Das Thema kommt immer wieder auf, spätestens jedoch, wenn die nächste Grippewelle über Österreich rollt: Der Krankenstand. Viele Menschen sind über die Pflichten und Rechte, die damit einhergehen nicht umfassend informiert. Daher finden sich in dem folgenden Artikel die wichtigsten Informationen zum Thema Krankenstand.
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Die korrekte Krankmeldung
Wenn jemand erkrankt ist, ist er dazu verpflichten, den Arbeitgeber darüber unverzüglich und unaufgefordert zu informieren. Allerdings gehört dazu nicht, dass der Zustand der Gesundheit in allen Details offengelegt werden muss.
Die genaue Diagnose oder die Einsicht in den Befund des Arztes muss also nicht mitgeteilt werden beziehungsweise zugelassen werden.
Es reicht hier mitzuteilen, dass eine Erkrankung vorliegt und, falls dies zu diesem Zeitpunkt bereits absehbar ist, wie lange die Krankheit voraussichtlich anhalten wird.
Wie die Beschwerden genau aussehen, muss nicht mitgeteilt werden.
Die Krankmeldung – schriftlich oder reicht diese telefonisch?
Wenn es in der jeweiligen Firma keine anderen, internen Gepflogenheiten gibt, kann jeder Arbeitnehmer für sich selbst entscheiden, ob eine Mail verfasst, eine SMS geschrieben oder der Telefonhörer in die Hand genommen wird.
Die Krankmeldung per Telefon durchzuführen ist eigentlich kein Problem. Allerdings ist es besser, die Krankmeldung schriftlich per E-Mail oder SMS zu senden. Denn dann liegt ein Beweis vor, dass die Meldung über die Krankheit tatsächlich erfolgt ist.
Es sollte großen Wert darauf gelegt werden, dass der Arbeitgeber über die Erkrankung ohne Verzögerung informiert wird, dies ist auch im Gesetz so geregelt.
Normalerweise heißt das, dass am gleichen Tag des Eintritts der Erkrankung, optimalerweise vor oder bei Arbeitsbeginn, die Krankmeldung erfolgt.
Muss die Krankmeldung persönlich erfolgen oder kann sie jemand anderes übernehmen?
Es besteht die generelle Verpflichtung, dass sich der Arbeitnehmer selber krank melden muss. Wenn dieser allerdings aufgrund seiner Krankheit aktuell nicht in der Lage ist, kann auch eine dritte Person im Ausnahmefall die Krankmeldung übernehmen. Dies kann beispielsweise der Lebens- oder Ehepartner sein.
Ab wann muss der Nachweis eines Arztes vorliegen?
Nach dem Gesetzt ist es nicht starr geregelt, wann eine ärztliche Bescheinigung über die Krankheit vorliegen muss. Allgemein gilt, dass der Nachweis des Arztes nur dann vorgelegt werden muss, wenn der Arbeitgeber dies explizit verlangt.
Allerdings ist es in vielen Betriebsvereinbarungen oder Arbeitsverträgen schriftlich festgehalten, dass im Krankenstand verpflichtend eine ärztliche Bestätigung vorgelegt werden muss.
Häufig ist dies dann so geregelt, dass der Nachweis ab dem dritten Krankentag eingereicht werden muss. Es gibt allerdings durchaus auch Regelungen, die besagen, dass dieser ärztliche Nachweis schon am ersten Tag der Erkrankung vorliegen muss. Daher ist es ratsam, die Betriebsvereinbarung oder den Arbeitsvertrag gründlich durchzugehen. Bestehen danach noch Zweifel, kann selbstverständlich auch der jeweilige Vorgesetzte dazu eine Auskunft erteilen. Es ist wichtig, den individuellen Vorschriften hier nachzukommen.
Was bedeutet die Entgeltfortzahlung?
Der Begriff der Entgeltfortzahlung meint, dass auch in der Zeit, in der ein Arbeitnehmer nicht arbeiten kann, er sich also im Krankenstand befindet, das Entgelt regulär ausgezahlt wird. So erleidet der Erkrankte durch seine Erkrankung keinen wirtschaftlichen Schaden. Die Paragrafen 8 und 0 AngG regeln die Entgeltfortzahlung.
Wie lange kann jemand im Krankenstand bleiben?
Gedacht ist der Krankenstand für einen bestimmten Zeitraum, in dem der Arbeitnehmer erkannt ist. Daher ist die Dauer des Krankenstandes immer davon abhängig, wann die Genesung eintritt.
Es kann niemand erwarten, dass die Arbeit nach nur wenigen Tagen wieder aufgenommen wird, wenn die Krankschreibung des Arztes einen längeren Zeitraum vorsieht. Denn schließlich ist der Krankenstand dazu da, wieder gesund zu werden.
Allerdings ist die Dauer des Krankenstandes ausschlaggebend in puncto der Entgeltfortzahlung. Der Arbeitgeber ist zunächst verpflichtet, das Enthält in der üblichen Höhe weiterhin zu zahlen. Je länger der Krankenstand dauert, reduziert sich diese Fortzahlung allerdings auf die Hälfte.
Wenn dann dieser Zeitraum ebenfalls abgelaufen ist, finden keine Entgeltfortzahlung mehr statt, sondern eine Zahlung von Krankengeld. Dieses wird dann nicht mehr durch den Arbeitgeber gezahlt, sondern von der jeweiligen Krankenkasse.
Wie sich die Einteilung der Zeiträume im Detail verhält, ist davon abhängig, was für eine Art des Arbeitsverhältnisses vorliegt. Hier ist entscheidend, wie lange das Arbeitsverhältnis bereits besteht.
