Die gesetzliche Altersvorsorge wird in Österreich von den Pensionsversicherungsanstalten gewährleistet. Während des Erwerbslebens zahlt man Beiträge in die verschiedenen Pflichtversicherungen ein.
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Diese werden durch bestimmte Gesetze geregelt. Zu diesen Pflichtversicherungen zählen:
- Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz ASVG
- Das Beamten-, Kranken- und Unfallversicherungsgesetz B-KUVG
- Das gewerbliche Sozialversicherungsgesetz GSVG
- Die Sozialversicherung für beruflich selbstständig Erwerbstätige FSVG
- Das Bauern-Sozialversicherungsgesetz BSVG
Das Allgemeine Sozialversicherungsrecht
Dieses gilt für alle Dienstnehmer, Lehrlinge sowie für freie Dienstnehmer. Freie Dienstnehmer sind dabei jene Personen, die aufgrund ihrer Beschäftigung einen freien Dienstvertrag erhalten. Dies ist der Fall, wenn das Einkommen jedenfalls die Geringfügigkeitsgrenze übersteigt.
Das Beamten-, Kranken- und Unfallversicherungsgesetz
Das B-KUVG gilt nur für Personen, die ein Dienstverhältnis im öffentlich-rechtlichen Bereich haben oder aufgrund ihrer früheren Beschäftigung aus diesem Bereich einen Ruhegenuss erhalten.
Das gewerbliche Sozialversicherungsrecht
Das GSVG gilt für all jene, die in der Wirtschaft eine selbstständige Tätigkeit ausführen. Dazu gehören alle Werkvertragsnehmer. Die Versicherungspflicht in der GSV entsteht jedoch nur, wenn das Jahreseinkommen ohne weitere Beschäftigungsverhältnisse über der Grenze von 5.361,72 € (2019) liegt. Ansonsten kann man sich freiwillig der Versicherungspflicht unterwerfen.
Sozialversicherung für selbstständig freiberuflich Erwerbstätige
Das FSVG gilt für alle Apotheker, Ärzte und Patentanwälte. Für Ärzte gilt dieses Gesetz nur, wenn die Einkünfte aus einer eigenen Praxis erwachsen und nicht aus einem Angestelltenverhältnis als Arzt.
Das Bauern-Sozialversicherungsgesetz
Das BSVG hat für alle selbstständig Erwerbstätigen in der Land- und Forstwirtschaft Gültigkeit. Die Pflichtversicherung hängt dabei vom Einheitswert des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes ab. Übersteigt der Einheitswert 1.500 € so tritt die Versicherungspflicht ein.
Freiwillige Versicherung
In vielen Fällen reicht die staatliche Pensionsvorsorge nicht aus, um auch im Alter einen angenehmen Lebensstandard aufrechtzuerhalten. Deshalb wird in Österreich die Möglichkeit geboten, eine freiwillige Höherversicherung, eine Weiterversicherung oder eine Selbstversicherung abzuschließen.
- Die Höherversicherung
gilt als freiwillige Versicherung, aufgrund der man höhere Leistungsansprüche in der Pension geltend machen kann. Diese Versicherung kann nur abgeschlossen werden, wenn bereits eine Selbst- Weiter oder Pflichtversicherung besteht. Die Höhe der monatlichen Beiträge und der Zeitpunkt der Zahlungen sind dabei frei wählbar. Ebenso kann diese Höherversicherung jederzeit abgeschlossen werden und auch die Dauer der Beitragszahlungen kann variabel gestaltet werden. Wer eine Höherversicherung erwirbt, erhält einen besonderen Steigerungsbetrag, der die Höhe der zu erwartenden Pension beeinflusst. Von dieser zusätzlichen Pensionsgutschrift sind 75 % steuerfrei. Der Rest wird mit der normalen Pension mit versteuert. - Die Weiterversicherung
ist eine Möglichkeit, um Versicherungslücken zu schließen. Sie kann von Personen beantragt werden, die aus der Pflichtversicherung aus irgendwelchen Gründen ausscheiden. Die Versicherung kann auch rückwirkend für den Zeitraum von bis zu 12 Monaten geltend gemacht werden. Vor der Stellung des Antrags müssen jedoch unterschiedliche Beitragszeiten für eine Pflichtversicherung vorliegen. Der Antragsteller muss jedenfalls in den letzten 24 Monaten zwölf Pflichtversicherungsmonate erworben haben oder in den letzten 5 Jahren zumindest drei Versicherungsmonate. Wenn vor der Antragstellung 60 Versicherungsmonate in irgendeiner Pflichtversicherung vorliegen, ist die Weiterversicherung jederzeit möglich. - Die Selbstversicherung
ist möglich, wenn eine Weiterversicherung aufgrund fehlender Voraussetzungen ausscheidet. Auch sie ist rückwirkend bis zu 12 Monate wirksam. Die Voraussetzungen für eine Selbstversicherung sind das vollendete 15. Lebensjahr, ein Wohnsitz in Österreich sowie das Fehlen einer Pflichtversicherung. Ein Selbstversicherungsmonat kostet derzeit 694,26 €, wenn bislang noch keine Pflichtversicherung vorlag. Ansonsten bewegt sich der Beitrag je nach Beitragsgrundlage zwischen 186,73 € und 1.388,52 € pro Monat. - Freiwillige Selbstversicherung für geringfügig Beschäftigte
Die freiwillige Kranken- und Pensionsversicherung kann von geringfügig beschäftigten Dienstnehmern abgeschlossen werden. Die Entgeltgrenze liegt im Jahr 2019 bei 446,81 € pro Monat. Die Beiträge für die freiwillige Selbstversicherung betragen 63,07 € pro Monat.
