“ Familienbonus Plus“; ein Konzept zur steuerlichen Entlastung von Eltern, die Familienbeihilfe empfangen
Am 1. Januar 2019 tritt mit dem “ Familienbonus Plus“ ein Programm in Kraft, das maßgeblich zur steuerlichen Entlastung von Eltern und zur Reduktion des Armutsrisikos für geringverdienende Eltern beitragen soll.
Info: Wir werden die jeweils aktuellen Details zum Familienbonus Dezember 2024 hier laufend ergänzen. Wer direkt Informationen benötigt, kann auch eine Beratung vom Steuerberater zum Thema Familienbonus Plus 2022 Änderungen und Details in Österreich einholen!
Tipp: Um keine aktuellen guten Angebote zu verpassen, sollte man sich regelmäßig zu aktuellen Konditionen, Testsiegern und Empfehlungen zum Thema Familienbonus Plus in Österreich im Dezember 2024 informieren!
- Tipp: Mit dem Lohnsteuerausgleich 2019 können Sie den Familienbonus geltend machen. In diesem Artikel informieren wir zum Thema Familienbonus Plus 2019/2020 in Österreich.
Demnach erhalten Eltern, die zum Bezug von Familienbeihilfe berechtigt sind pro Jahr einen Steuerbonus von bis zu maximal 1500 € je Kind. Diese Gutschrift wird direkt auf die Steuerschuld angerechnet und reduziert somit die individuelle Steuerlast.
Der Nutzwert bzw. absolute Wert des Bonus orientiert sich an dem Bruttoeinkommen der Eltern bzw. dem Umfang der geleisteten Lohnsteuer. Der Familienbonus kann wahlweise unter den beiden Elternteilen zu gleichen Teilen aufgeteilt werden oder lediglich von einem Erziehungsberechtigten vollumfänglich in Anspruch genommen werden.
Für volljährige Kinder, die eine Ausbildung oder ein Studium absolvieren, erhalten Eltern einen jährlichen Familienbonus in Höhe von bis zu jeweils 500 €. Laut dem Präsident des “ Katholischen Familienverbandes“ Alfred Trendl ist der “ Familienbonus Plus“ in diesem Kontext im Vergleich zur bisher geltenden Freibetragsregelung als eine objektive Verbesserung zu verstehen.
Gemäß Prognosen des österreichischen Finanzministeriums werden voraussichtlich 950000 Familien bzw. 1, 6 Millionen Kinder Nutznießer der Maßnahme sein. Parlamentarische Rechnungsmodelle gehen davon aus, dass Haushalte durch das Programm ein durchschnittliches Einkommensplus von 611 € bzw. 2,4 % pro Jahr erfahren werden. Die Regierung klassifiziert das Konzept deshalb als “ bedeutenden Meilenstein“ für die österreichische Familienpolitik.
Was ist der “ Familienbonus Plus“?
Zum 1. Januar 2019 gelten die Regelungen zum “ Familienbonus Plus“. Dies ist ein Absetzbetrag in Höhe von 1500 € pro Jahr und minderjährigem Kind. Für volljährige Kinder für die Familienbeihilfe bezogen wird, reduziert sich der Betrag auf ein Volumen von jeweils 500 € pro Jahr. Eine unmittelbare Reduktion der persönlichen Steuerlast ist durch diese Maßnahme zu realisieren.
Quelle: https://www.foerderportal.at/familienbonus-plus/
Was ändert sich durch die Einführung der Maßnahme?
Sowohl der Kinderfreibetrag als auch die steuerliche Absetzbarkeit für Kinderbetreuungskosten für Kinder im Alter von bis zu 10 Jahren werden durch die Einführung des “ Familienbonus Plus“ ausgehebelt. Das Wegfallen dieser Regelungen rechtfertigt die Bundesregierung mit den vermeintlich unbürokratischeren Abläufen der innovativen Maßnahme. Zusätzlich versprechen die Politiker eine mutmaßlich hohe Wirkungskraft und durchgängig hohe Transparenz des Programmes.
Entsprechend sei das Modell “ Familien Bonus Plus“ in Relation zu den beiden wegfallenden Maßnahmen mit einer fünffachen Wirkung und unkomplizierten Arbeitsabläufen verknüpft. Für die steuerliche Geltendmachung der Kinderbetreuungskosten mussten bisher zwingend alle diesbezüglichen Rechnungen als Nachweise aufbewahrt werden.
