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Versicherungen in Österreich – Versicherungsarten – März 2026

In Österreich gibt es viele klassische Versicherungen, die fast jeder Bürger hat. Jeder österreichische Staatsbürger, der ein aktives Arbeitsverhältnis hat (über der Einkommensgrenze), hat Anspruch auf eine im Bereich der sozialen Sicherheit geregelte Krankenversicherung, Unfallversicherung und Rentenversicherung.

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Diese Versicherungspolicen werden als Pflichtversicherung bezeichnet. Ob Sie versichert sein wollen oder nicht. Sie sind bei Ihrer Arbeit automatisch versichert. Grundsätzlich ist das der große Vorteil des österreichischen Versicherungssystems aus Sicht der Arbeitnehmer. Für kleine Arbeiten besteht keine Versicherungspflicht. Hier können Sie eine freiwillige Krankenversicherung oder eine Rentenversicherung abschließen.

Versicherungspflicht in Österreich

Pflichtversicherte (teilversicherte oder vollversicherte) österreichische Staatsangehörige gehören folgenden Personengruppen an: Arbeitnehmer, gering Beschäftigte, sogenannte Freiberufler, Heimarbeiter und einige andere Gruppen, wie Vorstandsmitglieder, Gesellschafter etc.

Rechtsschutzversicherung

Wer glaubt – oder davon überzeugt ist -, dass er recht hat, muss nicht unbedingt Recht bekommen. Am Ende ist jeder Prozess ein Risiko. Denn zum Schluss trifft der Richter immer ein Urteil – und wenn die Entscheidung gegen den Kläger fällt, ist dies oft ein finanzielles Fiasko.

Aus diesem Grund lehnen jedes Jahr Tausende Österreicher eine Klage ab. Im Gegensatz dazu stehen Österreicher, die den Rechtsschutz versichert haben. Bei der Rechtsschutzversicherung übernimmt die Assekuranz das Aufwandsrisiko für den Kläger – und schließlich die Kosten für den Rechtsstreit, falls der Klagende verliert.

Es gibt verschiedene Rechtsschutzkosten. z. B.:

  • private Rechtsschutzversicherung
  • Kfz-Rechtsschutzversicherung
  • Rechtsschutzversicherung für das Arbeitsrecht

Neben diesen Versicherungsverträgen verfügt der Österreicher über eine zusätzliche Rechtsschutzversicherung, die alle Rechtsbereiche abdeckt. Ob Arbeitsrecht, Verkehrsrecht oder privater Rechtsschutz, diese Versicherungen bieten häufig auch den Rechtsschutz für Mitversicherte an. Somit ist jede Person automatisch mitversichert, genauso wie der Versicherungsnehmer selbst. Natürlich stellt sich die Frage, welche Risiken Versicherer abdecken wollen.

Viele Leute wollen nicht das ganze Paket oder seine Teile. Wer keinen Führerschein besitzt und kein Auto fährt, benötigt keinen Rechtsschutz als Fahrer.

Wer nicht in einer Mietwohnung wohnt, braucht keine Mietversicherung. Die Versicherungssumme ist jedoch wichtig. Sie entscheidet, welche Kosten (in welcher Höhe) die Versicherung übernimmt. Die Versicherungssumme variiert zwischen 80.000 und 140.000 Euro. Besonders langwierige Rechtsstreitigkeiten mit Experten verursachen immense Rechtskosten.

Unfallversicherung

Ein Unfall ereignete sich schnell und zusätzlich zu den damit verbundenen Schmerzen, treten häufig finanzielle Schwierigkeiten auf. Wenn der Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann oder danach die Rechnung beispielsweise für Bergungskosten bezahlt werden muss, kann eine Versicherung helfen.

Österreich hat zwar eine gesetzliche Unfallversicherung, deren Beiträge von dem Arbeitgeber gezahlt werden. Diese deckt jedoch nicht alle Risiken ab und übernimmt keine Kosten die aufgrund der häufigsten Unfallursachen aufkommen.

Die obligatorische Unfallversicherung garantiert Leistungen nur, wenn diese unmittelbar auf Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten zurückzuführen sind. Zugangswege sind ebenfalls enthalten. Die AUVA übernimmt die Kosten für die Behandlung und Rehabilitation sowie die Ausgleichszahlungen.

Die Aufwendungen für eine eventuell notwendige Umschulung werden ebenfalls von der obligatorischen Unfallversicherung aufgebracht, wenn der erworbene Beruf durch die Krankheit nicht mehr verursacht werden kann.