Freiwillige Versicherung für pflegende Angehörige
Wenn Personen Angehörige pflegen, können sie sich in der freiwilligen Pensionsversicherung versichern lassen. Hierbei unterscheidet man zwischen drei Varianten.
- Weiterversicherung bei der Pflege von Angehörigen
- Selbstversicherung bei der Pflege
- Selbstversicherung bei der Betreuung eines Kindes mit Behinderungen
Weiterversicherung bei der Pflege
Eine derartige Weiterversicherung ist möglich, wenn eine Vorversicherungszeit in einer Pflichtversicherung wie bei der normalen Weiterversicherung besteht, ein Angehöriger oder eine Angehörige intensiv gepflegt wird, die Pflege in der häuslichen Umgebung stattfindet und ein Anspruch auf Pflegegeld ab der Stufe 3 besteht. Diese Versicherung ist beitragsfrei und gewährt die Möglichkeit, kostenlos Versicherungszeiten für die Pension zu erwerben.
Selbstversicherung bei Pflege
Die Selbstversicherung ist hierbei auch möglich, wenn man noch über keine Pflichtversicherungsmonate verfügt. Auch hier gelten die gleichen Bedingungen wie bei der Weiterversicherung im Rahmen der Pflege von Angehörigen.
Selbstversicherung im Fall der Betreuung eines Kindes mit Behinderung
Diese Form der Versicherung kann ebenfalls erworben werden, wenn zuvor noch keine Pensionsversicherungsmonate vorliegen. Auch diese Versicherung ist kostenfrei. Die Bedingungen gleichen denen der oben angeführten Varianten.
Wie hoch ist die Pension?
Die Alterspension in Österreich gebührt jenen Personen, welche die Voraussetzungen dafür erfüllt haben. Dazu gehören das Erreichen des Pensionsantrittsalters sowie die Erfüllung der Wartezeit. Das Regelpensionsalter beträgt bei Frauen 60 Jahre und bei Männern 65 Jahre. Die Wartezeit setzt sich aus den erworbenen Versicherungsmonaten zusammen. Diese betragen derzeit 180 Monate.
Die Höhe der Pension errechnet sich aus der Bemessungsgrundlage und den Steigerungspunkten. Die Bemessungsgrundlage besteht dabei aus den „besten“ Beitragsmonaten.
Darüber hinaus gibt es eine Höchst- und eine Mindestbeitragsgrundlage. Ein gewisser Prozentsatz der Bemessungsgrundlage wird als Pensionsleistung verwendet. Durch die sogenannten Steigerungspunkte wird dieser Prozentsatz ermittelt. Für jedes Versicherungsjahr werden 1,78 Steigerungspunkte einkalkuliert. Je mehr Versicherungsjahre vorliegen, desto höher fällt die Pension aus.
Der Nachkauf von Schulzeiten und Studiensemestern
Um in den Genuss einer höheren Pension zu gelangen, ist es in Österreich auch möglich, Versicherungszeiten nachzukaufen. Dies betrifft in erster Linie Schul- und Studienzeiten, die vor dem Jahr 2005 erworben wurden. Schuljahre können für mittlere Schulen im Ausmaß von zwei Jahren, höhere Schulen und Akademien bis zu drei Jahren nachgekauft werden.