Um die Kosten für die Betreuung absetzen zu können dürfte für die Arbeit lediglich Personal beauftragt werden, das bestimmte fachspezifische Ausbildungen durchlaufen hatte. Dieser komplizierte Ablauf verhinderte, dass ein Großteil der Eltern die Option für sich beanspruchte.
Durch die Etablierung des Programmes entsteht ein einmaliger Umstellungsaufwand im Segment der EDV- Lohnverrechnung.
Ab welchem monatlichen Einkommen sind die positiven Effekte des Programmes spürbar?
Da der “ Familienbonus Plus“ bereits ab dem ersten geleisteten “ Steuereuro“ greift, ist eine sofortige finanzielle Entlastung des Steuerzahlers erkennbar.
Wer profitiert laut Experten am meisten von den Regelugen zum “ Familienbonus Plus“?
Nach Einschätzung von Experten profitieren in erster Linie Alleinverdiener mit einem Kind und einem monatlichen Bruttoeinkommen von mehr als 1750 € von dem “ Familienbonus Plus“, da diese Personengruppe den Steuerbonus gänzlich ausschöpfen kann. Gleiches gilt für Eltern mit zwei Kinder und einem Bruttoverdienst pro Monat von mindestens 2300 € bzw. drei Kindern und einem monatlichen Bruttoverdienst von mehr als 2650 € je Monat. Wer beispielsweise zwei minderjährige Kinder hat und pro Jahr eine Lohnsteuer in Höhe von 3000 € bezahlt, muss künftig keine Einkommenssteuer mehr entrichten. Die diesbezügliche persönliche Steuerentlastung beträgt in diesem Fall 100 %. Nach Prognose des Finanzministers Hartwig Löger werden rund 80 % aller in Österreich lebenden Eltern den Bonus ganzheitlich nutzen können.
Modelle der in Innsbruck ansässigen “ Gesellschaft für angewandte Wirtschaftsforschung“ zeigen, dass tatsächlich primär Eltern der mittleren Einkommensschicht durch die Regelungen zur Gutschrift an finanzieller Entlastung gewinnen werden. Zur mittleren Einkommensschicht zählen rund 30 % der Haushalte in Österreich.
Werden spezielle Personengruppen durch die Einführung der Maßnahme benachteiligt oder schlechter gestellt?
Sowohl der “ Katholische Familienverband“ (KFÖ) als auch die “ Caritas“ begrüßen das Konzept und werten den “ Familienbonus Plus“ als wertvolles Programm, um eine finanzielle Entlastung für Sorgeberechtigte sicherzustellen.
Gleichzeitig entfaltet die Maßnahme laut Angabe der Experten eine nachhaltige präventive Wirkung zur Reduktion des Armutsrisikos für Alleinerziehende und kinderreiche Familien. Sämtliche Einkommensschichten würden demnach von dem Modell langfristig profitieren. Armutsgefährdete Gruppen werden somit nicht schlechter gestellt als bisher, sondern gestärkt.
Was ist der “ Kindermehrbetrag“ und wer erhält ihn?
Alleinerziehende Geringverdiener erhalten eine jährliche Mindestentlastung von 250 € je Kind und Jahr. Diese Leistung wird als “ Kindermehrbetrag“ tituliert. Abhängig von der jeweiligen Einkommenssituation wird diese Mindestentlastung durch höhere Absetzbeträge oder den “ Familienbonus Plus“ garantiert. Demnach werden sowohl einkommens- bzw. lohnsteuerpflichtige Eltern als auch solche mit einem geringen Verdienst gefördert, der zu niedrig ist als dass Lohn- und Einkommenssteuer anfallen würden. Bei einem Bruttoeinkommen von weniger als 1200 € pro Monat fallen weder Lohn- noch Einkommenssteuer an. Mit einem Verdienst in dieser Höhe zählen Menschen in Österreich daher zu der Gruppe der “ Geringverdiener“.
Welche positiven Auswirkungen hat der “ Kindermehrbetrag“?
