richtet sich zunächst nach dem Wohnort und zudem nach der Berufsgruppe des Versicherten.
Grundsätzlich ist für jedes Bundesland eine bestimmte Gebietskrankenkasse zuständig. Es gibt zudem keinerlei Unterschiede zwischen den Leistungen der einzelnen Krankenkassen, ein Wettbewerb findet somit nicht statt.
Neben unselbständig Tätigen, Unternehmern und Selbständigen sowie deren Familienangehörigen sind auch Arbeitslose sowie Pensionäre krankenversicherungspflichtig.
Die Krankenversicherungsträger in Österreich
In Österreich gibt es die folgenden Krankenversicherungsträger, die vom Standort des jeweiligen Dienstgebers abhängig sind:
- pro Bundesland eine Gebietskrankenkasse (GKK) – zuständig für Bürgerinnen und Bürger, die in der Privatwirtschaft tätig sind
sechs spezielle Betriebskrankenkassen (BKK) - Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) – zuständig für Unternehmer und Selbständige (bietet mehr Leistungen als die GKK, für ambulante Behandlungen fällt aber eine Selbstbeteiligung von 20 Prozent an)
- Sozialversicherungsanstalt für Bauern (SVB) für selbständige Bauern (seit 1979)
- Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (BVA)
Von der Beitragspflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung sind bei unselbständig Erwerbstätigen sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber betroffen.
Vor Antritt der Arbeit muss eine Anmeldung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber erfolgen. Der Arbeitgeber führt die gesetzlich festgelegten Beiträge regelmäßig ab. Da er für deren Zahlung auch haftet, darf er den Anteil des Arbeitnehmers von dessen Gehalt abziehen.
Beitragshöhe in der gesetzlichen Krankenversicherung in Österreich
Die Pflicht zur Krankenversicherung für österreichische Angestellte und Arbeiter beginnt ab einem Einkommen von 446,81 Euro pro Monat (Stand 10/2019). Der aktuelle Beitragssatz liegt bei 7,65 Prozent (Stand: 10/2019), Einkommen oberhalb einer Grenze von 4.860 Euro pro Monat wird nicht zur Beitragsberechnung herangezogen.
Der Versicherungsbeitrag für die Krankenversicherung teilt sich wie folgt auf:
- 3,87 Prozent zahlt der Arbeitnehmer
- 3,78 Prozent zahlt der Arbeitgeber
Weiterhin gelten folgende Regelungen:
- Selbständige zahlen den Beitragssatz von 7,65 Prozent komplett allein
- Rentner und Pensionäre zahlen einen Beitragssatz von 5,1 Prozent
- Studenten sowie geringfügig Beschäftigte unterhalb der Einkommensgrenze zahlen einen ermäßigten Beitrag von etwa 50 Euro
Kostenfreie Mitversicherung von Angehörigen möglich
Fallen Familienangehörige nicht unter die Versicherungspflicht, besteht auch die Möglichkeit einer kostenfreien Familienversicherung. Zu Familienangehörigen zählen:
- Ehegatten sowie eingetragene Lebenspartner
- Kinder ab Geburt, solange sie sich auch noch in Schul- oder Berufsausbildung befinden
Jedoch ist die Mitversicherung nicht ausnahmslos kostenfrei. Werden Ehegatten oder Lebenspartner mitversichert, muss in der Regel ein zusätzlicher Beitrag von 3,4 Prozent gezahlt werden. Hier gilt nur dann eine Ausnahme, wenn der Partner die Erziehung von minderjährigen Kindern übernimmt. Ein Zusatzbeitrag wird auch dann nicht erhoben, wenn der Angehörige mindestens Pflegegeld der Stufe 3 gezahlt bekommt.
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung in Österreich
Die von der gesetzlichen Krankenversicherung zu erbringenden Leistungen bestimmt weitgehend der Gesetzgeber. Lediglich zwischen den Gebiets- und Betriebskrankenkassen bestehen ein paar Unterschiede.
Selbständige werden im ambulanten Bereich deutlich besser behandelt, zahlen jedoch auch eine Selbstbeteiligung von 20 Prozent pro Behandlung.
Gesetzlich Versicherte zahlen in Österreich in der Regel nur die Rezeptgebühr, verschreibungspflichtige Medikamente werden von der Krankenversicherung übernommen. Für die Rezeptgebühr liegt die maximal jährliche Grenze bei zwei Prozent des jährlichen Einkommens. Sobald diese Grenze erreicht ist, entfällt die Rezeptgebühr für alle weiteren Verordnungen durch Ärzte. Geringverdiener haben zudem die Möglichkeit, eine Befreiung von der Gebühr bei ihrer zuständigen Krankenkasse zu beantragen.
