Ein Wohnkredit Vergleich in Österreich im September 2024 ist der erste Schritt vor dem Kauf oder Bau einer Immobilie – ob Stadtwohnung, Einfamilienhaus mit Garten oder Reihenhaus mit Terrasse. Der Wohnkreditrechner hilft beim Vergleich.
Die Experten von Optifin beraten Sie dazu persönlich und regional. Jetzt aktuelle Wohnkredit Angebote für 2024 einholen – Kostenlose Experten Beratung und günstige Angebote für Wohnkredit Zinsen in Österreich!
Tipp: Mehr als 80 Banken im Vergleich, kostenlose Beratung und jahrelange Erfahrung – Die Baufinanzierung Experten von Optifin sind der ideale Berater auf ihrem Weg zum idealen Finanzierungsangebot.
Tipp: Um keine aktuellen guten Angebote zu verpassen, sollte man sich regelmäßig zu aktuellen Konditionen, Testsiegern und Empfehlungen sowie Details und Informationen zum Thema im September 2024 informieren!
Was zeigt der Wohnkredit Vergleich auf?
Es gibt Zinsunterschiede zwischen einzelnen Banken und Sparkassen. Auch wenn diese auf den ersten Blick gering erscheinen, machen sie doch über die Laufzeit von Jahrzehnten beträchtliche Summen aus.
Nur 0,1 % Zinsunterschied führen bei einer Hypothek von 300.000 Euro über 30 Jahre Laufzeit – ein durchschnittliches Szenario – zu einer Mehrbelastung von 4.535 Euro.
Diese Unterschiede gibt es natürlich zwischen einzelnen Anbietern. In Österreich beginnen im Jahr 2020 die Hypothekarkredite zwar schon bei 0,90 % Zinsen, doch ohne Vergleich sind diese besten Angebote nicht zu finden.
Warum ist der Wohnkreditrechner so wichtig?
Ein Wohnkredit hängt von den verschiedensten Faktoren ab, so der Zinsbindung, der Laufzeit, der Höhe des Darlehens, der Bonität der Antragsteller, dem Beleihungswert (abhängig vom Eigenkapital und/oder der Eigenleistung) sowie der Art der Immobilie.
Mit dem Wohnkreditrechner lassen sich die verschiedensten Szenarien berechnen, die wiederum einen hohen Einfluss auf die Kosten des Darlehens haben.
Dabei ist zu beachten: Nicht immer muss der günstigste Kredit der beste Kredit sein. Es spielt bei der Dauer der Zinsbindung auch die Spekulation eine Rolle, wann die Hypothekarzinsen – derzeit auf einem historischen Tiefststand – wieder steigen könnten. Eine lange Zinsbindung – derzeit etwas teurer – schützt dennoch den Kreditnehmer vor später steigenden Zinsen. Dieses Szenario erwarten Experten im Grunde, doch niemand kann die Zins-Zukunft vorhersagen.
Wer sollte den Wohnkreditrechner nutzen?
Grundsätzlich jeder Kreditnehmer sollte sich im Vorfeld mithilfe eines Wohnkreditrechners über mögliche Szenarien informieren und dringend den Wohnkredit Vergleich durchführen. Die Experten von Optifin.at sind bei diesem Vergleich behilflich. Sie beraten unvoreingenommen und finden unter den Angeboten von über 80 Banken und Sparkassen dasjenige, das am besten zur gegenwärtigen Lebenssituation des Kreditnehmers passt.
Wo beraten die Optifin-Experten ihre Kunden?
Die über 30 Finanzexperten von Optifin beraten regional in ihren Büros und bei ihren Kunden in ganz Österreich. Das bringt den Interessenten den Vorteil kurzer oder gar keiner Wege zur persönlichen und transparenten Beratung.
Wann sollten Verbraucher den Wohnkredit Vergleich durchführen?
Dieser Vergleich ist vor allen anderen Überlegungen ausschlaggebend, denn er zeigt auf, wie teuer ein Hypothekardarlehen eigentlich wird, mit welchen Monatsraten zu rechnen ist und wie das zur persönlichen Situation der Antragsteller passt.
Dabei sind ihr Lebensalter sowie ihr Berufs- und Familienstand zu beachten. Ein 30-jähriger Beamter, dessen Ehefrau ebenfalls berufstätig ist, rechnet ganz anders als ein 51-jähriger geschiedener Selbstständiger. Die Einkünfte, die Perspektiven (Laufzeit des Darlehens) und die Bonitätsbewertung durch die Banken unterscheiden sich erheblich.
Wie findet eine Optifin-Beratung statt?