Der “ Kindermehrbetrag“ fällt Alleinerziehenden mit einem objektiv niedrigen Einkommen zu. Aufgrund dessen unterstützt die Leistung zielgerichtet armutsgefährdete Eltern.
Wem steht der “ Familienbonus Plus“ zu?
Der Absetzbetrag steht allen in Österreich lebenden Erziehungsberechtigten zu, die Kinderbeihilfe empfangen. Familien deren Kinder in EU- Staaten, dem “ EWR- Raum“ oder der Schweiz leben, bekommen eine “ indexierte“ Leistung, die an das örtliche Preisniveau angepasst ist in dem die Kinder aktuell leben. In diesen Fällen wird der Bonus entweder gemindert oder erhöht. Eltern deren Kinder ihren Wohnsitz in Drittstaaten unterhalten, dürfen die Gutschrift nicht entgegen nehmen. Ferner dürfen Personen, denen ein Unterhaltsabsetzbetrag zusteht den Bonus bekommen.
Gibt es festgeschriebene Einkommensobergrenzen für den Erhalt der Gutschrift?
Die Maßnahme “ Familienbonus Plus“ geht mit keiner determinierten“ Deckelung“ einher. Lediglich die individuelle Einkommenssteuer beeinflusst die absolute Höhe der Gutschrift.
Erhalten Arbeitslose den “ Familienbonus Plus“?
Wenn Personen mehr als 11 Monate bzw. 330 Tage staatliche Leistungen in Form von Arbeitslosengeld, Mindestsicherung oder Notstandshilfe bezogen haben, sind diese für den Bezug der Maßnahme ausgeschlossen.
Zusätzlich rechtfertigt die Regierung die Klausel damit, dass Arbeitslose und Empfangende der Mindestsicherung an keine Steuerpflicht gebunden sind. Über die Mindestsicherung fällt entsprechenden Personen ein determinierter Förderbetrag zu. Ein Bezug des Bonus würde deshalb eine objektive Doppelförderung darstellen.
Welches Vorgehen ist erforderlich, um den “ Familienbonus Plus“ zu erhalten?
Optional kann die Maßnahme über die Lohnverrechnung 2019 oder die Steuererklärung für das Kalenderjahr 2019 in Anspruch genommen werden. Die Lohnverrechnung wird vom jeweiligen Arbeitgeber ausgeführt. Wird der Absetzbetrag über die Lohnverrechnung realisiert, ist der Familienbonus beim jeweiligen Arbeitgeber zu beantragen.
Diesbezügliche Anträge werden frühestens ab Dezember 2018 entgegengenommen und bearbeitet. Im Zuge der Lohnverrechnung ergibt sich eine Steuerentlastung von 125 € je Kind und Monat. Die monatliche Verrechnung fällt erstmalig in das Jahr 2019.
Die Erstattung für geringverdienende Alleinverdiener und Alleinerzieher erfolgt im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2019. Der Bonus wird demnach 2020 verrechnet.
Welche Formulare sind notwendig für die Beantragung der Maßnahme?
Im Dezember 2018 ist bei dem Arbeitgeber das ausgefüllte Formular “ E 30″ abzugeben. In Verbindung mit der Steuererklärung sind das Schriftstück “ L 1″ sowie die zugehörige Beilage “ L 1K“ zu beantragen und einzureichen. Bei einer Arbeitnehmerveranlagung ist ebenfalls das Schriftstück “ L 1 K“ zu befüllen, das bei zuständigen Finanzämter kostenfrei verfügbar ist.
Welche Daten müssen in das Formular zur Beantragung für die künftige Lohnverrechnung eingetragen werden?
Mit Hilfe eines amtlichen Vordruckes sind bestimmte Daten an den Dienstgeber zu übermitteln. Demnach muss das Formular Name, Geburtsdatum des jeweiligen Kindes, die persönliche Versichertennummer, Wohnsitz des Kindes und Angaben ob der betreffende Dienstnehmer oder dessen Partner zum Empfang der Familienbeihilfe berechtigt ist enthalten. Außerdem sind unbedingt Informationen zu etwaigen gesetzlichen Unterhaltsverpflichtungen einzufügen. Final ist anzugeben, ob der Bonus gänzlich oder zur Hälfte genutzt werden soll.
