Ein Hausbau muss hinsichtlich der Kosten gut geplant werden. Nur so ist eine solide Baufinanzierung möglich. Jetzt mit dem aktuellen Baukosten Rechner im Dezember 2024 günstige Finanzierungsangeboten für den Hausbau und die Baufinanzierung in Österreich erhalten!
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Die endgültigen (wahrscheinlichen) Kosten lassen sich mit dem Baukostenrechner ermitteln. Bauträger und Architekten gehen mit den Kosten unterschiedlich um. Bauträger sichern oft vertraglich einen verbindlichen Festpreis zu.
Bei einem Architektenhaus nimmt der Architekt eine mehr oder weniger genaue Kostenschätzung vor. Sie dient als Grundlage für eine Finanzplanung, muss aber nicht endgültig sein. Zu den reinen Baukosten kommen bei einem Hausbau noch etliche weitere Kosten hinzu.
Grundstück: Kauf- und Nebenkosten
Die Grundstückskosten machen einen beträchtlichen Anteil der Gesamtsumme aus. Sie richten sich nach dem Preis pro Quadratmeter und der Grundstücksgröße. Die Preise pro Quadratmeter differieren ganz erheblich.
In Wien-Döbling kostete im Sommer 2019 der Quadratmeter bis zu 1.983 Euro, in der Steiermark teilweise nur 48 Euro.
Zum Kaufpreis kommt die Grunderwerbssteuer. Die Berechnungsgrundlage ist der Kaufpreis des Grundstücks inklusive Umsatzsteuer, es werden im Normalfall 3,5 % Grunderwerbssteuer gezahlt.
Wenn nahe Angehörige das Grundstück kaufen (Kinder, Enkel, Ehegatten, Stiefkinder und Eltern), sind unter einem Grundstückswert unter 400.000 Euro andere Sätze zu zahlen:
- unter 250.000 Euro: 0,5 %
- von 250.000 bis unter 400.000 Euro: 2,0 %
- ab 400.000 Euro: Regelsatz von 3,5 %
Von der Steuersumme erhalten der Bund 4 % und die Gemeinde 96 %. Die Steuer zahlt regelmäßig der Käufer, aber Vorsicht: Für das Finanzamt gelten alle Personen, die am Erwerb beteiligt waren, als Steuerschuldner.
Wenn der Käufer nicht zahlt, könnte das Finanzamt an den Verkäufer herantreten. Die Übernahme der Grunderwerbssteuer durch den Käufer sollte daher vertraglich abgesichert werden. Der Verkäufer kann sich ein Rücktrittsrecht vom Vertrag ausbedingen, wenn der Käufer die Steuer nicht zahlt und das Finanzamt nun an den Verkäufer herantritt.
In diesem Fall wäre natürlich der Kaufpreis rückzuerstatten. Dieses Szenario ist nur bei einer Zahlungsunfähigkeit des Käufers denkbar, es kommt äußerst selten vor. Ohnehin wird der Eigentumsübergang über einen Notar inklusive Treuhandkonto geregelt.
Notarkosten und Eintragung ins Grundbuch
Der Eigentumsübergang bei einem Grundstück erfolgt per Notarvertrag. Der Notar veranlasst auch alle nötigen Einträge im Grundbuch (Auflassungsvormerkung, Grundpfandrecht). Es entstehen Notarkosten für den Notarvertrag, die Grundschuldbestellung und die nötigen Einträge. Auch bei einem vergleichsweise kleinen Grundstück können diese Kosten einen vierstelligen Betrag erreichen.
Maklerkosten
Wenn ein Makler den Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer anbahnt, erhält er eine Provision. Die Maklergebühr übernimmt meistens der Käufer, in seltenen Fällen teilen sich der Verkäufer und der Käufer diese Kosten.
Die tatsächliche Provisionszahlung muss vertraglich geregelt werden. Abhängig vom Kaufpreis gelten unterschiedliche Höchstsätze bei der Maklerprovision. Sie ist grundsätzlich zuzüglich 20 % Umsatzsteuer zu entrichten. Wir nennen hier die Nettosätze, weil Gewerbetreibende die Umsatzsteuer zurückerhalten.
