Der Lohnsteuerausgleich ist jedes Jahr wieder ein äußerst brisantes Thema. Es gibt unterschiedliche Gründe, einen Lohnsteuerausgleich zu machen. Vor allem, wenn man im vergangenen Jahr nicht alle 12 Monate gearbeitet hat, oder nur geringfügig oder Teilzeit beschäftigt war, lohnt es sich, einen Steuerausgleich zu machen.
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Wieso bekommt man Geld durch einen Lohnsteuerausgleich zurück?
Der Grund hierfür ist, dass man für das ganze Jahr anteilig Steuern an den Staat zahlt, obwohl man nur teilweise oder zumindest nicht Vollzeit beschäftigt war. Somit erhält man den zu viel bezahlten Steuerbetrag in Form eines Rückerstattungsbetrags wieder retour. Man hat aktuell zwei Möglichkeiten seine Steuerrückerstattungen geltend zu machen.
Finanz online Portal nutzen statt Formular L1
Zum einen gibt es nach wie vor die Variante mit dem herkömmlichen und bekannten Formular zur Erklärung der Arbeitnehmerveranlagung, L1. In den letzten Jahren nutzen aber immer mehrere österreichische Bürger das Finanz Online Portal. Dieses Portal des Bundesministeriums für Finanzen macht es möglich, den Lohnsteuerausgleich online durchzuführen. Der Online Steuerausgleich hat einige Vorteile.
Vorteil: Kein lästiger Papierkram durch Online-Formulare
Der wohl bedeutendste Vorteil im Vergleich zum herkömmlichen Gang zum Finanzamt ist, dass der lästige und unnötige Papiergram wegfällt. Kein Formular, keine Rechnungskopien, keine Vertragskopien und andere schriftlichen Nachweise. Ein weiterer Vorteil ist die Vorberechnung. Diese Funktion macht es möglich, dass man bereits vorab den wahrscheinlichen Rückerstattungsbetrag berechnen lassen kann. So ist der Überraschungseffekt zum Großteil weg und ungünstige Negativsteuern, also Steuerrückzahlungen, können umgangen werden, indem man den Lohnsteuerausgleich in diesem Fall einfach nicht abschickt. Wenn man sich also dafür entscheidet, seinen Lohnsteuerausgleich künftig online durch zu führen, gilt es ein paar Dinge zu beachten.
Quelle: https://www.artikles.at/steuern/lohnsteuerausgleich-arbeitnehmerveranlagung/
Anwenderfreundliche Gestaltung beim Finanz-Online Portal
Grundsätzlich ist das Finanz Online Portal sehr anwenderfreundlich gestaltet. So ist es auch Bürgern mit Grundanwenderkenntnissen möglich, den Steuerausgleich online durchzuführen. Bevor man das Portal überhaupt nutzen kann, benötigt man Zugangsdaten. Auf finanzonline.bmf.gv.at muss man sich hier für mit Hilfe der Erstanmeldungsfunktion anmelden.
Einfache Online Übermittlung der Daten
Nach der Eingabe der angeforderten Daten werden diese online an das zuständige Finanzamt übermittelt. Dort werden Zugangsdaten generiert, die Ihnen anschließend eigenhändig, das heißt, mittels eines RSa Briefs postalisch zugesendet werden. Sobald Sie diesen Brief erhalten haben, können Sie sich direkt ins Finanz Online Portal einloggen. Die von Ihnen in der Anmeldung angeführten Grunddaten sowie die Steuernummer und andere Stammdaten des Finanzamts sind bereits im Portal angeführt. Einige allgemeine Daten wie Ihre Bankdaten und Kontaktdaten müssen noch nachträglich eingegeben werden.
Jahr eingeben und Arbeitnehmerveranlagung durchführen
Über den Link der Arbeitnehmerveranlagung kommt man direkt auf eine Oberfläche, wo man bereits das gewünschte Jahr eingeben muss. Nachdem Arbeitnehmerveranlagungen für bis zu fünf Jahre rückwirkend gemacht werden kann, ist hier die Eingabe der betreffenden Jahrzahl notwendig. Nach der Bestätigung der Eingabe kommt man direkt in das Portal zur Arbeitnehmerveranlagung. Auch hier relativ übersichtlich die Möglichkeit gegeben die relevanten Daten geordnet und nacheinander einzugeben.
Einfacher Überblick über persönliche Daten
Noch einmal findet man einen Link zur Anzeige der persönlichen Daten. Anschließend werden die unterschiedlichen Bereiche für Absetz- und Freibeträge angeführt. Dazu gehören unter anderem der Bereich „Allgemeine Daten“, die „Sonderausgaben“ oder die „Außergewöhnlichen Belastungen“. Hier können Sie detailliert Ihre absetzbaren Beträge eingeben und abspeichern. Nachdem Sie in den jeweiligen Bereichen Ihre Beträge eingegeben haben, erhalten Sie noch einmal eine Übersicht sowie die Möglichkeit der Vorberechnung. Diese zeigt Ihnen, mit welchem Rückerstattungsbetrag Sie wahrscheinlich rechnen können.
Achten Sie auf Verzögerungen und Rückfragen
Der endgültige Betrag kann allerdings davon abweichen. Erst nach Abschicken des Antrags, langen die Daten beim zuständigen Finanzamt ein. Wenn das erledigt ist, ist die Arbeit für Sie getan. Leider kann es auch bei dem online Steuerausgleich zu Problemen kommen. Diese können durch unterschiedliche Fehler oder Verzögerungen begründet sein.
Ab wann kann ich die Arbeitnehmerveranlagung durchführen?
Die Arbeitnehmerveranlagung kann ab dem 1.1. jeden Jahres für das vergangene Jahr durchgeführt werden. Wenn Sie allerdings auch bereits die Daten im Finanz Online Portal eingegeben haben und dass Abschicken des Antrags nicht funktioniert, ist meist das Fehlen des Jahreslohnzettels der Grund.
Wichtig: Jahreslohnzettel müssen abgegeben werden
Arbeitgeber und andere Institutionen, von denen Sie im letzten Jahr Einkünfte bezogen haben, haben bis 25. Februar Zeit, diese beim Finanzamt mittels des Jahreslohnzettels bekannt zu geben. Erst wenn alle Einkunftsnachweise beim Amt sind, kann der Steuerausgleich verschickt werden. Ein weiterer Grund für Verzögerungen bei der online Arbeitnehmerveranlagung kann natürlich auch ein Benutzerfehler sein.
Wichtig: Auf korrekte Angaben achten
Nicht angegebene Bankdaten oder falsche Adressdaten, führen zur falschen Bearbeitung des Antrags und können somit eine erhebliche Verzögerung verursachen. Aus diesem Grund ist es wichtig, den Lohnsteuerausgleich sehr gewissenhaft durchzuführen und vor dem Abschicken der Daten noch einmal zu überprüfen.
Wie lange dauert die Bearbeitung – Wann erhalte ich mein Geld?
Sofern alles richtig eingegeben wurde und die Daten beim Finanzamt eingelangt sind, dauert die Bearbeitung etwa ein Monat. Anschließend erhält man den Bescheid und fast zeitgleich hat man das Geld auf dem Konto.Weitere Informationen zur Online Arbeitnehmerveranlagung erhält man natürlich auf dem Portal des Bundesministeriums für Finanzen aber auch beim jeweiligen Steuerberater. Auch der eigene Bankberater weiß häufig über die Vorgehensweisen beim Steuerausgleich Bescheid und steht häufig mit Rat und Tat zur Seite.
Weitere Infos zum Online Lohnsteuerausgleich:
Finanz Online – Login und Details