Ebenso sind dem Arbeitgeber Nachweise vorzulegen, die einen rechtskräftigen Anspruch auf Familienbeihilfe bzw. „Familienbonus Plus“ auslösen. Eventuelle diesbezügliche Änderungen sind dem Dienstgeber innerhalb eines Monats mitzuteilen. Anträge und Mitteilungen zu relevanten Neuheiten sind dem Lohnkonto des Beschäftigten hinzuzufügen. Der Arbeitnehmer hat in diesem Kontext eine Mitwirkpflicht inne. Etwaige Zuwiderhandlungen dieser Regelungen können negative Sanktionen nach sich ziehen.
Was passiert wenn der Antragsteller mehrere Arbeitgeber hat?
Wenn ein Dienstnehmer zu mehreren Arbeitgebern ein Beschäftigungsverhältnis unterhält bzw. verschiedene Dienstgeber hat und eine Verrechnung der Gutschrift über den Arbeitgeber anstrebt, darf der Antragssteller die Beantragung für die Gutschrift theoretisch bei unterschiedlichen Arbeitgebern stellen.
Wichtig ist allerdings, dass der Beschäftigte den Antrag für ein bestimmtes Kind ausschließlich bei einem ausgewählten Dienstgeber stellt. Demnach kann der Arbeitnehmer für ein und dasselbe Kind den “ Familienbonus Plus“ nur bei einem seiner Arbeitgeber zur Lohnverrechnung anfordern. Prinzipiell gilt; wer mehrere Kinder und unterschiedliche Arbeitgeber hat, kann frei wählen wie er die Beantragungen pro Kind und Arbeitgeber verteilt.
Wo erhalte ich die aktuellen Formulare zur verbindlichen Antragsstellung?
Die notwendigen Dokumente zum Zweck der Antragsstellung erhalten Interessierte ab Dezember 2018 über die Internetpräsenz des “ Bundesministeriums für Finanzen“. Ohne eine Gebühr leisten zu müssen, können die Formulare flexibel heruntergeladen werden. Zusätzlich liegen ab Anfang Dezember 2018 Anträge in den regionalen Finanzämtern zur kostenlosen Mitnahme aus.
Wie können Ehepartner oder getrennt lebende Eltern den Absetzbetrag untereinander aufteilen?
Eltern können den Familienbonus flexibel aufteilen. Eine der Personen kann den vollen Umfang der Gutschrift wahlweise für sich beanspruchen. Alternativ ist der Bonus zu jeweils 50 % untereinander aufzuteilen. Bei Eltern, die weniger als drei Jahre getrennt leben greift zudem eine spezielle Aufteilungsvariante.
Sofern ein Elternteil für Unterhalt und Kinderbetreuung eines maximal zahnjährigen Kindes aufkommt und die Kosten für die Betreuung ein Volumen von mindestens 1000 € umfassen, erfolgt eine Verteilung des Bonus im Verhältnis von 90 % zu 10 %.
Bei 1500 € kann ein Elternteil demnach 1350 € pro Kind und Jahr geltend machen, während die andere Partei einen Absetzbetrag von 150 € bekommt. Unterlässt der unterhaltspflichtige Part Unterhaltszahlungen und bleibt diesem säumig, verwirkt dies dem Anspruch auf den Erhalt der Gutschrift oder reduziert den Familienbonus.
Kommt der Unterhaltspflichtige während eines Jahres nicht ganzheitlich seiner Zahlungspflicht nach, senkt sich der Anspruch auf den Bonus.
Bleiben die Zahlungen komplett aus, steht dem Säumigen keine Gutschrift in Form der Maßnahme zu. Diesbezügliche Regelungen besitzen bis zum Jahre 2021 Gültigkeit. Diese spezielle Aufteilungsvariante kann ausschließlich in Form einer nachträglichen Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden.
Wie oft kann ich die Aufteilungen des “ Familienbonus Plus“ ändern?
Die Regelungen für das Konzept erlauben in einem Turnus von einem Jahr Änderungen zu der Aufteilung der Gutschrift. Die Aufteilung ist pro Kalenderjahr zu treffen. Unterhalb eines Jahres sind relevante Änderungen unzulässig.
Was ändert sich für Menschen mit Behinderung durch die Einführung des Programmes?