- bis 36.336,42 Euro Kaufpreis: maximal 4 %
- 36.336,43 bis 48.448,51 Euro Kaufpreis: Provision 1.453,46 Euro
- über 48.448,51 Euro Kaufpreis: maximal 3 %
Die Provision ist sofort fällig, wenn es kein Rücktrittsrecht für den Käufer gibt. Ein späterer Fälligkeitszeitpunkt müsste vertraglich vereinbart werden. Bei Kaufverträgen unter aufschiebenden Bedingungen wird die Maklerprovision nach dem Ende des Aufschubs fällig.
Baukosten
Die Baukosten ergeben sich aus Herstellung plus Errichtung. Es sind zu berücksichtigen:
- allgemeine Bauarbeiten: Abbrucharbeiten, Schuttabfuhr, Baustelleneinrichtung, außergewöhnliche Gründungen, Errichtung der Außenanlagen, Arbeiten außerhalb der Mauern, Aufschließungsarbeiten
- konstruktive Arbeiten: Rohbau, Erdbau, Zimmererarbeiten, Isolierungen, Dacheindeckung, Installation von Blitzschutz, Innenkanalisation
- Ausbauarbeiten: Schalungen, Verputz und Verkleidungen, Böden und Bodenaufbauten, Innenwände, Haustechnik
Durchschnittswerte für ein EFH in Österreich mit 130 m² Grundfläche und Keller belaufen sich im Jahr 2019 auf 220.000 bis 310.000 Euro.
Nicht berücksichtigt sind dabei das Grundstück und Nebenkosten. Fertighäuser sind bei gleicher Qualität praktisch nicht günstiger, lassen sich kostenseitig aber besser planen. Die einzelnen Bauteile des Hauses lassen sich prozentual in etwa wie folgt darstellen:
- Rohbau, Fenster, Dach: 47 %
- Keller, Aushub, Rauchfang: 20 %
- Heizung, Elektrik, Sanitär: 12 %
- Innenausbau, Putz, Estrich: 21 %
Die Gesamterrichtungskosten sind die Herstellungskosten plus Architekten-, Planer- und Expertenhonorare, Nebenkosten für Versicherungen, Außenkanalisation, Vermessung und behördliche Bewilligungen.
Sie sollen daher alle Kosten außer den Liegenschaftsanteil umfassen. Die Gesamtkosten ergeben sich aus den Errichtungskosten, dem Liegenschaftsanteil sowie den Makler-, Notar- und Grunderwerbskosten.
Welchen Wert haben Eigenleistungen?
Banken sehen Eigenleistungen sehr gern, doch effektiv wird damit nicht sehr viel gespart – außer durch ausgewiesene Handwerker unter den Bauherren, die praktisch so gut wie die Profis vom Bau Hand anlegen können.
Eigenleistungen auf Laien- bis Heimwerkerniveau hingegen verzögern häufig den Bau und machen ihn damit teurer – unter anderem, weil die Bank für den nötigen Kredit Bereitstellungszinsen verlangt. Es entsteht bei Eigenleistung außerdem als zusätzliches Problem die Abgrenzung der nötigen Gewährleistung. Diese gibt es auf Handwerkerleistungen von Fachfirmen, auf Eigenleistungen aber naturgemäß nicht.
Wo können Bauherren sparen?
Es lässt sich vieles bei einem Hausbau einsparen. So haben die Bauherren absolut die Wahl, welche Materialien sie verwenden. Besonders teuer oder günstig lassen sich das Dach, die Küche und das Bad inklusive Sanitäreinrichtung erstellen. Es geht dabei um bestimmte Dachziegel, Wand- und Bodenfliesen, Ausstattungen und Einrichtungsgegenstände.
Große Preisunterschiede gibt es auch bei Einbauleuchten, Fenstern und Türen. Sonderwünsche sind immer teuer, sei es ein besonders schicker Bodenbelag, eine extravagante Treppe oder eine teure Wand- und Deckenverkleidung.
Kostenplanung für die Außenanlagen und die Gartengestaltung
Die Außenanlagen und der Garten kosten natürlich auch Geld. Die Kosten richten sich nach den individuellen Vorstellungen der Bauherren, aber auch nach dem Zustand des Geländes. Für manch einen Garten muss zunächst Boden abgetragen werden, weil er praktisch nur Lehm enthält.