Private Krankenversicherung

In Österreich haben alle Bürger Anspruch auf eine Krankenversicherung. Wenn Sie eine zusätzliche Versicherungsstufe erhalten möchten, können Sie eine private Krankenversicherung abschließen. Dies beinhaltet additional Leistungen wie eine bessere Platzierung im Krankenhaus oder die Übernahme von Zahnersatzkosten.

Arbeitnehmer oder Regierungsangestellte in Bund und Ländern sowie Selbstständige, Freiberufler, Gewerbetreibende und Unternehmer müssen krankenversichert sein. Und: Jeder Bürger hat das Recht, Mitglied der zuständigen gesetzlichen Krankenkasse – der regionalen Krankenkasse – zu werden.

Dieser obligatorische Sozialversicherungsrahmen wird durch eine private Krankenversicherung ergänzt. Es ist sowohl auf landes- als auch auf nationaler Ebene präsent.

Die private Krankenversicherung ist jedoch keine Vollversicherung für die ambulante, stationäre oder zahnärztliche Versorgung, sondern eine obligatorische Krankenversicherung. Die private Krankenversicherung bietet gesonderte Zusatzversicherungen an. Zu den beliebten Tarifen zählen vor allem Krankenhauskosten und die tägliche Tagesgeld-Versicherung.

Rentenversicherung – Pensionsversicherung in Österreich

Die Rentenversicherung ist Teil der Sozialversicherung in Österreich. Dies bedeutet, dass jeder österreichische Staatsbürger, der ein aktives Arbeitsverhältnis (oberhalb der Einkommensgrenze) hat oder sich im Mutterschutz befinde, eine Rentenversicherung hat.

Die Rente, die Sie aus dieser Versicherung erhalten, hängt von Ihrem Einkommen ab – und für manche reicht dies nicht aus. Deshalb haben viele Österreicher dies bereits in den 1970er Jahren kritisiert. Aufgrund der hohen Verschuldung der Republik Österreich ist es nicht möglich, dauerhaft attraktive staatliche Renten zu erhalten.

Aus diesem Grund wächst die private Altersvorsorge seit über 40 Jahren. Es gibt keine Einschränkungen für die persönliche Altersvorsorge – außer Ihrer eigenen Brieftasche.

Lebensversicherung

Die Lebensversicherung ist, wie der Name schon sagt, eine Versicherung des Lebens. Die Lebensversicherung ist nicht Bestandteil der Versicherungspflicht und sollte daher als Zusatzversicherung abgeschlossen werden.

Für viele ist dies eine klassische finanzielle Sicherheitspolice für den Todesfall, während andere die Lebensversicherung als Altersvorsorge nutzen. Wie vielfältig die Lebensversicherung ist, so allseitig ist das Angebot. Jede Versicherungsgesellschaft bietet Lebensversicherungen zu unterschiedlichen Konditionen und Preisen an.

Die Lebensversicherung stellt den Lebensschutz bereit, gleichzeitig aber auch Schutz für Angehörige im Todesfall des Versicherten. Es besteht jedoch ebenso die Möglichkeit, eine reine Erlebensversicherung abzuschließen.

Bei der sogenannten Lebens- und Sterbeversicherung erhält der Versicherungsnehmer am Ende der Laufzeit die Versicherungssumme sowie einen Gewinnanteil. Hat der Versicherungsnehmer die Versicherungszeit nicht erreicht, bekommen die Hinterbliebenen Prämien und einen Teil des Versicherungsgewinns.

Bei der Absicherung einer Finanzierung durch die Bank geht der Versicherer häufig eine sogenannte Restschuldversicherung ein. Dies bedeutet: Im Falle des vorzeitigen Todes des Versicherten zahlt die Versicherung den ausstehenden Finanzierungssaldo.

Berufsunfähigkeits-/Invalidenversicherung

Die PVA mit Sitz in Wien ist die größte Sozialversicherung in Österreich und unter anderem für die Abwicklung von Invalidenrenten (auch als Pensionen bei Arbeitsunfähigkeit bezeichnet) zuständig. Sie gehören zur Gruppe der eigenen Renten und sind für krankheitsbedingte Gruppen wie folgt gegliedert:

  • Invalidenrente für Arbeitnehmer
  • Invalidenrente / Invalidenrente für Angestellte
  • Invalidenrente für Selbstständige, Landwirte und Winzer

Rechtsgrundlage ist das allgemeine Sozialversicherungsrecht der ASVG. Es regelt die Einzelheiten der Pflichtversicherung der Arbeitnehmer für Krankenversicherung, Rente und Unfallversicherung.

