Viele Österreicherinnen und Österreicher haben im letzten Jahr Post von der Pensionsversicherungsanstalt mit der Aufforderung, Lücken in ihrem Pensionskonto zu ergänzen, erhalten.
Einigen war das Ausfüllen des Formulars zu mühsam oder sie haben die Wichtigkeit unterschätzt und das Schreiben ignoriert. Dass sie damit auf wertvolle Pensionszeiten und Pensionsanteile verzichten, ist den meisten nicht klar. Für das neue Pensionskonto sind diese Angaben aber unbedingt zu machen.
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Änderungen 2014 durch das neue Pensionskonto
Am 1. Jänner 2014 wurde in Österreich das neue Pensionskonto eingeführt. Folgende Neuregelungen treten mit dem neuen Allgemeinen Pensionsgesetz in Kraft:
- Es gibt keine verschiedenen Regelungen für unterschiedliche soziale Gruppen mehr, d.h. Arbeiter, Selbstständige, Angestellte, Bauern usw. fallen in dasselbe System.
- Das Antrittsalter für die Alterspension wurde für Männer und Frauen mit 65 Jahren festgelegt.
Mindestverzeichungszeit im Überblick
Die Mindestversicherungszeit beträgt 180 Versicherungsmonate, von denen mindestens 84 aufgrund einer Erwerbstätigkeit erworben sein müssen. Dabei gelten nur Versicherungsmonate, die ab 2005 gesammelt wurden.
Für alle Personen, die ab dem 1.01.1955 geboren sind, wird einheitlich und ohne Ausnahme dieses Pensionskontosystem angewendet. Diese „Pensionsharmonisierung“ ist eine Folge des Sparpakets. Das neue System soll die Berechnung für die betroffene Person transparenter und nachvollziehbarer machen.
Warum soll ich Leistungen ergänzen?
Auf dem neuen Pensionskonto werden alle früheren Pensionsansprüche erfasst und als eine Konto-Erstgutschrift einmalig ausgewiesen. Bei Unklarheiten über mögliche fehlende Angaben wird bzw. wurde der Pensionsversicherungsträger mit der Zusendung des Formulars „Antrag auf Ergänzung der Versicherungszeiten zur Feststellung der Kontoerstgutschrift zum 1. Jänner 2014“ schriftlich um ein Nachreichen der Informationen gebeten.
Wer darauf verzichtet, kann im schlimmsten Fall mehrere Hundert Euro pro Jahr „verschenken“. Bis Ende 2016 gilt nämlich noch der Vorteil eines abgefederten Berechnungsmodus.
Diese Sonderregelung schreibt vor, dass die alte und die neue Pensionsberechnung maximal 1,5 bis 3,5 % nach oben oder unten abweichen darf. Sollte Ihre neue Pension im Vergleich zur bisherigen Berechnungsmethode also mehr als 3,5 % weniger ausmachen, wird der Wert angeglichen. Ab 2017 gilt diese Abfederung nicht mehr.Tipp: Unter http://www.pensionsversicherung.at/portal27/portal/pvaportal/content/contentWindow?contentid=10007.707789&action=2 können Sie ihr Pensionskonto neu online abfragen!
Welche versicherten Zeiten können ergänzt werden?
Die Pensionsermittlung bzw. Versicherungszeit erfolgt neben der Erwerbstätigkeit anhand von folgenden weiteren Beitragsgrundlagen:
- Kindererziehung,
- Präsenz, – Zivil,- Auslands- und Ausbildungsdienst,
- Wochengeld,
- Arbeitslosengeld,
- Krankengeld,
- Rehabilitationsgeld,
- Übergangsgeld,
- Pflegekarenzgeld,
- Notstandshilfe,
- Ferial- und Gelegenheitsjobs
- Pflegeteilzeit und
- Umschulungsgeld.
Zeiträume, in denen Sie Arbeitslosengeld oder Krankengeld bezogen haben, werden automatisch von den dafür zuständigen Ämtern an die Pensionsversicherung weitergeleitet.
Die Zeiten des Präsenzdienstes oder Zivildienstes sowie der Kindererziehung und des Wochengeldbezuges können Sie auch nach Ablauf der Abfederung, d.h. nach 2016, einreichen, sie können nicht verjähren.
So sieht das Pensionskonto aus
Auf dem neuen Pensionskonto werden die Beitragsgrundlagen aller erworbenen Versicherungszeiten erfasst. Pro Kalenderjahr erhalten Sie einen Überblick über:
- die ab dem 1. Jänner 2005 jährlich entrichteten Beiträge,
- die im jeweiligen Kalenderjahr erworbene Gutschrift (Teilbeträge),
- die Beitragsgrundlagensumme für Zeiten einer Pflichtversicherung aufgrund einer Erwerbstätigkeit oder einer Teilversicherung,
- die Beiträge für freiwillige Versicherungen,
- die Gesamtgutschrift und
- die Kontoerstgutschrift.
Wie wird die Kontoerstgutschrift berechnet?
Die Kontoerstgutschrift erfasst alle Beiträge, die Sie bis zum 1. Jänner 2005 entrichtet haben. Allerdings werden sie nicht einfach 1:1 übernommen, sondern anhand einer Gegenüberstellung von Ausgangsbetrag und Vergleichsbetrag berechnet.
