Eine interessante Alternative zum meistens relativ aufwendigen Bankdarlehen ist das Privatdarlehen.
Damit es hier zu keinen Unklarheiten und eventuellen Rechtsstreitigkeiten kommt, sollte man bei der Gestaltung des Privaten Darlehensvertrages jedoch einige Punkte beachten:
1)Die Vertragsparteien
Der Darlehensgeber und der Darlehensnehmer müssen natürlich eindeutig angeführt werden. Dazu gehören deren volle Vor- und Familiennamen sowie die aktuellen Anschriften. Der Geldverleiher sollte als erster mit dem Zusatz „Im folgenden Darlehensgeber genannt“ erwähnt werden. Anschließend sollte gleich der Darlehensnehmer mit dem Zusatz „Im folgenden Darlehensnehmer genannt“ aufgeführt werden. Damit sind nun die Vertragsparteien ordnungsgemäß im Vertrag verankert
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2)Die vertraglichen Bestandteile
Nun kann festgehalten werden, was die Vertragsparteien miteinander vereinbaren. Dies folgt in einer Gliederung in Paragraphen oder Punkten.
2.1.Betragshöhe und Zweck
Im ersten Punkt sollte festgehalten werden, wie hoch der Darlehensbetrag ist, um welche Währung es sich handelt und wofür das Geld gedacht ist (Darlehenszweck).
2.2.Betragsübergabe
Der zweite Punkt beinhaltet die genaue Beschreibung über die Betragsübergabe. Hier wird geregelt, wann und auf welche Weise der Betrag transferiert wird (z.B. in bar, mittels Überweisung oder per Scheck).
2.3.Rückzahlung
Jetzt folgt der wohl wichtigste Vertragsbestandteil. Punkt 3 regelt nämlich die Rückzahlung. Hier sollte genau aufgelistet werden, bis wann und wie das Darlehen zurückzuzahlen ist. Also sind hier meistens die Kontonummer des Darlehensgebers und die Anzahl, Höhe und Fälligkeitsdaten der Rückzahlungsraten angegeben. Natürlich kann auch geregelt sein, dass die Raten in bar zurückgezahlt werden. Hierzu ist es sehr ratsam, immer schriftliche Bestätigungen über die Geldübernahme zu erstellen.
2.4.Verzinsung
Anschließend sollte im 4.Punkt die Verzinsung angegeben werden und dazu in der Beilage ein ausführlicher Tilgungsplan mit Zinsenberechnung angefügt werden. Auch für den Fall, dass keine Zinsen verlangt werden, sollte dieser Punkt mit dem Hinweis auf 0% Zinsen erhalten bleiben.
2.5.Kündigung
Bei allem Vertrauen wäre der Darlehensgeber gut beraten, im 5.Punkt eine Kündigungsklausel einzusetzen, die es ihm erlaubt, den Vertrag bei Verzug von 3 Ratenzahlungen sofort zu kündigen. Damit würde der Darlehensvertrag nichtig und die offene Vertragssumme zur Gänze sofort fällig werden.
2.6.Sonstige Vereinbarungen
Hier können eventuell sonstige Vereinbarungen verfasst werden.
2.7.Salvatorische Klausel
Punkt 7 beinhaltet die Salvatorische Klausel und sollte auf keinen Fall weggelassen werden. Hier wird festgehalten, dass – sollten einzelne Vertragspunkte juristisch ungültig sein – die übrigen Punkte davon nicht betroffen sind und daher auch gültig bleiben. Ansonsten droht bei Vorliegen auch nur einer Ungültigkeit schon die Ungültigkeit des ganzen Vertrages!
2.8.Zum Schluss muss der Vertrag noch von beiden Vertragsparteien unterschrieben werden und das Datum und der Ort eingesetzt werden und schon hat man den Privaten Darlehensvertrag fertig.
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