Das neue Pensionskonto gilt in Österreich für alle Personen mit Geburtsdatum ab 1. Jänner 1955, wenn sie pensionsversichert waren oder sind. Der Pensionskontorechner ermöglicht die Berechnung der Pension. Die Abfrage ist auch mobil möglich. Nutzen Sie hierfür die Handysignatur.
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Was ist ein Pensionskonto?
Grundsätzlich ist ein Pensionskonto die Ansammlung Ihrer Pensionsansprüche. Die dort vermerkten Daten zu Ihren Einzahlungen (bzw. den Einzahlungen, die teilweise Ihr Arbeitgeber für sie vornimmt) sind die Berechnungsgrundlage für die Pension, die Sie erhalten werden.
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Diese Berechnungsgrundlagen können sich ändern, weil Pensionen umlagefinanziert sind. Die arbeitende Generation zahlt direkt die Pensionen für die Ruheständler und verlässt sich darauf, dass die nachfolgenden Generationen die eigene Pension bezahlen werden.
Durch Veränderungen der Alterspyramide, aber auch der Arbeitseinkommen, der Kapitalerträge von Pensionsfonds (abhängig von den Kapitalmarktzinsen) und möglicherweise der prozentualen Beiträge zur Pensionssicherung ändern sich Rahmenbedingungen, welche zu Neuberechnungen führen können.
Es ist für Sie daher wichtig, den aktuellen Stand Ihrer Pension abfragen zu können.
Wer ist vom neuen Pensionskonto betroffen?
Das neue Pensionskonto ist für die Versicherten mit Pflichtversicherung in Österreich und Geburtsdatum ab 1. Jänner gültig. Wenn ein Pensionskontoinhaber schon vor 2005 Versicherungszeiten erworben hat, bekam er eine Mitteilung zur Höhe der Kontoerstgutschrift.
Sie ist das Startkapital für das neue Pensionskonto. Darin sind alle Versicherungszeiten bis 31.12.2013 berücksichtigt.
Die österreichischen Versicherungszeiten ab dem 01.01.2014 berücksichtigt das neue Pensionskonto fortlaufend. Wer erstmals ab 2005 Versicherungszeiten erwarb, hat keine Kontoerstgutschrift. Das neue Pensionskonto speichert in diesem Fall die Versicherungszeiten von Beginn an.
Wie errechnen sich Teilgutschriften auf dem neuen Pensionskonto?
Für die Berechnung der Teilgutschriften werden die jährlichen Beitragsgrundlagen mit 1,78 (Kontoprozentsatz) multipliziert. Die Gutschriften zählt das neue Pensionskonto zusammen, sie bilden die Gesamtgutschrift. Alljährlich erfolgt eine Aufwertung.
Die Gesamtgutschrift ergibt den aktuellen Pensionswert nach einer Division durch 14. Der aktuelle Pensionswert wäre Ihre aktuelle monatliche Bruttopension.
Das ist ein theoretisches Szenario für jüngere Beschäftigte, weil es voraussetzt, dass Sie keine Versicherungszeiten mehr erwerben. Für Personen kurz vor der Pension (letzter Monat), die ihre Mindestversicherungszeit erfüllt haben und zum Regelpensionsalter die Pension in Anspruch nehmen, ist es der reale Wert.
Welche Versicherungszeiten speichert das neue Pensionskonto?
Es speichert grundsätzlich alle österreichischen Versicherungszeiten, die für die Pensionsversicherung maßgeblich sind. Die Meldung erfolgt automatisch. Die Erwerbstätigkeit im Ausland hingegen ist nicht im Pensionskonto ersichtlich.
Auch werden bestimmte Schul-, Kindererziehungs-, Studien- und weitere Ausbildungszeiten sowie Zivildienst- und Präsenzzeiten unter Umständen (noch) nicht erfasst, sie müssen dann nachgetragen werden. Nach dem Nachtrag ist das Pensionskonto vollständig und korrekt befüllt.
- Wo wende ich mich hin, wenn mir österreichische Versicherungszeiten fehlen?
Wenden Sie sich in diesem Fall an Ihren Pensionsversicherungsträger und senden Sie ihm einen Ergänzungsantrag zu. Der Versicherungsträger schickt Ihnen hierfür die Vorlage.
- Was passiert bei unvollständigen oder unrichtigen Versicherungszeiten?
Das Pensionskonto kann nur mit Ihren gespeicherten Versicherungszeiten rechnen. Im beschriebenen Fall würde Ihre Pension falsch berechnet werden. Bei fehlenden Versicherungszeiten fällt sie auf jeden Fall zu niedrig aus.
- Wann müssen Versicherungsnehmer für das neue Pensionskonto geboren sein?