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt außerdem folgende Leistungen:
- diverse zahnärztliche Behandlungen (konservierende und chirurgische Zahnbehandlungen wie Zahnsanierung mit Füllungen, Zahnentfernungen sowie Wurzelbehandlungen werden zu 100 Prozent übernommen, Kunststofffüllungen zu 80 Prozent und Zahnersatz zu maximal 60 Prozent)
- Unterbringung im Mehrbettzimmer (für maximal 28 Tage müssen Versicherte die vom Krankenhaus erhobene Verpflegungspauschale von etwa 10 Euro pro Tag selbst zahlen)
- psychotherapeutische Behandlungen (maximal zehn Sitzungen, weitere Behandlungen werden auf Antrag mindestens bezuschusst)
- Krankengeld nach Ende der Lohnfortzahlung
- medizinische Hauskrankenpflege, sofern erforderlich
- Übernahme der Kosten für Brillen nach Abzug eines Selbstbehalts von 30 Euro für Kinder und 100 Euro für Erwachsene
- bei Wiedereingliederung nach langem Krankenstand Wiedereingliederungsgeld
- Rehabilitationsgeld
- ärztlicher Beistand bei Mutterschaft sowie acht Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung tägliches Wochengeld
Im Krankheitsfall haben Angestellte und Arbeitnehmer zunächst Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Entscheidend für die Dauer der Lohnfortzahlung ist die Dauer der Betriebszugehörigkeit. Zudem erfolgt eine Unterscheidung zwischen Arbeitern/Arbeiterinnen sowie Angestellten. Zunächst wird das Entgelt in voller Höhe gezahlt, dann nur noch zur Hälfte.
Die Regelungen für die Lohnfortzahlung sehen wie folgt aus:
- für Arbeiter/innen: Innerhalb der ersten fünf Jahre der Betriebszugehörigkeit besteht ein Anspruch auf volle Lohnfortzahlung für sechs Wochen und auf hälftige Lohnfortzahlung für vier Wochen pro Arbeitsjahr. Bei einem Arbeitsunfall erhöht sich der Anspruch auf volle Lohnfortzahlung auf maximal acht Wochen (nach 15 Jahren zehn Wochen).
- Angestellte: Während der ersten fünf Jahre besteht zunächst für sechs Wochen ein Anspruch auf volle Lohnfortzahlung und für weitere vier Wochen auf hälftige Lohnfortzahlung. Kommt es innerhalb von sechs Monaten erneut zu einer Erkrankung, wird der Lohn für sechs Wochen zu 50 Prozent und für weitere vier Wochen zu 25 Prozent gezahlt.
Grundsätzlich besteht ab dem vierten Tag der Arbeitsunfähigkeit auch Anspruch auf Krankengeld durch die Krankenkasse.
Solange der Arbeitnehmer allerdings mehr als die Hälfte seines Einkommens durch den Arbeitgeber erhält, entfällt dieser Anspruch. Mit Absinken auf die Hälfte des Arbeitsentgelts werden auch 50 Prozent Krankengeld gezahlt. Sobald das Arbeitsentgelt unter 50 Prozent sinkt, wird volles Krankengeld durch die Krankenkasse gezahlt.
Ergänzung der gesetzlichen Krankenversicherung durch private Zusatzversicherung
In Österreich besteht – wie bereits erwähnt – Krankenversicherungspflicht. Anders als in Deutschland gibt es aber keine private Krankenversicherung als Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung.
Es ist für Versicherte allerdings möglich, eine individuelle Erweiterung des Versicherungsschutzes durch eine private Zusatzversicherung zu erhalten.
Extraleistungen durch die private Zusatzversicherung
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen können durch eine private Zusatzversicherung individuell erweitert werden. D
iese Möglichkeit eines erweiterten Versicherungsschutzes nutzt inzwischen jeder dritte Österreicher. Es kann dabei zwischen den folgenden Varianten gewählt werden.
- Sonderklasse
- Privatarzt
- Zahnarzt
- Tagegeld
Sonderklasse
Die Sonderklasse-Versicherung ermöglicht die Unterbringung in einem Zwei- oder gar Einbettzimmer sowie freie Arzt- und Krankenhauswahl.
Privatarzt
Mit einer ambulanten Zusatzversicherung haben Versicherte die Möglichkeit, sich von einem Wahl- oder Privatarzt behandeln zu lassen.
Die Kosten dafür werden in voller Höhe vom Versicherer übernommen. Je nach Tarif werden in voller Höhe zudem die Kosten für alternative Heilmethoden, für Ergo- und Physiotherapie, für Logopädie sowie für psychotherapeutische Behandlungen gezahlt. Weiterhin erhöhen sich die Beträge für Zuzahlungen für Brillen und Sehhilfen sowie Medikamente.
Zahnarzt
Die Zahnzusatzversicherung gehört zu den wohl wichtigsten Policen, da hier im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung die höchsten Eigenleistungen für Versicherte anfallen. Durch die Zusatzversicherung werden Prophylaxemaßnahmen, Behandlungen und Zahnersatz zu 100 Prozent erstattet.
Tagegeld
Wie der Name schon sagt, wird hier ein Tagegeld für Krankenhausaufenthalte gezahlt. Mit diesem lässt sich beispielsweise die Verpflegungspauschale zahlen.
Private Krankenversicherer in Österreich
Etwa zehn Assekuranzen bieten in Österreich private Zusatzversicherungen an. Die größten Anbieter sind:
- Allianz
- Generali
- Merkur
- Uniqa
- Wiener Städtische
Im Vergleich zu Deutschland sind die privaten Zusatzversicherungen recht teuer, was der geringen Anzahl der Anbieter geschuldet ist. Es empfiehlt sich deshalb umso mehr ein eingehender Versicherungsvergleich.
Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht – Grenzgänger
Grenzgänger mit Wohnsitz in Österreich und Arbeitsplatz in Deutschland, in Liechtenstein oder in der Schweiz sind von der Krankenversicherungspflicht befreit.
Entsprechend des Sozialversicherungsabkommens sind sie in dem Land versichert, in dem Sie auch der Erwerbstätigkeit nachgehen. Es steht ihnen dennoch frei, sich auch in Österreich zu versichern.