Bei einem Hausbau kann schon einmal einiges schief gehen, denn eine Baustelle ist immer eine Gefährdung für die Bauhelfer, den Bauherren und natürlich auch für unbeteiligte Passanten.
Da können die Schäden, vor allem wenn es sich um Personenschaden handelt, schnell sechsstellig werden – die private Haftpflichtversicherung würde einen solchen Schaden entweder überhaupt nicht abdecken oder nur begrenzt bezahlen – da der Schaden ja von der Baustelle ausgegangen ist.
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zum Thema Bauherrenhaftpflichtversicherung – Versicherung für den Hausbau im Januar 2025 informieren!
Wann ist man durch die Bauherren Haftpflichtversicherung geschützt?
Die Bauherrenhaftpflicht bietet zum einen natürlich Versicherungsschutz, zum Beispiel wenn ein Verkehrsunfall auf Grund von Straßenverunreinigung passiert, das Gerüst zusammenbricht oder Materialien gestohlen oder zerstört werden, und zum anderen wehrt die Bauherrenhaftpflichtversicherung auch unrechtmäßige Forderungen zum Beispiel von Schadenersatz ab. Die Versicherung übernimmt dann die Anwalts- und Prozesskosten – je nachdem, wie viel Eigenbehalt festgelegt wurde, sogar in voller Höhe.
Wichtig – Versicherungssummen richtig wählen!
Der Bauherr bzw. Versicherungsnehmer hat natürlich freie Entscheidung über Versicherungssumme bei Personen- bzw. Sachschäden, wie hoch der Eigenbehalt ist und für welchen Zeitraum der Bau versichert werden soll.
Wichtig – Vor Abschluss die Leistungen auf Sinnhaftigkeit prüfen!
Angeboten werden Bauhaftpflichtversicherungen auch häufig in Kombi- bzw. Komplettpaketen der großen Versicherungsgesellschaften. Hier sollten Versicherungsnehmer allerdings darauf achten, dass sie nicht für Leistungen bezahlen, die sie gar nicht in Anspruch nehmen – eine Versicherung gegen Hochwasser wäre zum Beispiel sinnlos, wenn man auf dem Berg wohnt und weit und breit kein Fluss zu sehen ist.
Wichtig – Vergleich der Bauherrenhaftpflichtversicherungen durchführen und beraten lassen!
Auch insgesamt müssen künftige Versicherungsnehmer unbedingt darauf achten, sich einen Überblick über die diversen Prämien und Leistungen der Versicherungsgesellschaften ausreichend zu informieren – denn die preislichen und auch qualitativen Unterschiede sind teilweise enorm.
Wichtig – Versicherung nach der Bauphase rechtzeitig kündigen
Nach Beendigung der Bauphase sollte natürlich auch die Bauherrenhaftpflichtversicherung aufgelöst werden – denn schließlich schützt ansonsten die private Haftpflichtversicherung für Schäden an Dritten. Das Gleiche gilt zum Beispiel für eine Feuerrohbauversicherung, die nach dem Bau bzw. mit Bezug des Hauses in eine Wohngebäudeversicherung abgeändert werden sollte.
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