Ab dem 1. Jänner 1955. Es gilt also für alle jüngeren Personen, auch die Jahrgänge ab 1960, 1970, 1980 und 1990. Wer hingegen bis 31.12.1954 geboren wurde, erhält nicht das neue Pensionskonto, sondern eine Berechnung seiner Pension auf konventionelle Weise.
Der Pensionskontorechner in Österreich
Für die Nutzung des Pensionskontorechners sind erforderlich:
- Geschlecht und Geburtsdatum
- aktuelles Einkommen (jährlich oder monatlich)
- Pensionskontostand
Verwenden Sie für den Abruf Ihres persönlichen Pensionskontostands entweder den FinanzOnline-Zugang oder Ihre Handysignatur (siehe oben). Sollten Sie den Kontostand nicht selbst online abrufen wollen, können Sie sich von Ihrem Pensionsversicherungsträger eine Pensionskontomitteilung mit der Post zusenden lassen.
Nachdem Sie die genannten Daten eingegeben haben, erhalten Sie vom Pensionskontorechner eine Schätzung Ihrer künftig erwartbaren monatlichen Alterspension. Bedenken Sie bitte, dass diese Schätzung auf dem aktuellen Stand basiert.
Die Pensionen werden durch den Träger am Kapitalmarkt angelegt. Die momentane Prognose geht von den dortigen gegenwärtigen Bedingungen aus, die sich verbessern oder verschlechtern können. Pensionsfonds sind grundsätzlich verpflichtet, das Geld der Versicherten sicher anzulegen, was bei sehr niedrigen Kapitalmarktzinsen die Möglichkeiten stark einschränkt, Gewinne zu erwirtschaften.
Detaileingaben im Pensionskontorechner für eine genauere Prognose können manuell erfolgen. Das wären beispielsweise:
- zukünftiges Einkommen (erwartbar, auch prozentuale Eingabe möglich)
- künftige Präsenz- und Zivildienstzeiten
- künftige Kindererziehungszeiten
Des Weiteren können Sie im Pensionskontorechner ein individuelles Pensionsantrittsdatum bestimmen. Sie sind nicht verpflichtet, sich bei Ihrem späteren Pensionseintritt danach zu richten.
Diese Eingabe informiert Sie lediglich darüber, welche Pension Sie bei diesem individuellen Eintrittsalter zu erwarten hätten. Es ist die Eingabe innerhalb eines vorgebenen Pensionskorridors gemäß den gesetzlichen Bestimmungen möglich.
Wie genau ist der Pensionskontorechner?
Er bietet Ihnen eine Orientierung, die umso genauer ausfällt, je genauer Sie die erwähnten Daten eingegeben haben. Zugriff auf Ihre individuellen Versicherungszeiten hat er nicht.
Er überprüft daher auch nicht, ob Ihre Angaben korrekt sind. Darüber hinaus kalkuliert er mit heutigen Geldwerten.
Neben der Veränderung der Kapitalmarktzinsen kann und wird es auch voraussichtlich eine gewisse Abwertung der Währung geben. Normalerweise soll diese bei ~2,0 % pro Jahr liegen (Vorgabe der EZB), es kann aber auch eine höhere oder (wie gegenwärtig) niedrigere Inflationsrate geben.
Welche gesetzlichen Grundlagen herrschen für die Alterspension?
Im Jahr 2020 liegt das Regelpensionsalter für Männer bei 65 Jahren und für Frauen bei 60 Jahren. Geplant ist eine schrittweise Anhebung für Frauen ab dem Jahr 2024 bis auf 65 Jahre.
Um die Alterspension beziehen zu können, müssen Sie über eine bestimmte Mindestversicherungszeit in die Pensionskasse eingezahlt haben. Diese liegt bei 15 Versicherungsjahren, von denen Sie sieben Jahre lang erwerbstätig gewesen sein müssen. Es ist eine vorzeitige Pension möglich:
Männer können ab dem 62. Lebensjahr in die „Korridorpension“ gehen, wofür sie eine längere Mindestversicherungszeit (mindestens 40 Jahre) benötigen. Wer mindestens 45 Jahre lang Beiträge eingezahlt hat, kann die Korridorpension mit geringeren Abschlägen in Anspruch nehmen.
Frauen ab dem Jahrgang 1960 können ab dem 58. Lebensjahr die Frühpension bei 43 Beitragsjahren beanspruchen. Zu den Zeiten der Erwerbstätigkeit zählen hierbei auch bis zu 60 Kindererziehungs- oder Pflegemonate.
Frauen ab dem Jahrgang 1961 können mit mindestens 44 Beitragsjahren die Frühpension mit 59 Jahren beanspruchen. Die Jahrgänge 1962 bis 01.12.1965 können bislang nur die Alterspension in Anspruch nehmen. Ab dem Geburtstag 02.12.1965 gilt für Frauen ebenfalls die Korridorpension mit mindestens 40 Versicherungsjahren.