Die Versicherung gilt als finanzielle Sicherheit für den Versicherten, einschließlich seiner Angehörigen, durch befristete oder unbefristete Rentenzahlungen, einschließlich Barzahlungen. Die Hauptgründe dafür sind Alter und Krankheit im Zusammenhang mit dem Austritt aus dem Arbeitsleben.

Haushaltsversicherung

Nahezu jeder Haushalt in Österreich ist auf eine Haushaltsversicherung angewiesen, da diese oft zu einem „finanziellen Retter in Not“ wird. Es gibt viele Unterschiede zwischen den einzelnen Haushaltsversicherungen: Sie beziehen sich sowohl auf die jährlichen Prämien als auch auf die erbrachten Dienstleistungen. Da diese Versicherung sehr lange besteht, lohnt sich ein detaillierter Vergleich.

Grundsätzlich schützt die Hausratversicherung alle beweglichen Gegenstände in Ihrem eigenen Zuhause. Dazu gehören Glasscheiben, Elektronik oder verschiedene Möbel wie Sofas, Tische und Betten.

Die Schadensursache spielt eine wesentliche Rolle. Standardversicherungspakete beinhalten Brandschäden, extreme Wetterbedingungen, Rohrschäden (Wasser) und Diebstahl. Dies ist im Wesentlichen eine Entschädigung für Schäden, die ohne Verschulden des Versicherten entstanden sind. Eine Ausnahme ist die zusätzliche Haftung.

Die Hausratversicherung kann auch auf die Privathaftpflichtversicherung ausgeweitet werden, sodass Schäden außerhalb der eigenen vier Wände gedeckt sind. Abschließend muss aber überlegt werden, ob diese Ergänzung wirklich Sinn macht, denn sie ist nicht kostenlos!

Tipp: Nur wenn Kinder im Haushalt sind, macht die Ausweitung der Versicherung Sinn.

Rohbauversicherung

Eine Versicherung des Eigenheims gegen Hurrikan oder Schäden durch Wasser und Feuer ist selbstverständlich. Es ist jedoch auch möglich, den Rohbau zu versichern. Letztendlich kann das Haus ebenso während der Rohbauphase durch mehrere Umwelteinflüsse beschädigt werden.

Viele Versicherungsunternehmen bieten – im Vorgriff auf die Eigenheimversicherung – eine kostenlose Rohbauversicherung an. Dies schützt Hausbesitzer vor bösen finanziellen Überraschungen.

Bei einer Rohbauversicherung ist die Gebäudestruktur gegen Feuer, Leitungswasser und Sturmschäden versichert. Darüber hinaus nutzt der Versicherungsnehmer idealerweise die Haus- und Grundstückshaftpflichtversicherung.

Der Versicherungsschutz – zum Beispiel bei einem Hurrikan – gilt ab dem Zeitpunkt der Schließung des Gebäudes. Dies bedeutet, dass die Versicherung wirksam wird, wenn die Fenster eingebaut und das Dach abgedeckt sind. Ohne diese Komponenten besteht keine Assekuranz gegen Sturmschäden.

Reiseversicherung

Endlich naht der lang ersehnte Urlaub, auf den die Person sich das ganze Jahr gefreut hat. Gut vorbereitet sollten Sie das Erste-Hilfe-Set nicht vergessen, denn Sie wollen auf den schlimmsten Fall vorbereitet sein. Und leider kommt es wirklich vor, dass Magenpillen benötigt werden.

Aber sie helfen überhaupt nicht gegen schwere Verdauungsstörungen, die in exotischen fremden Ländern passieren. Und selbst bei Verletzungen oder Unfällen reicht es nicht aus, einen Arzt vor Ort aufzusuchen. Dies ist kein Problem für diejenigen, die vor Reiseantritt eine Reiseversicherung und eine Krankenversicherung abgeschlossen haben. Für alle anderen kann es teuer werden.

Je näher der Urlaubsort ist, desto nachlässiger werden versicherte Reisende. Viele Menschen denken, dass sie für einen Urlaub im Nachbarland keine eigene Versicherung brauchen, weil man praktisch zu Hause ist. Dies ist jedoch ein Irrtum.

