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Negativsteuer in Österreich – Höhe – März 2026

Die Negativsteuer beschreibt die Möglichkeit, eine Steuergutschrift vom Finanzamt zu erhalten. Wenn man so wenig verdient, dass man keine Lohnsteuer zahlt, so ist es möglich, bis zu 110 Euro als Negativsteuer vom Finanzamt zu erhalten.

Tipp: Um keine aktuellen guten Angebote zu verpassen, sollte man sich regelmäßig zu aktuellen Konditionen, Testsiegern und Empfehlungen
zum Thema Negativsteuer in Österreich – Höhe im März 2026 informieren!

Hier gilt die Voraussetzung, dass Sozialversicherung gezahlt wird. Betroffen davon sind zum Beispiel Lehrlinge, Teilzeitbeschäftigte, Ferialarbeiter und Pflichtprakt

  • * Lehrlinge
  • * Teilzeitbeschäftigte
  • * Ferialarbeiter
  • * Pflichtpraktikanten
  • * geringfügig Beschäftigte, die einen Sozialversicherungsbeitrag einzahlen

Daher: Unbedingt eine Arbeitnehmer-Veranlagung beim Finanzamt einreichen und Geld holen!
Achtung

Pensionisten haben keinen Anspruch auf diese Negativsteuer!
zum Seitenanfang Eine spezielle Form der Negativsteuer gibt es

* für Alleinverdiener mit Kind und
* für Alleinerzieher, die wenig verdienen: Können Sie den Alleinverdiener- bzw. Alleinerzieherabsetzbetrag nicht voll ausnützen, weil Ihre Jahressteuer niedriger ist als der Absetzbetrag, erhalten Sie diesen vom Finanzamt ausbezahlt.

Seit 1.1.2004 ist dieser Betrag nach der Anzahl der Kinder, für die mindestens 7 Monate im betreffenden Jahr Familienbeihilfe bezogen wird gestaffelt. Wenn Sie den Alleinverdiener- bzw. Alleinerzieherabsetzbetrag nicht voll ausnützen können, weil Ihre Jahressteuer niedriger ist als der Absetzbetrag, erhalten Sie bis zu

494 € bei einem Kind
669 € bei zwei Kindern
889 € bei drei Kindern
220 € für jedes weitere Kind zusätzlich

Die Negativsteuer von 110 € steht nur Arbeitnehmern, die spezielle Form der Negativsteuer – der negativ ausbezahlte Alleinerzieher- bzw. Alleinverdienerabsetzbetrag – auch Pensionisten, freien Dienstnehmern und Selbständigen bei besonders niedrigen Einkommen zu.
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Antrag stellen!

Benutzen Sie für den Antrag das Formular L 1 (Arbeitnehmerveranlagung) oder – falls Sie kein Einkommen (außer Kinderbetreuungs-, Arbeitslosengeld oder Unterhaltsleistungen) bezogen haben – das Formular E 5.

Nach Ablauf eines Kalenderjahres kann die Negativsteuer rückwirkend beantragt werden. Spätestens aber nach fünf Jahren ist die Frist abgelaufen (Beispiel: im Jahr 2010 können Arbeitnehmer/-innen noch die Negativsteuer für das Jahr 2005 beantragen).
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Auswirkung der Negativsteuer ab 1.1.2008

Für Veranlagungszeiträume ab 1.1.2008 können Arbeitnehmer/-innen, die die Voraussetzungen für das Pendlerpauschale erfüllen würden, deren Einkommen aber unterhalb der „Steuergrenze“ liegt, mit einer Ausweitung der Negativsteuer auf 15 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge, maximal € 240,- rechnen.

Diese Regelung gilt vorerst unbefristet für das Jahr 2008 und 2009.

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