Die Berater von Optifin.at zeigen unvoreingenommen und transparent alle Möglichkeiten am Hypothekarmarkt auf. Sie bevorzugen keine Bank, sondern finden in über 90 % aller Fälle das günstigste Angebot für den Interessenten.
Es gibt aber Fälle – beispielsweise Selbstständige –, die aufgrund ihrer spezifischen Situation und der daraus resultierenden Bonität etwas höhere Zinsen bezahlen müssen, um das Darlehen zu bekommen. Das sind die restlichen knapp 10 % (abgesehen von sehr seltenen Fällen, in denen die Bonität für das Darlehen nicht genügt).
Wichtige Fragen beim Wohnkredit Vergleich
Es gibt einige essenzielle Fragen, die sich jeder Interessent an einem Wohnkredit stellen muss. Viele dieser Fragen beantwortet schon der Wohnkreditrechner:
- Welche Bau- oder Kaufsumme ist nötig?
- Wie hoch darf die monatliche Rate ausfallen?
- Welche Sollzinsbindung ist bei der individuellen Einkommens- und Lebenssituation zu empfehlen?
- Wie wichtig sind Sondertilgungen? Welche Bank erlaubt sie? Sondertilgungen?
Diese und noch mehr Fragen klärt der Wohnkredit Vergleich. Dieser erfordert einen gewissen Aufwand, doch der Wohnkreditrechner ist ein sehr hilfreiches Tool, das diesen Aufwand erheblich reduziert.
Wichtige Fakten zur Wohnbauförderung in Österreich
Die österreichischen Bundesländer fördern die Wohnraumfinanzierung mit verschiedenen Programmen. Es handelt sich um breit gefächerte Unterstützungsmaßnahmen, die den Kauf, den Bau und die Sanierung von Immobilien erheblich erleichtern.
Teilweise sind es Einmalzahlungen, teilweise zinsgünstige Darlehen bzw. Zinszuschüsse auf ein schon laufendes Hypothekardarlehen des Antragstellers. Zwischen den Bundesländern variiert die Wohnraumförderung stark. Beantragen können die Wohnbauförderung Bauträger und Privatpersonen, wenn sie Staatsbürger Österreichs oder der EU sind. Beschränkungen können sich – unterschiedlich in einzelnen Bundesländern – durch das Einkommen oder die nötige abgesicherte Finanzierung des Eigenheims ergeben.
Die Anträge zur Wohnbauförderung geben die Interessenten bei den Landesregierungen, bei der Wiener MA 50 oder online ab. Die Abteilungen der Landesregierungen beraten telefonisch und persönlich zu den Fördermaßnahmen. Selbstverständlich verfügen auch die Berater von Optifin über die nötige Expertise.
Welche Unterlagen müssen Antragsteller mitbringen?
Für den Antrag auf eine Wohnbauförderung sind folgende Unterlagen einzureichen:
- persönliche Ausweisdokumente
- Einkommensnachweise
- Darlehenszusagen von Kreditinstituten
- Grundbucheintragungen
- Baubewilligungen und Baupläne
- Finanzierungspläne
- Energienachweise
Die benötigten Unterlagen richten sich auch nach Art der speziellen Förderung.
Wohnbauförderung in Wien
Die Bundeshauptstadt gewährt unter anderem ein Eigenmittelersatzdarlehen für den Dachgeschossausbau und übernimmt auch eine bestehende Förderung, wenn ein gefördertes Objekt verkauft werden soll.
Die Förderungswürdigkeit muss dafür ebenso wie ein dringender Wohnbedarf gegeben sein. Für die Eigenheimbauförderung bestehen im Jahr 2020 Netto-Einkommensgrenzen:
- 53.090 Euro für eine Person
- 79.100 Euro für zwei Personen
- 89.520 Euro für drei Personen
- 99.920 Euro für vier Personen
- 5.820 Euro für jede weitere Person
Das Förderdarlehen kann bis 440 €/m² erreichen, unter 10.000 m² sind es 550 €/m².
Niederösterreich
Hier wird besonders energieeffizientes Bauen gefördert, beim Eigenheim in Passivbauweise können es 40.000 Euro sein. Eine Photovoltaikanlage bringt nochmals 6.000 Euro, das Haus in einem historischen Ortskern 5.000 Euro. Netto-Einkommensgrenzen sind:
- 40.000 Euro für eine Person
- 65.000 Euro für zwei Personen
- 8.000 Euro für jede weitere Person
Die Obergrenzen können überschritten werden, dann verringert sich auch die Förderung schrittweise.