Gutschriften auf dem Pensionskonto: Gesamtgutschrift, Teilgutschrift, Kontoerstgutschrift
Das Pensionskonto verbucht die Beitragsgrundlagen für sämtliche Versicherungszeiten während einer unselbstständigen oder selbstständigen Erwerbstätigkeit. Die Art der Versicherung – ASVG, GSVG, FSVG oder BSVG – spielt dabei keine Rolle.
Es kommen die Beitragsgrundlagen für sonstige Versicherungszeiten hinzu. Das sind unter anderem Zeiten der Kindererziehung oder des Wochengeldes, des Bezugs von Arbeitslosengeld oder Krankengeld.
Die Beitragsgrundlagen eines Jahres zählt das Pensionskonto zusammen. Beitragsteile, die über der Höchstbeitragsgrundlage liegen, verbucht das Pensionskonto nicht, sie werden bei Pensionsbeginn oder auf Antrag auch davor erstattet.
- Die Teilgutschrift umfasst 1,78 % der Beitragsgrundlagen pro Jahr.
- Die Gesamtgutschrift ist die Summe der Teilgutschriften aller Jahre. Es erfolgt alljährlich eine Aufwertung der Gesamtgutschrift, die sich nach der durchschnittlichen Lohn- und Gehaltsentwicklung richtet.
- Die Kontoerstgutschrift ist die Übernahme des Pensionsstandes bis 2013 für Versicherungsnehmer, die schon vor dem Jahr 2005 versichert waren. Wer erst ab 2005 versichert war, startet mit der ersten Teilgutschrift.
- Die Gesamtgutschrift bei Pensionsbeginn auf dem Pensionskonto bestimmt die Höhe der Pension.
Errechnung des Pensionskontos im individuellen Fall
Die Errechnung erfolgt nach der Eingabe der Kontogutschrift auf der Startseite (Gesamtgutschrift oder Kontoerstgutschrift) plus dem aktuellen Einkommen. Monatseinkommen werden auf Jahreseinkommen umgerechnet. Der Button „Details eingeben“ ermöglicht die manuelle oder prozentuale Anpassung des zukünftigen Einkommens und der künftigen Präsenz-, Kindererziehungs- und Zivildienstzeiten.
Aus dem eingegebenen Geburtstag ermittelt der Rechner mögliche Pensionstermine. Durch das Einstellen des Jahreseinkommens inklusive möglicher Anpassungen in jedes Jahr vor dem Pensionseintritt kann der Rechner die Teil- und Gesamtgutschriften berechnen.
Eine Kontogutschrift wird hinzugerechnet. Der Pensionskontorechner rechnet mit heutigen Geldwerten, zukünftige Aufwertungen berücksichtigt er nicht.
Die Bruttopension ist das Ergebnis dieser Berechnungen, wenn der Versicherungsnehmer die Mindestversicherungszeit erfüllt und keine weiteren Versicherungszeiten erworben hat sowie die Regelpension pünktlich antritt.
Ein späteres Eintreten wird mit einer „Bonifikation“ (Zuschlag) honoriert, ein früheres Eintreten bedingt einen Abschlag. Dieser wird vereinfacht mit 0,425 %/Monat angesetzt, in der Praxis kann es geringfügige Abweichungen geben.
Berechnung der Nettopension
In der Bruttopension sind ein Krankenversicherungsbeitrag und Steuern enthalten. Diese Beträge und gegebenenfalls weitere Aufwendungen werden abgezogen, um zur Nettopension zu gelangen. Es handelt sich um 5,1 % Krankenversicherungsbeitrag, 3,4 % Angehörigenbeitrag zur Krankenversicherung (Ehepartner, eingetragene/r Lebenspartner/in) und die Lohnsteuer.
Diese sind im eingetragenen Bruttogehalt enthalten, fließen aber nicht in die Nettopensionsberechnung mit ein. Von Pensionen, die nach BSVG gezahlt werden, zieht der Rechner einen Solidaritätsbeitrag ab.
Die Berechnung der Lohnsteuer erfolgt nach Lohnsteuertarif unter Berücksichtigung der Sonderausgabenpauschale und des Pensionistenabsetzbetrages. Nicht berücksichtigt werden andere Absetzbeträge, so der Alleinverdienerabsetzbetrag. Auch die begünstigte Lohnsteuerberechnung (gültig für Sonderzahlungen) fließt in die Rechnung nicht mit ein.
Pensionen bei Erwerbs- und Berufsunfähigkeit sowie Invalidität
Erwerbsgeminderte Personen können altersunabhängig in Pension gehen. Dabei kann eine niedrigere Mindestversicherungszeit gelten, sie kann auch nach einem Arbeitsunfall ganz entfallen. Die Berechnung der Pension erfolgt dann nach besonderen Bestimmungen der Zurechnung, weil die betreffende Person nicht mehr genügend Versicherungsmonate erwerben konnte.
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