Die derzeitigen Regelungen für behinderte Menschen bleiben durch die Maßnahme unangetastet. Eine etwaige Schlechterstellung dieser Personengruppe ist daher nachweisbar auszuschließen. Das Recht auf den “ Familienbonus Plus“ ist an den aktuellen Anspruch auf Familienbeihilfe gekoppelt.
Demnach steht Eltern behinderter Kinder, die zum Bezug von Familienbeihilfe berechtigt sind, die Anrechnung der Gutschrift zu. Das jeweilige Alter der Kinder ist in diesem Kontext unbedeutend. Haben Eltern ein Anrecht auf eine erhöhte Familienbeihilfe bleibt dies weiterhin bestehen.
Wie kann ich meine zu erwartende steuerliche Entlastung durch den “ Familienbonus Plus“ zuverlässig berechnen?
Das österreichische “ Bundesministerium Finanzen“ stellt unter dem Link https://rechner.cpulohn.at/bmf.gv.at/familienbonusplus/#bruttoNetto_familienbonus einen kostenlosen Rechner für eine explizite Berechnung zur Verfügung.
Unter Eingabe der individuellen Daten erhalten Interessierte umgehend eine unentgeltliche Auskunft über die jeweilige steuerliche Entlastung, die durch das Inkrafttreten der Maßnahme zum 1. Januar 2019 rechtskräftig wird.
Der “ Brutto- Netto- Rechner“ des Bundesministeriums zeigt transparent die tatsächliche Steuerersparnis an, die in Verbindung mit dem “ Familienbonus Plus“ und einem etwaigen “ Kindermehrbetrag“ wirksam wird.
Welche Daten benötige ich für die Eingabe in den Rechner?
In die Matrix sind persönliche Angaben zum jeweiligen Dienstnehmer und Dienstgeber sowie die Verrechnungsintervalle einzugeben. Neben dem monatlichen Bruttoverdienst sind die “ SV- Gruppe“, Angaben zum Alleinverdienerabsetzbetrag, die Anzahl der minderjährigen und volljährigen Kinder, Pendlerkilometer bzw. Pendlerpauschale, Angaben zu Sachbezügen, der Mitarbeitervorsorgekasse, dem Lohnsteuer- Freibetrag und bisher bezogenen Kinderfreibeträgen einzugeben.
Abschließend ist anzugeben, ob ein geteilter Bonus gewünscht ist. Nach Eingabe sämtlicher Informationen bekommt der Interessent fundierte Informationen, die detailliert die tatsächliche finanzielle Entlastung belegen.
Grundsätzlich transportiert der Rechner unverbindliche Modellrechnungen für die die Behörde kein Gewähr übernimmt. Die absolute Höhe der Verrechnung kann in Einzelfällen deshalb theoretisch von dem Rechenmodell auf der Online- Seite des Bundesministeriums abweichen.
Clemens Gruensteidl meint
Sehr geehrte Damen und Herren,
laut einer Freundin, mit der ich ueber die Neuregelung diskutiert habe, war es frueher auch Steuerzahlern mit einem Bruttogehalt unter 3000 Euro moeglich, die Absetzbetraege in Form einer Negativsteuer voll auszuschoepfen, und nicht nur teilweise. Das waere also ein sehr wesentlicher Punkt unter „Was ändert sich durch die Einführung der Maßnahme?“
Ich bitte Sie, mich darueber aufzuklaeren! Man sieht immer Tabellen mit Bruttogehalt 1/2/3 Kinder, kriegt soundsoviel. Es waere informativ diese Tabelle mit Werten vor Einfuehrung der neuen Regelung zu haben.
Bb meint
Der FB+ kommt eben NICHT den Geringverdienern und/oder der Mittelschicht zu Gute…
Und je mehr Kinder eine Familie hat, desto mehr muss natürlich verdient werden, um zur Gänze davon zu profitieren und man darf auch nicht vergessen, dass die Bemessungsgrundlage äußerst seltsam ist…
Urlaubs und Weihnachtsgeld zählt nicht.
Pendlerpauschale, Alleinverdiener,… werden allerdings angerechnet.
Pendlerpauschale und Alleinverdiener mindern die Steuerlast, wohingegen das 13. und 14. Gehalt die Steuerlast erhöhen (würde).
(und man muss ja aber eine gewisse Steuerlast haben, um möglichst gut oder überhaupt vom Bonus zu profitieren)
„Vater Staat“ spart somit kräftig.