Es kommt dann neuer Mutterboden in den Garten, das ist ein relativ teures Unterfangen. Ein weiterer Kostenpunkt kann ein eigener Brunnen sein, der für die Gartenbewässerung eines größeren Gartens unbedingt zu empfehlen ist, denn er spart enorme Wasserkosten und amortisiert sich je nach seinen Kosten (die unter anderem vom Grundwasserstand abhängen) nach zwei bis sieben Jahren.
Viele Bauherren möchten das Grundstück auch sofort einfrieden, also brauchen sie einen Zaun und/oder Sichtschutzmatten. Hecken und Sträucher bieten ebenfalls einen guten und preiswerten Sichtschutz, doch es gibt Orte, an denen man auf einen handfesten Zaun nicht verzichten möchte – und sei es, weil das Grundstück in der Schneise eines Wildwechsels liegt.
Das ist bei neu erschlossenen Grundstücken am Wald- und Feldrand oft der Fall. Das Wild – vielfach Rehe, manchmal aber auch Wildschweine – muss sich erst daran gewöhnen, dass sich dieser Weg nicht mehr eignet.
Das dauert mehrere Jahre. Ohne Zaun steht dann oft ein Reh im Garten, es kommt bis zur Terrasse. Das ist zwar lustig, doch das Reh frisst auch die Rosen ab. Eine Wildschweinrotte richtet gewaltigen Schaden im Garten an und schlägt sich auch durch eine Hecke durch.
Also muss ein Zaun her. Er hält auch Einbrecher besser ab. In einbruchsgefährdeten Regionen lohnt sich eine Alarmanlage. Nicht vergessen wollen wir die nötigen Pflasterungen für die Zu- und Einfahrten, die Anlage des Rasens und der Blumenbeete, den Carport und/oder die Garage, die Terrasse mit Überdachung, die Markise und die Solaranlage auf dem Dach.
Architektenleistungen
Es ist nicht zwingend, einen Architekten zu beschäftigen, bei Fertigteilhäusern beispielsweise fließen diese ursprünglichen Kosten – irgendwann hat auch dieses Haus einmal ein Architekt geplant – mit einem kleinen Anteil in den Kaufpreis der Teile ein. Sie werden auf alle Fertigteilhäuser der Baureihe umgelegt. Allerdings basieren auch Standardhäuser in Massivbauweise auf einem Architektenentwurf, der zwar meistens mehrfach verwendet wird, aber durchaus im Einzelfall noch eine fünfstellige Summe kosten kann.
Richtig teuer kann es bei vollkommen individuell entworfenen Häusern werden. Diese Kosten hier zu pauschalisieren bringt nichts. Unsere Betrachtung bezieht sich auf das durchschnittliche EFH.
Architekten rechnen nach Bausumme oder Zeit ab. Für die Planerhonorare gibt es eine amtliche Ordnung (HOA = Honorarordnung Architekten), Wucher ist hier nicht möglich. Die Architektenleistungen übersteigen keinen Anteil von 14 % an den gesamten Baukosten.
Versicherungen während der Bauphase
Der Hausbau selbst muss – noch vor Abschluss einer Gebäudeversicherung für das fertige Haus – selbst auch versichert werden. Zu nennen sind:
- Feuerversicherung
- Rohbauversicherung
- Bauwesenversicherung
- Baufertigstellungsversicherung
- Bauherren-Haftpflichtversicherung
- Bauhelferversicherung, falls Privatleute bei den Eigenleistungen helfen
Erschließungs- und Anschlusskosten – Kosten für Hausanschlüsse
Für den Strom, die Telekommunikation, das Gas, das Wasser und das Abwasser müssen Schächte und Kanäle angelegt werden. Hier kommen unter Umständen mehrere Tausend Euro zusammen, doch das hängt absolut vom Bauplatz – dem Untergrund und der Entfernung zum nächsten Hauptanschluss – ab.
Wenn es den Verdacht auf Altlasten gibt, wird ein Bodengutachten fällig. Auch ein Vermesser ist zu bezahlen, er misst gegebenenfalls das Grundstück nochmals aus und stellt die exakten Endmaße für das Gebäude nach dem Planieren oder dem Kelleraushub fest. Baustrom und -wasser sowie normaler Strom und Trinkwasser sind während der Bauphase ebenfalls zu bezahlen.
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