Hochschulen und Kunstakademien werden bis zu 12 Semestern anerkannt. Die Schul- und Studienzeiten werden in der Pensionsversicherung vorgemerkt und als Beitragszeiten anerkannt, sobald sie nachgekauft wurden.
Die private Altersvorsorge in Österreich
Natürlich gibt es auch Möglichkeiten, zusätzlich zur gesetzlichen Pension eine private Altersvorsorge abzuschließen. Dafür stehen in der Regel die private Rentenversicherung sowie die Erlebensversicherung zur Verfügung. Aufgrund des derzeit sehr niedrigen Zinssatzes auf dem Geld- und Kapitalmarkt und dem Wegfall steuerlicher Begünstigungen, sind diese privaten Versicherungen nur mit einer sehr bescheidenen Rendite verbunden.
Darauf weisen auch zahlreiche Studien der Arbeiterkammer und des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) hin. Zu den bekanntesten privaten Altersvorsorgemodellen gehören jedoch einige Bank- und Versicherungsprodukte. Dazu zählen beispielsweise:
Das Pensionskonto bei der Bank
Viele österreichische Banken bieten als Sparform für die Altersvorsorge ein sogenanntes privates Pensionskonto an. Dabei können sowohl die Höhe als auch die Termine für die Einzahlung der einzelnen Raten frei gewählt werden. Das private Pensionskonto macht in erster Linie Sinn, wenn der Pensionsantritt absehbar ist.
Die staatlich geförderte Zukunftsvorsorge
Eine weitere Alternative bietet die staatlich geförderte Zukunftsvorsorge. Dieses Finanzprodukt wurde im Jahr 2003 eingeführt, wird aber heute nur noch von wenigen Versicherern angeboten. Die „Neue Zukunftsvorsorge“ garantiert zumindest die Auszahlung des eingebrachten Kapitals und einer staatlichen Prämie.
Die betriebliche Altersvorsorge
Seit 1990 existiert in Österreich die betriebliche Altersvorsorge, die mit dem Arbeitgeber abgeschlossen werden kann. Diese Vorsorge kann auch nach der Beendigung des Dienstverhältnisses aufrechterhalten werden.
Wer eine private Altersvorsorge in Österreich ins Auge fassen will, sollte bei der Auswahl der auf dem freien Markt angebotenen Finanzprodukte sehr umsichtig sein. In jedem Fall empfiehlt sich hier ein Vergleich der einzelnen Modelle.
Da die gesetzliche Pflichtversicherung noch immer den Großteil der Altersvorsorge ausmacht, spielen private Altersvorsorgevarianten eine noch eher untergeordnete Rolle in Österreich. Im Folgenden finden Sie die häufigsten Fragen zum Thema Altersvorsorge in Österreich.
Häufige Fragen zum Thema
Worauf sollte man bei der privaten Vorsorge achten?
Hierbei sind vor allem die Laufzeit sowie die zu erwartende Rendite wichtig. Eine private Pensionsvorsorge sollte deshalb bereits in jungen Jahren in Angriff genommen werden. Achten Sie darauf, dass die Details der Versicherung genau erklärt werden.
Wie viel muss ich bei der Höherversicherung einzahlen?
Das hängt von Ihrem persönlichen Ermessen ab. Es dürfen allerdings nicht mehr als die doppelte Höchstbeitragsgrundlage pro Jahr eingezahlt werden. Diese bewegt sich derzeit bei rund 10.000 Euro.
Wann endet die freiwillige Weiterversicherung?
Die Weiterversicherung endet entweder mit dem Wegfall der Voraussetzungen, mit dem persönlichen Austritt oder wenn mehr als sechs Monatsbeiträge nicht entrichtet wurden.
Wie viel kostet der Nachkauf von Schulzeiten und Studienjahren?
Ein nachgekaufter Versicherungsmonat kostet für jene, die nach dem 31.12.1954 geboren wurden derzeit 1.190,16 Euro.
Wann empfiehlt sich der Nachkauf von Schul- und Studienzeiten?
Ein Nachkauf von Versicherungszeiten ist vor allem für Personen ratsam, welche die Korridorpension nutzen wollen. Außerdem können dadurch die notwendigen Versicherungsmonate erworben werden, um vorzeitig die Pension anzutreten.
Was ist die Korridorpension?
Eine Korridorpension kann gewählt werden, wenn man über mindestens 480 Versicherungsmonate für die Pensionsversicherung gesammelt und das 62. Lebensjahr vollendet hat. Für Frauen gelten diese Bestimmungen jedoch noch nicht, da sie ohnehin mit dem 60. Lebensjahr das Regelpensionsalter erreichen.