Bei Erkrankung zuhause bleiben oder doch arbeiten gehen?
Viele erkrankte Menschen stellen sich immer wieder die Frage, ob sie sich doch krank ins Büro schleppen sollen, oder zuhause lieber das Bett hüten. Hier sollte jeder auf sein ganz eigenes Gefühl hören.
Wer sich wirklich richtig schlecht fühlt und befürchten muss, dass sie die aktuellen ersten Anzeichen der Krankheit bei der Arbeit weiter verstärken, sollte zuhause bleiben. Dies gilt in jedem Fall auch, wenn die Gefahr besteht, die Kollegen auf der Arbeit anzustecken. Bestehen Zweifel, ist immer die sicher Alternative, zuhause zu bleiben.
Es hat schließlich niemand etwas davon, krank im Büro zu sitzen. Am wenigsten profitiert davon der Vorgesetzte, der dann wegen der Ansteckungsgefahr zudem noch befürchten muss, dass noch mehr Mitarbeiter in den nächsten Tagen ausfallen.
Außerdem ist die Produktivität während einer Krankheit vermindert, Es fällt zwar vielen Menschen sehr schwer auch mal loszulassen, allerdings ist es wichtig, sich in Ruhe auszukurieren um dann wieder voll durchstarten zu können. Wer seine Krankheiten nicht ernst nimmt und ständig unter Stress steht, riskiert irgendwann ein Burn Out zu erleiden.
Welche Aktivitäten sind im Krankenstand erlaubt?
Das wichtigste Ziel, das im Krankenstand verfolgt wird, ist es, die Gesundheit wieder herzustellen. Daher sollte in diesem Punkt kein Risiko eingegangen werden und Aktivitäten betrieben werden, welche die Heilung vielleicht verzögern könnten. Es hängt natürlich immer von der jeweiligen Krankheit und dem behandelnden Arzt ab, ob strikte Bettruhe verordnet wird. Es ist trotzdem empfehlenswert, das Haus nur dann zu verlassen, wenn nötige Besorgungen im Supermarkt gemacht werden müssen, etwas aus der Apotheke benötigt wird oder der Arzt aufgesucht werden muss.
Allerdings gibt es auch eine ganze Reihe von Erkrankungen, bei denen der Heilungsprozess darin besteht, sich unter Leute zu mischen oder einen ausgedehnten Spaziergang zu unternehmen. Die ist zum Beispiel bei psychischen Leiden oder einem stressbedingten Burn Out der Fall.
Krankheit im Urlaub oder bei Urlaubsantritt – Wie verhalten?
Es ist für einen Arbeitnehmer sehr bitter, genau in dem lang ersehnten Urlaub krank zu werden. Es gibt hier allerdings eine erfreuliche Nachricht, denn dauert eine Erkrankung im Urlaub länger als drei Kalendertage an, dann unterbricht dies den Urlaub.
In einem solchen Fall ist es wichtig, den Arbeitgeber unverzüglich darüber zu informieren. Denn, die Urlaubstage, an denen der Arbeitnehmer erkrankt ist, können dann wieder dem verfügbaren Urlaub gutgeschrieben werden.
Ist es legitim bei einer Erkrankung von zu Hause zu arbeiten?
Diese Frage lässt sich relativ leicht beantworten: Nein. Das oberste Ziel für einen Arbeitnehmer, der krank geschrieben ist, sollte sein, seine Gesundheit wieder herzustellen.
Allerdings verfügen viele Menschen über ein Diensthandy. Wenn der Arbeitgeber versucht, den Arbeitnehmer über dieses Handy zu erreichen, muss dies laut einem Urteil des obersten Gerichtshof gute Gründe haben. Dazu zählt beispielsweise die Bekanntgabe von wichtigen Informationen, die einen wirtschaftlichen Schaden für das Unternehmen bedeuten würden, wenn diese nicht übermittelt würden. Allerdings darf auch in einem solchen Fall der Prozess der Genesung davon unter keinen Umständen beeinträchtigt werden.
Kündigung im Krankenstand: Ist das möglich?
Es ist allgemein schon möglich, dass eine Kündigung während des Krankenstandes ausgesprochen wird. Allerdings gibt es dann einige Ansprüche, die der Arbeitnehmer in einem solchen Fall geltend machen kann.
Krankenstand wegen erkrankten Kindern – Ist dies möglich?
Wenn der Fall eintritt, dass ein naher Angehöriger oder Kinder, die mit im Haushalt leben, erkranken, ist es nicht vorgesehen, dass der Arbeitnehmer eine Krankmeldung vornimmt.
Pflegefreistellung
Es gibt hier allerdings die Möglichkeit, dass der Arbeitnehmer temporär von seiner Arbeit freigestellt wird. Dies muss im Rahmen der Pflegefreistellung beantragt werden. Wenn der Antrag genehmigt wird, kann sich der Arbeitnehmer um die Kinder oder die jeweilige erkrankte Person kümmern und diese betreuen.
Bezüglich des Pflegeurlaubs sollten sich Arbeitnehmer erkundigen, wie lang dieser maximal sein darf und welche Möglichkeiten es darüber hinaus gibt, wie zum Beispiel die Pflegeteilzeit oder die Pflegekarenz.
Abschließend lässt sich sagen, dass stets im Vordergrund steht bezüglich der Gesundheitsvorsorge die richtigen Maßnahmen zu treffen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass durch Stress und dauerhafte Belastungen der Krankenstand zu einem dauerhaften Zustand wird.
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