Oberösterreich
Unter mehreren Fördermaßnahmen sind besonders diejenigen für Neubauten von Eigenheimen und Sanierungen interessant.
Es gibt Zinszuschüsse bis zu 6 % auf geförderte Hypothekardarlehen. Der Sockelbetrag der Förderung erhöht sich mit der Energieeffizienz. Einkommensgrenzen sind:
- 37.000 Euro für eine Person
- 55.000 Euro für zwei Personen
- 5.000 Euro für jede weitere Person und/oder für pro Kind für Alimentationsverpflichtungen pro Kind
Auch diese Grenzen können überschritten werden und führen dann zu einer reduzierten Förderung.
Burgenland
Hier gibt es eine Subjekt- und eine Objektförderung. Bei Neubauten können bis 70 % aller Baukosten gefördert werden. Die Netto-Einkommensgrenzen sind:
- 38.000 Euro für eine Person
- 65.000 Euro für zwei Personen
- 66.500 Euro für drei Personen
- 68.000 Euro für vier Personen
- 70.000 Euro für fünf Personen
Es muss für die Förderung ein Mindestnettoeinkommen von 870 Euro bei einer Person bis 1.500 Euro bei vier oder mehr Personen vorhanden sein, damit das Darlehen sicher gedeckt ist. Weiters können die Antragsteller Kindersteigerungsbeiträge und Sozialzuschläge beantragen.
Steiermark
Die Steiermark fördert unter anderem den Eigenheimbau, Sanierungen und Geschosswohnungen.
Die Förderhöhe beginnt bei 30.000 Euro für den Einpersonenhaushalt, jede weitere Person kann mit zusätzlichen 5.000 Euro gefördert werden. Die Netto-Einkommensgrenzen sind:
- 34.000 Euro für eine Person
- 51.000 Euro für zwei Personen
- 4.500 Euro für jede weitere Person
Sonderförderungen der Steiermark betreffen die Radonsanierung und Sanierungen in historischen Ortskernen. Jungfamilien erhalten Zinszuschüsse von 5 %.
Kärnten
Die Kärntner Wohnbauförderung konzentriert sich auf den Neubau von Eigenheimen und Eigentumswohnungen, deren Erwerb, Sanierungsmaßnahmen und Mietzuschüsse.
Die Nutzfläche und die Energieeffizienz sind entscheidende Kennziffern für die Förderhöhe. Folgende Nettoeinkommen gelten als Grenze:
- 38.000 Euro für eine Person
- 55.000 Euro für zwei Personen
- 61.000 Euro für drei Personen
- 67.000 Euro für vier Personen
- 6.000 für jede weitere Person
Weitere Förderboni sind jeweils 10.000 Euro für Jungfamilien und für barrierefreie Baumaßnahmen, 5.000 Euro für die Standortqualität und 50 €/m² für Passivhäuser.
Salzburg
Die Salzburger Wohnbauförderung unterstützt den Neubau, den Kauf und die Sanierung von Immobilien aller Art, neben Einzel- und Doppelhäusern auch Bauern-, Austrag- und Gruppenhäuser sowie Zubauten. Der Grundfördersatz beim Neubau beträgt 280 €/m², ab 150 m² Nutzfläche erfolgen dann Kürzungen. Die Grenzen bei den Netto-Jahreshaushaltseinkommen betragen:
- 35.880 Euro für eine Person
- 55.200 Euro für zwei Personen
- 59.340 Euro für drei Personen
- 66.240 Euro für vier Personen
- 70.380 Euro für fünf Personen
- 74.520 Euro für sechs Personen
- 80.040 Euro für mehr als Personen
Auch Energieförderungen bietet Salzburg an.
Tirol
Den Eigenheimbau und -erwerb sowie Sanierungen fördert Tirol, wenn folgende Einkommensgrenzen als 1/12 des Jahreseinkommens nicht überschritten werden:
- 2.850 Euro für eine Person
- 4.650 Euro für zwei Personen
- 5.000 Euro für drei Personen
- 5.350 Euro für vier Personen
- 350 Euro für jede weitere Person
Vorarlberg
In Vorarlberg werden private Neubauten durch einen zinsgünstigen Kredit (im Herbst 2019: 1,75 %) gefördert. Die Einkommensgrenzen sind:
- 3.100 Euro für eine Person
- 5.500 Euro ab zwei Personen
Fazit:Angesichts der vielen Möglichkeiten sollten sich Interessenten durch Optifin beraten lassen. Wir zeigen Ihnen alle Möglichkeiten der Finanzierung und Förderung auf.
Schreibe einen Kommentar