Und besonders schlimm trifft es Patchworkfamilien, da (er)spart (sich) „Vater Staat“ ebenfalls (zusätzlich ne Menge).
Vor allem bei Lehrlingen. Aber die Lehre wird ja gerade besonders hervorgehoben und aufgewertet und was weiß ich noch alles… Bla.
Wenn das Kind/ die Kinder Lehrlingsentschädigung erhalten, sackt der leibliche Vater ohnehin schon einen Gewinn durch den Unterhaltsabsetzbetrag ein.
(eben weil „nur noch“ wenige Euros Unterhalt /Monat bezahlt werden müssen, da das Kind glücklicherweise anständig verdient).
Und dann schneidet der leibliche Vater auch noch beim Familienbonusplus mit oder bekommt ihn gar zur Gänze.
Wenn die Exfrau/Mutter nämlich gar Hausfrau ist und die Familienbeihilfe bezieht, kann der leibliche Vater sogar (sofern er genug verdient) den ganzen Bonus kassieren, weil die Mutter logischerweise keinen Anspruch hat und der Stiefvater (sofern einer vorhanden) überhaupt erst berechtigt ist, sobald nicht der gesetzliche oder gar kein Kindsunterhalt mehr fließt (oder aber er der Familienbeihilfeempfänger ist und dadurch immerhin aber auch nur die Hälfte geltend machen kann, da kann er noch so viel verdienen) …
Also sind viele Mütter (mit keinem, zu wenig oder nicht genug Gehalt, weil zb unheilbar krank oder aus welchen Gründen auch immer) gezwungen zu Gunsten der Stiefväter auf die Familienbeihilfe zu verzichten,… man hat ja schließlich nichts zu verschenken…
Alleinerziehenden Müttern geht es diesbezüglich im Übrigen genauso bzw sogar noch schlechter, selbst wenn sie arbeiten gehen, werden die meisten dieser Mütter durch die Röhre gucken.
Vollzeit arbeiten, vielleicht noch in ländlichen Gebieten, besonders wenn die Kinder noch klein(er) sind, ohne Unterstützung von zb der Oma,… wird kaum bis gar nicht möglich sein, vor allem wenn mehrere Kinder zu versorgen sind.
Auch wenn die Kinder älter werden/sind, kann man nicht wie man wollen würde…. mehr Taxifahrten fallen an, weil beispielsweise die Erreichung des Lehrbetriebs durch öffentliche Verkehrsmittel nicht gewährleistet ist usw, …
Und schon ist der Anspruch futsch oder zumindest stark verringert…
So, wo „war“ da noch mal gleich die steuerliche Entlastung und für wen??
Mein Exmann zb bezahlt für zwei Lehrlinge (2tes Lj.) insgesamt 31 Euro Unterhalt, der Unterhaltsabsetzbetrag beträgt 73 Euro pro Monat (für beide Kinder).
Dazu kommt noch der Familienbonusplus…
Und nein, er hat seit der Scheidung, gegen Mitte der 2000er, nie den Unterhalt geleistet, den er hätte tatsächlich leisten müssen, er hat sich erfolgreich davor gedrückt, hat daher Rückstand angesammelt, …
Wenigstens schneidet er beim dritten Kind (aus zweiter Ehe) nicht mit, also ja, da dürfen wir zur Gänze vom Bonus profitieren. Juhu.
Bei der Bemessungsgrundlage für den Unterhalt (für Lehrlinge) wird übrigens sehrwohl (auf beiden Seiten) mit 14 Gehältern,… gerechnet.
Aber Hauptsache die Politiker bekommen ein horendes Gehalt für so weltfremde Verschlimmbesserungen wie zb diesen FB+,…
Es gibt weit wichtigere Themen, worüber sie sich den Kopf zerbrechen sollten, als Familien mit diesem Bonus zu locken (bla bla für jedes minderjährige Kind 1500 Euro bla bla), dabei sieht das eh nur von außen betrachtet gut aus, befasst man sich näher damit, bleibt von diesen hohlen Versprechungen so gut wie nix mehr übrig….
Aber man muss ja auf die anderen Länder einen familienfreundlichen Eindruck machen… Bla bla bla…