Aufgrund der unterschiedlichen Länderabkommen in der EU ist eine zusätzliche Versicherung möglicherweise weniger dringend notwendig als bei Reisen in ein fernes Land. Es gibt jedoch Versicherungspolicen, die Sie unabhängig vom Bestimmungsort ausfüllen müssen. Und das nicht nur für sich selbst, sondern auch für Partner und Kinder.

Reiseunfallversicherung

Für viele Menschen ist eine Reise in den wohlverdienten Urlaub wichtig. Bekanntschaft mit neuen Ländern, ein angenehmer Zeitvertreib auf einer Sonnenliege am Strand, ein abendlicher Angriff auf das Buffet – auf all diese Annehmlichkeiten haben Sie sich schon seit vielen Wochen gefreut.

Der Urlaub ist eine jährliche Veranstaltung. Umso bitterer, wenn nicht alles so glatt läuft. Anstatt sich zu erholen, kommen Sie mit einem Unfall nach Hause. Damit die Folgen zumindest finanziell tragfähig bleiben, sollten Sie sich vor Antritt Ihrer Reise unbedingt gegen eine Havarie versichern.

Leider sind Sie im Urlaub nicht vor Unfällen geschützt. Es gibt mindestens so viele Gefahrenquellen wie zu Hause. Was viele nicht wissen, ist, dass die Hausunfallversicherung für Unfälle im Ausland in der Regel nicht zahlt.

Dies gilt nicht nur für Fernreisen, sondern auch für Reisen in Europa. Ebenso wenn Sie lediglich in ein Nachbarland reisen und mehrere 100 Kilometer zurücklegen, ist die Versicherung des Wohnsitzlandes im Reiseland begrenzt oder eingeschränkt.

Tierversicherung

Tierversicherung bezieht sich auf Haustierkrankenversicherung. Dazu gehören Hunde, Katzen und Pferde. Dies ist als eine private Krankenversicherung, die hinsichtlich der Art ihrer Tarifgestaltung vergleichbar ist mit der persönlichen Krankenversicherung für einen Tierhalter.

Obwohl er keine Tierversicherung abschließen muss, wird ihm geraten, dies zu tun. Einerseits geht es um die Verpflichtung, auf Ihren geliebten vierbeinigen Freund aufzupassen, und andererseits um die Minimierung bis hin zur Vermeidung finanzieller Risiken. Wenn das Haustier krank ist, sollte es vom Arzt behandelt werden. Der Tierhalter möchte die Ursache und die Art der Krankheit kennen.

In vielen Fällen ist eine ärztliche oder ambulante tierärztliche Behandlung bis hin zum Krankenhausaufenthalt in einer Tierklinik erforderlich. Rechnungen müssen bezahlt werden und nur mit einer Tierversicherung können diese Kosten neutralisiert oder verrechnet werden.

Namhafte Versicherungsunternehmen bieten in Österreich Tierversicherungen für Hunde, Katzen und Pferde an. Je nach Anbieter werden die Tarife in Zonen für eine einfache und komfortable ambulante Behandlung sowie den OP-Tarif, den Tarif für chirurgische Eingriffe und den Krankenhausaufenthalt in einer Tierklinik unterteilt.

Hunde werden in Haus-, Jagd- und Arbeitshunde unterteilt. Mit festgelegten Tarifpräferenzen, einem jährlichen Höchstbetrag, einem Kostenausgleich gemäß GOT, einer Gebührenordnung für Tierärzte sowie einem bestimmten, rechtzeitig festgelegten Auslandsschutz kann der Tierhalter eine Krankenversicherung für seinen Hund wählen.

Mit einer monatlichen Versicherungsprämie im Bereich von zwei Stellen in Euro befinden sich Herr und Hund auf der finanziell sicheren Seite.

Kfz-Haftpflichtversicherung – Autoversicherung in Österreich

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine der wenigen privaten Pflichtversicherungen in Österreich und vielen anderen europäischen Ländern, die alle Fahrzeughalter abschließen müssen.

Kasko und andere Kfz-Versicherungen können ausschließlich auf freiwilliger Basis abgeschlossen werden, aber die Haftpflichtversicherung ist eine gesetzlich festgelegte Versicherungsart. Es ist vorgesehen, dass die Geschädigten ihre legitimen Ansprüche, meist in Form von Verlusten, geltend machen können.

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