Der Ausgangsbetrag ergibt sich aus den 336 höchsten, aufgewerteten monatlichen Gesamtbeitragsgrundlagen, wobei auch die Kindererziehung dabei berücksichtigt wird. Die Gesamtbemessungsgrundlage wird für je 12 Monate mit 1,78 % multipliziert. Das Ergebnis ist dann der Ausgangsbetrag. Mal 14 genommen, bildet er die Kontoerstgutschrift.
Quelle: http://www.neuespensionskonto.at/fragen-und-antworten.html
Zur Kontrolle muss noch der Vergleichsbetrag berechnet werden. Zunächst werden dabei die Leistungen für die gesamte Versicherungszeit unter der Annahme berechnet, dass das Neurecht von Beginn an gegolten hätte. Genauso wird auch die theoretische Leistung berechnet, die bei einem ständigen Gelten des Altrechts bzw. der alten Regelungen, fällig wäre. Die APG-Pension und die Alt-Pension werden so im Verhältnis aufgeteilt, wie die Versicherungsmonate vor bzw. nach dem 01.01.2005 fallen.
Der Ausgangsbetrag wird nun diesem Vergleichsbetrag gegenübergestellt. Er muss mindestens 96,5% und höchstens 103,5 % des Vergleichsbetrages ausmachen. Die genaue Höhe ist abhängig vom Geburtsjahr des Versicherungsnehmers.
So hoch ist Ihre monatliche Pension
Zum Stichtag Ihres Pensionsantritts wird die aufgewertete Gesamtgutschrift durch 14 dividiert. Dieser Betrag wird Ihnen dann monatlich ausbezahlt bzw. auf Ihr Konto überwiesen. Wie hoch das monatliche Guthaben sein wird, können Sie anhand von Rechnern schon jetzt berechnen lassen. Die Österreichische Sozialversicherungsanstalt und viele Anbieter von Pensionskonten entwickeln zurzeit solche Rechner, die ab Mitte 2014 online aufrufbar sein werden.
Aber Achtung! Der Pensionskontorechner schätzt nur ab, wie sich das Pensionskonto in Zukunft entwickeln wird und wie die Pension durch einen späteren Pensionsantritt steigen würde. Die Angaben sind zwar recht genau und exakt berechnet, allerdings werden zur Berechnung die bisherigen Beitragsgrundlagensummen und Gutschriften herangezogen. Sollten sich Ihre Lebensumstände bzw. Ihr Gehalt eklatant ändern, hat das selbstverständlich auch Auswirkungen auf das Ergebnis. Der Pensionsrechner ist somit nur eine Momentaufnahme.
Dadurch, dass Sie Ihn kostenlos nutzen können, können Sie aber jederzeit und sooft Sie wollen Ihre Pension berechnen lassen. Sie brauchen dafür nur etwas Zeit, der Rechner an sich ist selbstverklärend und benutzerfreundlich.
Mein Pensionskonto – Anbieter 2014
Spätestens wenn Sie offiziell pensionsreif sind, müssen Sie überlegen, auf welches Konto Ihre Pension ausgezahlt werden soll. Nur wenige Banken bieten eigene Pensionskonten mit speziellen Konditionen an.
Stattdessen werden in den meisten Banken normale Gehaltskonten angeboten, die auch für die Pension verwendet werden. Einen Pensionistenbonus gibt es also leider nicht. Zu den beliebtesten österreichischen Anbietern bzw. Produkten, die sich als Pensionskonto eignen, gehören:
- das Vakifbank Pensionskonto,
- das Pensionskonto Pauschalverrechnung oder Einzelverrechnung der Sparda Bank Villach,
- das RLB Kärnten Pensionskonto,
- das Konto Basis Pension der Bawag,
- das Bank Austria Erfolgskonto
usw.
Gratis Angebote für das Pensionskonto in Österreich
Die meisten Pensionskonten sind aktuell mit jährlichen Kontoführungsgebühren zwischen 19,00 Euro und bis zu 134,32 Euro verbunden.
Als Alternative gibt es noch einige Anbieter von kostenlosen Konten, bei denen es sich zum Großteil um Onlinebanken handelt. Unter www.gratis-konto.co.at finden Sie eine umfangreiche Übersicht und aktuelle Konditionen für gratis Konto-Angebote in Österreich.
Damit können Sie auch bequem online ein Girokonto eröffnen und sich Bonus-Angebote für die Eröffnugn sichern. Nehmen Sie sich jetzt die Zeit und vergleichen Sie im aktuellen Überblick von gratis Konten für Österreich die besten Produkte und Banken!
Überblick: Aktuell gebührenfreie Konten in Österreich
- das Gratis Gehaltskonto der Hello Bank!,
- DKB Cash bei DKB,
- KontoBox Basis Online bei der Bawag,
- easy gratis bei der EasyBank
Bei diesen Produkten handelt es sich nicht direkt um Pensionskonten, aber Ihr Geld ist dennoch sicher aufgehoben. Auch als Gehaltskonto bzw gratis Konto für Studierende lassen sich diese Konto Angebote sinnvoll nutzen.
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